Das hat nichts mit Contra Produktiven Art zu tun.....ohne mich selbstbeweihräuchern zu woillen kann ich wohl gut und gerne behaupten das mein Fahrzeugschein und Felgen Unterlagen z.B. schon den ein oder anderen ermöglicht hat um einiges brachalere Felgen eigetregn zu bekommen als 7.5x16.
Ich verstehe es nur nicht wie man immer gleich rot sieht nur weil man mal ein paar Blecharbeiten machen soll (oder muss) wem das zuviel ist sollte dann halt überlegen ob es wirklich andere Felgen sein müssen.
Dann nimm doch das alte Gutachen und geh damit zum TÜV, wenn der denn sieht das es wirklich nicht nötig ist die Radläufe zu börteln wird er dir das sicher nicht auferlegen (mal davon abgesehen das er wahrscheinlich nich mal dadrüber stolpert).
Der TÜV wird in den meisten Fällen sowieso sich ein Vergleichsgutachten aus vom KBA ziehen.
Wie ist denn überhaupt der genaue Wortleut bezüglich des börteln im Gutachten?
Bei mir lief es bis jetzt immer so ab bei §21 Eintragungen.
1: Mit Unterlagen oder KBA Nummer zum TÜV vorsprechen
2. Wenn kein Gutachten dann besorgt der nette Prüfer ein Vergleichgutachten vom KBA
3. Er sagt was gemacht werden muß
4. Ich mache was ich denke was gemacht werden muß und bau das Teil an
5. Wir schauen gemeinsam ob das reicht (bis jetzt hat es immer gepasst)
6. er trägt es ein