Beiträge von Gänsekeule

    Zitat von "Acid"


    schläuche sind auch alle drauf. sowohl die dicken von der entlüftung, der unter dem saugrohr auch und die unterdruckleitungen auch


    Der Faltenbalg unter der ganzen Stauscheibeneinheit?
    Den schon mal kontrolliert?
    Gruß

    Zitat von "Acid"

    toller beitrag @k [1hammer]


    Und genau da, würde ich nochmal alles genau kontrollieren.[daumen oben]
    Nicht nur ob der Schlauch richtig aufgesteckt ist, sondern auch ob er nicht gerissen ist.
    kb weiß schon von was er spricht..............................
    Gruß

    Zitat von "Herr Vorragend"

    Oho, 11l Benzin is schonmal ne Ansage...
    Du hättest dir eine vollsequentielle Gasanlage einbauen können


    Geht bei der KE nicht, da fehlen die elektronisch geregelten Einspriztzdüsen.
    Eine neue Lambdasonde sollte da Abhilfe schaffen.


    Gruß

    Wenn der Tank neu eingebaut wurde, werden da erst nach mehrmaligem (5-6 mal) volltanken die 80 Liter in den Tank passen.
    Im Tank befindet sich noch sehr viel Luft, die das Volumen schmälert.
    Darum soll er auch nach 3000 KM nochmals zum nachstellen kommen.


    Gruß

    Zitat von "DerBeachboy"


    Anzeige bewegt sich bei fahrendem Auto kein mm bei stopps geht dann hoch auf 55grad ...
    das kann doch nicht sein oder?


    Moin,
    ist dein Anzeigeinstrument auch von Raid?
    Die Raid Temperaturgeber sind nur mit Raid Instrumenten kompatibel, da die einen anderen Widerstandswert als z.B. VDO Geber haben.
    Edit:
    Widerstandswerte Raid:
    60°C 542Ohm, 90°C 186Ohm, 120°C 77Ohm
    Widerstandswerte VDO:
    60°C 221,2Ohm, 90°C 83,0Ohm, 120°C 36,5Ohm
    Gruß

    Muss die Anhängerkupplung vom TÜV abgenommen werden?


    Bei allen Anhängerkupplungen, welche bereits nach europäischer Norm geprüft sind (Prüfzeichen beginnend mit „e“), ist eine TÜV-Abnahme nicht mehr erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Einbauanleitung der AHK im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese dient als ABE. Bei der nächsten Änderung in den Fahrzeugpapieren , wie z.B. Änderung des Wohnsitzes oder Eintragung zusätzlicher Rad-Reifen-Kombination, ist es erforderlich die Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere einzutragen.


    Bei den Anhängerkupplungen mit einem deutschen Prüfzeichen (M oder F) ist eine TÜV-Abnahme sowie eine sofortige Eintragung nach Montage der AHK in die Fahrzeugpapiere erforderlich.


    Die AHKs mit einer Einzelabnahme (TP-Prüfzeichen) verfügen über ein für jede Anhängerkupplung separat erstelltes Gutachten. Nach Montage der AHK ist eine TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.