vielen Dank für ihren Antrag, mit dem Sie auch eine Teilkasko für ihr Fahrzeug wünschen.
Im Rahmen der Fahrzeugversicherung wird Ihnen im Versicherungsfall der entstandene Schaden ersetzt. Als Höchstgrenze für die Entschädigung gilt der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Tag des Schadens.
Gerade bei älteren Fahrzeugen ist der Wiederbeschaffungswert nicht mehr so hoch. Mit anderen Worten: Je älter das Fahrzeug, desto geringer die Ersatzleistung. Es kann z.B schob ein relativ geringfügiger Glasbruchschaden oder ein Schaden, der durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild ensteht, den Wiederbeschaffungswert bereits übersteigen. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Schadens mit der Höhe der Entschädigungsleistung unzufrieden und verärgert sind.
Für Ihr Fahrzeug erscheint eine Teilkasko nicht mehr sinnvoll.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir Ihren Antrag für die Teilkasko ablehnen.