Beiträge von Christian

    der Wohnwagen ist ja auch schon H-Kennzeichen reif,oder? Hast den geerbt? Oder gibt es sowas noch auf dem Gebrauchtmarkt?

    Es gibt ein H-Kennzeichen für Wohnwägen ???


    Nun ja ... würde erst ab einer zulässigen Gesamtmasse von 5200kg Sinn machen 8o


    das ergebnis kann sich sehen lassen 12 L verbrauch auf 100 also alles richtig gemacht

    Das ist jetzt aber nicht so gut ... Dein Wohnwagen ist ja relativ klein und dementsprechend leicht / wenig Luftwiderstand .... !


    Mein 231PS Zugwagen genehmigt sich mit 1500kg Wohnwagen am Heck im Schnitt 12,5 Liter.
    Ich denke dein 190iger ist ziemlich beansprucht mit der Last hinten dran.


    der Wohnwagen ist jetzt süße 35 Jahre alt es ist ein Fend Diamant Deluxe das

    Das ist ja noch ein Frischling :love: ... Mein Tabbert 460B Gouverneur ist jetzt 44 Jahre alt.
    Bin jetzt grad mit der Restauration fertig :D




    ne auf dem Gebrauchtmarkt gibt es nix, also nicht so einen die meisten sind schon verrottet, so wie meiner fast ;(

    Doch, da gibt es eine spezielle Fangemeinde ... auch mit Gebrauchtmarkt !


    http://www.cocev.de/


    Gebrauchte gibt es genug




    Haltet die alten in Ehren ... alles andere ist nur Plastik ! :thumbup:


    Lg Christian

    Was mir noch einfällt,das Auto hat zwei unterschiedliche Außenspiegel,der auf der Fahreseite taugt mir absolut nicht,da das Spiegelglas einer Lupe gleicht,man sieht die anderen Autos ganz nah,das wird wohl das erste sein,was ich austauscht,einfach der Sicherheit wegen.

    Fr. Werwolf sagt: "Das gehört so :-)"
    Da kannste nicht viel tauschen !! Das haben alle !
    Mit der "Lupe" wundert mich allerdings ?!
    Wenn du einen asphärisch gewölbten Spiegel haben solltest, wäre das schon bei der Ausstattung eine kleine Sensation !


    Gruß vom SA-Junkee

    Moinmoin, ja ich hab mir auch schon gedacht das negative Bewertungen bezüglich ATU kommen

    Jap ... Vor einiger Zeit habe ich aus Bequemlichkeit meine Traggelenke bei ATU für ca. 150€ erneuern lassen ...


    Das Ende vom Lied war, das das Auto 10.000km später auf dem Tüv stillgelegt wurde (bislang 22Jahre Mängelfrei), weil die Querlenker völlig zerstört waren. ATU hatte die glorreiche Idee ÜbermaßTG´s in den Querlenker einzupressen ... DAS IST LEBENSGEFÄHRLICH !!! Witzig war, dass die TG´s eine billige Fernost-Produktion für 17€ / Stück war - Original Daimler hätte 30€ gekostet !!
    Auf den Kosten bin ich sitzen geblieben, diese sind hierfür in einer Werkstatt etwa so hoch, wie der Kaufpreis deines 190igers !! ;)


    Mit dem Spiegel ist ärgerlich, aber eine Kleinigkeit.
    Dein Radio geht wahrscheinlich nicht, weil ja das gesamte Innenraumlicht sowie (scheinbar) auch das Licht des KI's auch nicht geht. Hängt zusammen ;)

    Jo, der Spiegel ist eine 10€ Investition ... Schau nur, das bei gebrauchten Spiegel der Kleber nicht rausläuft - passiert mit der Zeit und ist unschön !!


    Das Radio hängt m.W. nicht an der roten Sicherung !! Aber alles kein Hexenwerk ... Im Worstcase Szenario, kannst du auch als Laie, den Kabelbaum vom Radio einfach selbst erneuern. Hilfe bekommst du hier.


    P.S.: Sei dir aber bewußt, dass auch ein 190iger (obwohl sehr robust gebaut) seine Pflege braucht. Vieles kostet wenig bis nichts ... einiges kann aber auch teuer werden. Stichpunkte: Hinterachsrevision, Traggelenke etc.


    Lg Christian

    Hi Leute,


    ich bin ziemlich ratlos und wende mich daher an euch ....


    Und zwar suche ich für einen Merceded W463 GE500 Limited (240PS Version) von 1993 einen Innenraumfilter/Polenfilter für die Klima ...
    Leider kann mir der Vertragshändler nicht weiter helfen, da laut EPC der passende Filter so gar nicht paßt :(


    Hier ist das Teil :




    Leider ist keine TN darauf ... Kennt zufällig jemand das TEil ???


    Wäre um Rat echt super Dankbar !!!


    Lg Christian

    Also du gibst gem. §349 BGB eine Rücktrittserklärung ab, diese wird nach §346 (1) BGB wirksam.


    Es sind ja bereits mehr als 14 Tage verstrichen, was Dir aus Lagerungskosten (Gefahrenübergangsrisiken etc.) nicht zuzumuten ist. Ich würde ihm keine Frist mehr geben (es sei denn, du willst ihn wirklich auf 105,60€ (SE) + 25€ (Ebaygebühren) + Kosten für Einschreiben verklagen - dann würde ich ihm 3 Tage geben und dann in die Vollen gehen, um ihn richtig zu ärgern).
    Zur Sicherheit würde ich die Vertragsauflösung per Ebay Nachricht ankündigen, damit am Ende kein "leeres Blatt" in dem Einschreiben war - solchen Spinnern ist nämlich alles zuzutrauen !


    P.S.: Bin kein Jurist - hab BWL studiert :P


    Gruß Christian

    Nun darf ich doch nach § 433 Abs. 2
    BGB den Kaufvertrag aufheben oder nicht?

    Natürlich !
    Der Käufer ist seinen einzigen beiden Verpflichtungen (Bezahlung & Abnahme der Sache nach 433 II BGB ) nicht nachgekommen - demnach klarer Vertragsbruch. Da du ihm ja die Sache zur Abnahme zugänglich gemacht hast, liegt somit ein Annahmeverzug vor ....


    Du könntest jetzt sogar was ganz krasses drehen ... lass das Auto verschrotten ... der Käufer müsste immer noch die 352€ + Entsorgung zahlen ... der Annahmeverzug war nämlich Vorsätzlich/Grob fahrlässig :D (Aber lass das besser - auch wenn´s lustig wäre)


    P.S.: der Form halber : Az.: 16 C 168/05 (AG Bremen) ist keine Klausel, sondern ein Aktenzeichen, bei dem ein Ebay Verkäufer bereits erfolgreich 30% Schadensersatz eingefordert hat - demnach könnte man das als allgemein gültig bezeichnen.



    Gruß Christian


    EDIT: HA! ich habe in der Beschreibung richtige Angaben gemacht, guckt mal unter HU, da steht 03.2015!
    Der Spinnt wohl.

    ... und nach EU Recht sind nun für Spaßbieter 30% des Kaufpreises fällig .... !
    Auf geht´s ... ;)


    Und das ist wasserdicht !!! Vgl. : Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05)

    P.S.: Nerv den ein bisschen mit der Spaßbieterklausel, aber schau, dass du trotzdem aus dem Vertrag aussteigst ... die Garantieklausel haste -wie du schon bemerkt hast- in der Tat vergessen und ich denke da wird dieser "Fuchs" darauf ab zielen.


    Gruß Christian

    @martin: kopier mal den Text vom Christian (oder formulier den mit den sachlichen Argumenten und Paragraphen neu - und schreib das mal Deinem Spinn... , ähh, Käufer...

    Nee, also als juristisch wasserdichtes Statement ist das nicht geeignet, eher nur als Ansatz ... Aber man könnte da schon was machen. Haste vllt mal die Auktion zur Hand ... vllt findet sich was brauchbares zwischen den Zeilen ?



    Mit dem Rücktritt (als Verkäufer) bei Ebay ist das nicht ganz so einfach ... in dem Falle dürfte das aber keine große Nummer sein.



    Gruß

    Also ....


    geh die Sache doch mal peu a peu an .....


    Dein Käufer möchte §437 II BGB i.V.m §440 1 BGB gegen dich geltend machen. Fraglich ist nun,ob dieser § überhaupt haltbar ist. Meines Erachtens läuft der leer, da der vom Käufer geltende Sachmangel nach §434 eventuell gar nicht greift. Laut §434 2 muss der Gegenstand für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein. Eine 2-Monatige TÜV-Reduktion tut demnach nichts zur Sache - das Fahrzeug ist direkt anmeldbar.
    Im Gegenzug dessen muss der Käufer seiner Grundpflicht §433 (2) erstmal nachkommen - ZU ZAHLEN - was er offensichtlich nicht vor hat. Er versucht also §276 (1) geltend zu machen - hierfür müsste er Dir aber erstmal Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen. Laut §276 (2) handelt derjenige Fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt ... ! Hast du das gemacht ?? Nun ja ... Sind 9 Monate fast ein Jahr - dies scheint Auslegungssache zu sein. Da die Karre ja auch schon einige Zeit bei Dir rum steht, könnte man Sogar mit §293 BGB den Annahmeverzug ins Spiel bringen, greift das nicht, dann dein Rücktritt mit §349 BGB oder Sonst irgendwas ... Eine Minderung um 86% ist jedenfalls "too much" ... Wenn du Mängel angegeben hast und soweit alles korrekt ist - bis auf 9 Monate statt 11 Monate TÜV ... ist die Gier des Käufers sein Untergang .... Ich versteh nicht, warum du dich so irre machen lässt ... Wäre sicherlich ein interessantes Verfahren, bei dem der gierige Käufer auch gerne mal tief in die Tasche greifen könnte ....

    Martin, mach dir keinen Kopf.... Das ist kein Anwalt.
    Eher Hobbyjurist ... Leider ist er in BGB und HGB etwas verrutscht.


    Natürlich könnte man in einer Musterfalllösung so ein Szenario als Käufer durchsetzten (daher die Vermutung "Hobbyjurist"), aber in der Realität ist so ein Schwachsinn kaum realisierbar... Falls du Rechtsschutz hast, gönn Dir den Spaß.


    Lg Christian

    Hi,


    Du fährst schon so lange Baby Benz und weißt das nicht ???
    Das ist das Steuergerät für die Gurtstraffer, gibts auch in Silber ... Falls werkseitig ein Airbag verbaut ist, übernimmt das auch diese Funktion.


    Ausbau verboten !? Nun ja, das Teil reagiert auf Erschütterungen und geht leicht kaputt.


    Bei dir steht RS - also nur Gurtstraffer ... Bei Airbag wäre es dann SRS.


    Gruß Christian