• HOOOOORST............
    (Orste)


    Das ist doch eine Frage für Dich ;)


    Beim Tuning waren wir ja schon.... 8)


    Hier mal ein kopierter Text zum Sachverhalt:




    Der Besitz eines Oldtimers, die Pflege und natürlich auch das Fahren, erfüllen den Besitzer eines solchen
    Fahrzeugs stets mit großer Freude. Über das Jahr verteilt finden zahllose
    Oldtimertreffen, Oldtimer-Events und Rallys statt,
    bei denen die Fahrzeuge vorgeführt werden. Jedoch ist ein Oldtimer ein teures Hobby. Um die finanzielle
    Belastung für den Halter abzumildern, gilt in Deutschland eine spezielle Regelung für Autos dieser Art:
    Durch die Genehmigung des sogenannten H-Kennzeichens wird das historische Gefährt als Kulturgut eingestuft
    und damit steuerlich begünstigt. Wir erklären, welche Voraussetzungen zum Erhalt eines H-Kennzeichens
    erfüllt werden müssen.

    Bedingungen für das H-Kennzeichen

    Damit ein Fahrzeug in den Genuss eines H-Kennzeichens kommt, muss es von einem Gutachter als sogenanntes
    Kulturgut anerkannt werden. Dafür ist es notwendig, dass vom Tag der Erstzulassung bis zum Tag der
    Beantragung des H-Kennzeichens, mindestens 30 Jahre vergangen sind. Das Fahrzeug sollte möglichst im
    Originalzustand erhalten sein. So werden z.B. nur Lackierungen akzeptiert, die im Baujahr verfügbar
    waren. Desweiteren dürfen zwar Anbauteile verbaut sein, jedoch nur wenn diese in den ersten 10 Jahren
    nach der Erstzulassung üblich waren. Für größere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug gilt eine Frist von 30 Jahren.
    So wird sichergestellt, dass der Oldtimer den Geist seiner Zeit
    korrekt wiederspiegelt. Seit 2011 gilt für Oldtimer eine
    neue Richtlinie zur Bewertung,
    die jedoch einen gewissen Spielraum für Interpretationen durch den Gutachter ermöglicht. (
    :thumbup: )

    Ein Problem bei älteren Fahrzeugen ist häufig die hohe Laufleistung. Zwar gelten Motoren früherer Bauart
    im Vergleich zu modernen Aggregaten gemeinhin als robuster, jedoch bedürfen Sie einer umfangreichen Pflege,
    um die Jahrzehnte zu überstehen. Sofern ein Austausch notwendig wird, ist dieser nur mit Motoren der gleichen
    Baureihe gestattet, damit das Kriterium des Originalzustands erfüllt wird. Da es nicht in jedem Fall möglich
    ist einen entsprechenden Antrieb zu beschaffen, kann in begründeten Ausnahmesituationen auch die Verwendung
    eines neueren Motors erlaubt werden, wenn dieser ebenfalls mindesten 30 Jahre alt ist.

    Ist eine vollständige Restauration des Oldtimers notwendig?

    Der Zustand des Fahrzeugs muss nicht unbedingt tadellos sein. Er darf durchaus Gebrauchsspuren aufweisen
    und muss dem Gutachter nicht komplett restauriert vorgeführt werden. Grobe optische Mängel, wie nicht behobene
    Unfallschäden, große Dellen, Lackschäden und vor allem Rost, können allerdings Ausschlusskriterien für die
    Erteilung des H-Kennzeichens sein. In jedem Fall muss natürlich die Verkehrssicherheit gewährleistet sein.
    Zudem muss eine Hauptuntersuchung "unter Berücksichtigung der damaligen Technik ohne erkennbare Mängel"
    bestanden werden.

    Was kostet die Bewertung durch einen Gutachter?

    Die Hauptuntersuchung und die Bewertung des schützenswerten Charakters können in der Regel in einem Termin
    durchgeführt werden. Für die Begutachtung durch einen Sachverständigen, zum Beispiel vom TÜV oder der DEKRA,
    müssen ca. 100 Euro für einen PKW und ca. 65 Euro für ein historisches Kraftrad gezahlt werden. Die
    Hauptuntersuchung unterscheidet sich preislich nicht von der aktueller Fahrzeuge und kostet ca. 70 Euro.

    Vorteile eines H-Kennzeichens

    Das H-Kennzeichens bedeutet für den Fahrzeughalter zahlreiche Vorteile. So ist die Kfz-Steuer pauschal auf
    46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für andere Fahrzeuge (§9 Abs. 4 Nr.1 bzw. Nr.2 KraftStG) festgelegt.
    Desweiteren kann man deutlich bei der Kfz-Versicherung sparen, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass
    entsprechende Fahrzeuge besonders vorsichtig und eher selten bewegt werden. Viele Versicherungsunternehmen
    bieten daher spezielle Oldtimer-Versicherungen
    an. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen übrigens auch in Umweltzonen bewegt werden, in denen sonst spezielle
    Auflagen gelten. Eine Feinstaubplakette ist für diese Fahrzeuge nicht nötig.

    Damit diese Vorteile auch bestehen bleiben, ist auf eine regelmäßige Pflege und sorgsame Behandlung des
    alten Gefährts zu achten. Denn bei jeder anstehenden Hauptuntersuchung werden gleichzeitig auch die
    Anforderungen an das H-Kennzeichen erneut überprüft. Werden diese, z.B. durch Umbau wesentlicher
    Fahrzeugteile, nicht mehr erfüllt, kann das H-Kennzeichen entzogen werden.

    Die Merkmale des Kennzeichens

    Das H-Kennzeichen sieht in Format und Aufbau fast genauso aus wie das reguläre Autokennzeichen für Pkw in
    Deutschland. Als besonderes Merkmal trägt es jedoch hinter der Nummer ein zusätzliches "H", das für
    "historisches Kraftfahrzeug" steht. Daraus ergibt sich die Einschränkung, dass bei einzeiligen Kennzeichen
    die Buchstaben und Ziffern vor dem H aus Platzgründen die maximale Anzahl von 7 nicht überschreiten dürfen.
    Beispielsweise könnte ein Kennzeichen wie folgt aussehen: AB CD 123H.

    Viele Oldtimerfans empfinden den blauen Eurobalken am Anfang des Kennzeichens als störend. Ein Fremdkörper
    im gesamten Erscheinungsbild. Denn wenn der gesamte Wagen dem Zustand vergangener Zeiten entsprechen soll,
    dann sollte dies auch nicht vor dem historischen Nummernschild
    halt machen. In den Bundesländern Bremen und Hessen wurde deswegen vorrübergehend eine Ausnahmeregelung
    etabliert, wodurch es möglich war, ein H-Kennzeichen nach der bis zum Jahr 2000 gültigen DIN-Norm bei
    der An- und Ummeldung zu erhalten.


    Ab 2011:


    Neue Regelungen für H-Zulassung
    Seit November 2011 gelten für die Begutachtung von Oldtimern
    neue Richtlinien und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen.
    Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder
    zeitgenössisches Interieur - die meisten Kriterien sind nach der Novelle
    der Richtlinie (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zwar
    gleich geblieben, dennoch gibt es einige wichtige Neuerungen. So fällt
    das bislang fünfstufige Bewertungssystem weg. Zukünftig reicht schon ein
    guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein
    Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische
    Ausstattung aus um den positiven Bescheid zu erhalten.


    Verschärft wurden hingegen die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss
    Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn
    Jahren nachgerüstet worden sein. Bisher durften auch zeitgenössische
    Aggregate verbaut werden, sofern sie technisch zum Fahrzeug passten.


    Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe
    und Lenkung. Weiter erlaubt ist auch das Verwenden von Originalteilen
    bei der Restauration.



    Büddeschön........ :thumbup:

    .....Grammatik gelernt bei Yoda Du hast....


    Ich baue Motoren, die Steuerung dazu ist Hexenwerk.....!!!

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  • Hallo zusammen + einen Extragruß an Tom und Moni,
    im Jahre 2012, kurz vor dem 30. Geburtstag meines Boliden, habe ich hier zum Thema H-Kennzeichen folgendes geschrieben:

    " Ich
    warne vor zu hohen Erwartungen an die Stückzahlen des H-Kennzeichens beim W 201. Ich werde z.B. im Juni nächsten Jahres, wenn mein Schätzchen 30 wird, kein H-Kennzeichen anstreben. Warum? Ich habe einen Wurm-Kat und zahle 138 € Steuer im Jahr. Wenn ich das H-Kennzeichen "erwerben" würde, wäre das mit dem Einheitssteuersatz von 191 € zu bezahlen!
    In dem Maße, in dem in den darauffolgenden Jahren weitere W 201 in die 30-Jahre-Frist rutschen, wird auch aufgrund der technischen Entwicklung der Anteil der Kat-Fahrzeuge steigen, für die sich das H-Kennzeichen nicht lohnt (s.o.).
    Man kann sicher darüber streiten, ob der Intention des Gesetzgebers, automobiles Kulturgut durch "Verleihung" des H-Kennzeichens zu schützen, dadurch Rechnung getragen wird, daß der Halter mit einer höheren Steuer geradezu bestraft wird, obwohl er sich um eine bessere Umweltverträglichkeit für seinen Oldie verdient gemacht hat. Andererseits ist bekanntermaßen der Staat und insbesondere der z.Zt. amtierende, autofeindliche (siehe Wechselkennzeichen) Finanzminister viel zu geldgierig, um ein H-Kennzeichen auszugeben, für das der derzeitig gezahlte geringere Steuersatz quasi als Besitzstand mitgenommen werden könnte (was aus meiner Sicht vernünftig und auch gerecht wäre).
    Bilanz also: das H-Kennzeichen lohnt sich nur für katlose "Stinker" oder hubraumstarke Achtzylinder. Beispiel: für meinen 560 SEL mit geregeltem Kat zahle ich derzeit ca. 350 € Steuer, ab 2020 (die Beibehaltung der jetzigen Regelung vorausgesetzt) besagte 191 €."
    Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich fahre auch im 33.Jahr zufrieden mit meinem Vormopfkennzeichen, das im Gegensatz zum €-H-Kennzeichen eine schöne Patina hat!
    Gruß
    Horst

  • Ja Horst, Du hast vollkommen den Nagel getroffen...
    Daher wollte ich Dich auch gern in dieses Boot holen.


    Es macht in der Tat nur Sinn mit Hubraumstarken Fahrzeugen, so unvernünftig dies auch sein mag ist es eben Fakt.
    Bin ja vom w140 600 immer noch angetan, absolut genialer Motor....
    Hatte mir letztes Jahr mal einen angesehn, einen SEL...... traumhaft..... der Motor..... beeindruckend. Wie ein 12er so fix auf Drehlzahl kommt hätte ich nie für möglich gehalten.
    Aber für die 600er braucht es noch ein paar Jahre, bis sie die 30 erreichen.


    Gehört nun nicht hier her, aber Horst, bist Du Pfingsten dabei?


    Auch einen ganz lieben gruß an die Dame des Hauses.... ;)

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  • So meine bessere Hälfte hat grade beim Hauptzollamt in Münster angerufen . Ja was soll ich sagen bei mir obwohl ich nur 122ps hab lohnt sich die H-Zulassung alleine aus der finanziellen Sicht und somit die pauschalisierung der Kfz Steuer. Im übrigen hab ich noch den netten Rat bekommen mir sowas vorher zu überlegen bevor ich mir so eine alte Karre anschaffe. Der Pisser!

  • Echt...?!
    Dass hat er gesagt..... ?


    Spinnt wohl der Kasper.....!!!
    War wohl so ein geleckter Amtsschemel, der am liebsten alle Karren in "E" sehen möchte, selber aber nen fetten Motor fährt....
    (kenne solche Sachen hier direkt aus Göttingen, die Finazämter habe da ein Dorn im Auge. Als wenn es ihre Kohle wäre... heizen aber zu Hause mir ner 1949 gebauten Ölanlage.... dass sind die Richtigen!!!)
    Muss mich jetzt grade mal zusammenreißen....... :rolleyes:


    Steuern wirst Du mehr zahlen bei einem "H", ABER, dafür wird die Versicherung drastisch sinken. Vorrausgesetzt, Du hast ein Hauptfahrzeug......
    Der "Oldie" darf nämlich nicht als Hauptfahrzeug eingesetzt werden... nur als Zusatz oder Zweitfahrzeug bekommst Du das "H"
    Auch darf "streng" genommen, der Oldie nur zu Treffen, Werkstattfahrten oder Überführung sowie Probefahrten genutzt werden. Wobei der Gesetzgeber hier "ein Treffen" schon mit dem Besuch eines Gleichgesinnten billigt.. ;)
    Von daher, also "fast" wurscht.....


    Selbst wenn ich morgends aus der Nachtschicht kommen würde und in meinem "H" sitze, die Blauweißen mich anhalten würden, würde ich sagen:


    Guten Morgen, ich habe gestern etwas an der Einspritzanlge geändert bzw. erneuert und muss testen wie er sich im kalten Zustand verhält.... Also Testfahrt, fertig!


    Schon ist die Nummer durch!
    Wer will einem das Gegenteil beweisen?


    Also, dass geht schon.....
    Aber Du brauchst definitiv ein Hauptfahrzeug

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  • Dann hast Du bei deinem Wagen kein KLR, richtig?


    Bau eins ein, kostet so um die 150,- Tacken und Du fährst mit dem 2,0 bei 140,- im Jahr... oder so ähnlich... Auf jeden Fall sind es keine 191,-


    Bezahle für meinen 2,6er ja grade mal 190,- mit KLR.

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  • ???? Was mus ich dafür tun


    Ein KLR System einbauen.....
    (Kaltlaufregelventil)
    Das macht dann ca. 50 % an Steuern aus ;)


    Kostet zwischen 100,- und 150,- Euronen. Das hat man praktisch im ersten Jahr schon raus.... (oder fast verglichen mit dem "H") spätestens im zweiten dann aber....


    Hier zum Beispiel:


    KLR


    Also einbauen kann man selber, es ist auch ein Steueränderungsbescheid dabei. Also NUR NEU KAUFEN WICHTIG!
    Aber es muss in einer offiziellen Werkstatt abgenommen werden.
    Selbst wenn Du das Teil einbauen lässt, sind das nur wenige Euros. Du wirst aber beim 2,0L. ca. 40 Euro unter einer "H" Steuer liegen :P


    Ps. unverschämte Fragen gibt es nicht! :thumbup:

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  • Der steht direkt unter der Ansaugbrücke am Motoblock.... Ist meißt angegammelt oder einfach dreckig....


    Wenn ich noch ein Bild finde, poste ich es nach..

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  • Habe Dir grade mal ne PN geschickt, geht dann mit dem Bild einfacher über WhatsApp.....


    Habe nämlich grade kein Datenkabel da..... sonst würde ich das auch hier posten

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