Anhänger 800Kg und kein TÜV

  • Hallo zusammen,
    heute war ich mit meinem über 30Jahre altem nicht auflaufgebremsten Anhänger beim TÜV. Leider bin ich nicht durch gekommen der Beamte bemängelte in den Papieren wäre 800Kg Gesamtgewicht eingetragen und das wäre nicht zulässig, ich müsste die Papiere ändern lassen auf 700Kg zul. Gesamtgewicht. Das Habe ich noch nie gehört das man Papiere (Brief und Schein) ändern lassen muss. jetzt ist der Anhänger min schon 15 Mal beim TÜV gewesen und nun soll ich die Papiere ändern. Was sagt ihr dazu ?
    Viele Grüße
    Peter

  • Anderen Tüv probieren.


    [Klugscheissmodus]
    Tüvleute sind keine Beamten, sondern unabhängige Sachverständige.
    [Klugscheissmodus off]

    Die meisten Menschen sind sich gar nicht darüber im klaren, wieviel Spaß einem 75PS bereiten können!!!

  • Der nette Herr hat leider nicht ganz unrecht.
    Wurde im Zuge der EU-Harmonisierung mal geändert.
    Jetzt hat es mal einer gemerkt.
    Warum er die Ablastung nicht gleich vorgenommen hat, bleibt mir schleierhaft.
    Ich hätte ihn auch gleich danach gefragt.
    Mehr wie 30-40 € sollte das eigentlich nicht zusätzlich kosten.
    Vll. musst man sich bei einem Fahrzeugbauer vor Ort noch ein geändertes Typenschild machen lassen.
    Wenn man Schlagzahlen hat, kann man des auch selber machen. Klick
    Weniger geht immer, nur bei mehr wird es aufwändig.
    Anhänger ohne Bremse dürfen nur noch max. 750 kg Gesamtmasse haben.
    Bei Einachsigen Anhängern gehört die Stützlast zur Gesamtmasse.
    Also bei normalerweise 50 kg Stützlast kommt man mit 700 kg Achslast so auf 750 kg Gesamtgewicht.
    Man kann es mit den vollen Gebühren nochmal bei einer anderen Prüfstelle probieren oder halt ändern lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peter,


    da hast du bis zum heutigem TÜV Termin die neue Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpennt,
    damit hätte ich auch nicht mit gerechnet.


    Zitat:
    Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt,
    so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des
    ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.


    ... Rechtsvorschriften der Europäischen Union ... [heul]


    Gruß
    Rainer


    Och nee, da kommt der BTR mir zuvor. [lach]

  • Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Antworten. Was mir schleierhaft ist, der Anhänger hat ja irgendwann eine Straßenzulassung erhalten und damit die Berechtigung am Straßenverkehr teilzunehmen. Mir ist klar, ich darf den Hänger nach neuer Gesetzeslage nur noch bis zu einem Gesamtgewicht von 750Kg beladen. Warum muss ich jetzt aber die Papiere ändern lassen !?. Wenn in meinen Papieren eingetragen wäre mein Fahrzeug würde 5t wiegen, darf ich ja auch keine Brücke befahren die nur für 2t zugelassen ist (Schild mit 2t Beschränkung) Und TÜV bedeutet doch, dass ein Sachverständiger mein Fahrzeug auf technische Mängel überprüft, seit wann überprüft der TÜV meine Papiere ? Umschreiben kostet übrigens 15€ um die geht es mir aber gar nicht.
    Viele Grüße
    Peter

  • Wenn es mein Anhänger wäre, würde ich mich das wohl auch fragen aber Tatsache ist das Ungebremse Anhänger nunmal nur ich bis 750 kg zugelassen sind. Wenn die mehr transportieren willst, brauchst du einen Gebremsten.