Ist unterwegs....
Beiträge von Faxe
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Mit Verlaub, das ist Quatsch Faxe.
Du hast Einschränkungen benannt, welche bei Gebrauch eines 07er Oldtimerkennzeichen gelten. Ein Fahrzeug mit H-Zulassung unterliegt, was die Nutzung angeht, vom Gesetzgeber her keinen Einschränkungen (selbst gewerbliche Nutzung wird sehr weit überwiegend als zulässig angesehen), natürlich kannst du mit deiner Versicherung Nutzungseinschränkungen vereinbaren, um die Prämie zu senken, das kümmert blau/weiß aber überhaupt nicht.Ok, dann war ich falsch informiert....
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Wenn einer was von Motoren versteht, dann ist das der Rainer!!
Und das meine ich ehrlich!!!
Lg UliMoin Uli,
Ich hoffe das wir uns auch endlich mal kennenlernen..... irgenwann......
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Moin Rainer,
stimmt, RÜF ist die Sache.
Wie bei manchen 16 ventilern.... -
Moin Faxe
Ja war irgendwie Gruppe"N"
Im Dezember beim TÜV sagte der Prüfer "herrlich so nen Sound bekommt man heutzutage nicht mehr"
Joa, glaube ich gern.... weils eben noch anständige Motoren waren.... !!!
Mein Cheffe hat sich nen GLA 45 AMG gegönnt.... hmmmm naja...... eigentlich war er auch immer auf meiner Seite was Hubraum und V8 anging....
Als ich ihm dann meine Zweifel an einem 4 Zylinder mit fast 400 PS erzählte........ wurde ich nett aber bestimmend herauskomplimentiert.......... (natürlich im Spaß)Aber mal ganz ehrlich, der "A" 4R als AMG ...... wie lange soll denn das halten...???
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3,20 pro Stück..... alter Schwede....
Naja, irgendwo muss der Stern ja herkommen......Hol mal zwei O-Ringe für das EHS......
Da kommt auch Freude auf, ich natürlich großkotzig gleich 10 bestellt........ (braucht man immer mal24 Euro und ein paar Tote....
Habe meinen MB Teileonkel gefragt, oder das EHS mit dabei ist.....
..... ein müdes Lächeln bekam ich........
Angeschissene rechts raus......
Aber Herbert, wo ich grade dran denke, sag mal gibt es eine Teilenummer für diese "Zündschlossausbauklammer" ???
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Habe Dir grade mal ne PN geschickt, geht dann mit dem Bild einfacher über WhatsApp.....
Habe nämlich grade kein Datenkabel da..... sonst würde ich das auch hier posten
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Der steht direkt unter der Ansaugbrücke am Motoblock.... Ist meißt angegammelt oder einfach dreckig....
Wenn ich noch ein Bild finde, poste ich es nach..
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???? Was mus ich dafür tun
Ein KLR System einbauen.....
(Kaltlaufregelventil)
Das macht dann ca. 50 % an Steuern ausKostet zwischen 100,- und 150,- Euronen. Das hat man praktisch im ersten Jahr schon raus.... (oder fast verglichen mit dem "H") spätestens im zweiten dann aber....
Hier zum Beispiel:
Also einbauen kann man selber, es ist auch ein Steueränderungsbescheid dabei. Also NUR NEU KAUFEN WICHTIG!
Aber es muss in einer offiziellen Werkstatt abgenommen werden.
Selbst wenn Du das Teil einbauen lässt, sind das nur wenige Euros. Du wirst aber beim 2,0L. ca. 40 Euro unter einer "H" Steuer liegenPs. unverschämte Fragen gibt es nicht!
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Dann hast Du bei deinem Wagen kein KLR, richtig?
Bau eins ein, kostet so um die 150,- Tacken und Du fährst mit dem 2,0 bei 140,- im Jahr... oder so ähnlich... Auf jeden Fall sind es keine 191,-
Bezahle für meinen 2,6er ja grade mal 190,- mit KLR.
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Echt...?!
Dass hat er gesagt..... ?Spinnt wohl der Kasper.....!!!
War wohl so ein geleckter Amtsschemel, der am liebsten alle Karren in "E" sehen möchte, selber aber nen fetten Motor fährt....
(kenne solche Sachen hier direkt aus Göttingen, die Finazämter habe da ein Dorn im Auge. Als wenn es ihre Kohle wäre... heizen aber zu Hause mir ner 1949 gebauten Ölanlage.... dass sind die Richtigen!!!)
Muss mich jetzt grade mal zusammenreißen.......Steuern wirst Du mehr zahlen bei einem "H", ABER, dafür wird die Versicherung drastisch sinken. Vorrausgesetzt, Du hast ein Hauptfahrzeug......
Der "Oldie" darf nämlich nicht als Hauptfahrzeug eingesetzt werden... nur als Zusatz oder Zweitfahrzeug bekommst Du das "H"
Auch darf "streng" genommen, der Oldie nur zu Treffen, Werkstattfahrten oder Überführung sowie Probefahrten genutzt werden. Wobei der Gesetzgeber hier "ein Treffen" schon mit dem Besuch eines Gleichgesinnten billigt..
Von daher, also "fast" wurscht.....Selbst wenn ich morgends aus der Nachtschicht kommen würde und in meinem "H" sitze, die Blauweißen mich anhalten würden, würde ich sagen:
Guten Morgen, ich habe gestern etwas an der Einspritzanlge geändert bzw. erneuert und muss testen wie er sich im kalten Zustand verhält.... Also Testfahrt, fertig!
Schon ist die Nummer durch!
Wer will einem das Gegenteil beweisen?Also, dass geht schon.....
Aber Du brauchst definitiv ein Hauptfahrzeug -
Ja Horst, Du hast vollkommen den Nagel getroffen...
Daher wollte ich Dich auch gern in dieses Boot holen.Es macht in der Tat nur Sinn mit Hubraumstarken Fahrzeugen, so unvernünftig dies auch sein mag ist es eben Fakt.
Bin ja vom w140 600 immer noch angetan, absolut genialer Motor....
Hatte mir letztes Jahr mal einen angesehn, einen SEL...... traumhaft..... der Motor..... beeindruckend. Wie ein 12er so fix auf Drehlzahl kommt hätte ich nie für möglich gehalten.
Aber für die 600er braucht es noch ein paar Jahre, bis sie die 30 erreichen.Gehört nun nicht hier her, aber Horst, bist Du Pfingsten dabei?
Auch einen ganz lieben gruß an die Dame des Hauses....
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Kinners..... habt euch doch lieb.........
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HOOOOORST............
(Orste)Das ist doch eine Frage für Dich
Beim Tuning waren wir ja schon....
Hier mal ein kopierter Text zum Sachverhalt:
Der Besitz eines Oldtimers, die Pflege und natürlich auch das Fahren, erfüllen den Besitzer eines solchen
Fahrzeugs stets mit großer Freude. Über das Jahr verteilt finden zahllose
Oldtimertreffen, Oldtimer-Events und Rallys statt,
bei denen die Fahrzeuge vorgeführt werden. Jedoch ist ein Oldtimer ein teures Hobby. Um die finanzielle
Belastung für den Halter abzumildern, gilt in Deutschland eine spezielle Regelung für Autos dieser Art:
Durch die Genehmigung des sogenannten H-Kennzeichens wird das historische Gefährt als Kulturgut eingestuft
und damit steuerlich begünstigt. Wir erklären, welche Voraussetzungen zum Erhalt eines H-Kennzeichens
erfüllt werden müssen.
Bedingungen für das H-Kennzeichen
Damit ein Fahrzeug in den Genuss eines H-Kennzeichens kommt, muss es von einem Gutachter als sogenanntes
Kulturgut anerkannt werden. Dafür ist es notwendig, dass vom Tag der Erstzulassung bis zum Tag der
Beantragung des H-Kennzeichens, mindestens 30 Jahre vergangen sind. Das Fahrzeug sollte möglichst im
Originalzustand erhalten sein. So werden z.B. nur Lackierungen akzeptiert, die im Baujahr verfügbar
waren. Desweiteren dürfen zwar Anbauteile verbaut sein, jedoch nur wenn diese in den ersten 10 Jahren
nach der Erstzulassung üblich waren. Für größere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug gilt eine Frist von 30 Jahren.
So wird sichergestellt, dass der Oldtimer den Geist seiner Zeit
korrekt wiederspiegelt. Seit 2011 gilt für Oldtimer eine
neue Richtlinie zur Bewertung,
die jedoch einen gewissen Spielraum für Interpretationen durch den Gutachter ermöglicht. ()
Ein Problem bei älteren Fahrzeugen ist häufig die hohe Laufleistung. Zwar gelten Motoren früherer Bauart
im Vergleich zu modernen Aggregaten gemeinhin als robuster, jedoch bedürfen Sie einer umfangreichen Pflege,
um die Jahrzehnte zu überstehen. Sofern ein Austausch notwendig wird, ist dieser nur mit Motoren der gleichen
Baureihe gestattet, damit das Kriterium des Originalzustands erfüllt wird. Da es nicht in jedem Fall möglich
ist einen entsprechenden Antrieb zu beschaffen, kann in begründeten Ausnahmesituationen auch die Verwendung
eines neueren Motors erlaubt werden, wenn dieser ebenfalls mindesten 30 Jahre alt ist.
Ist eine vollständige Restauration des Oldtimers notwendig?
Der Zustand des Fahrzeugs muss nicht unbedingt tadellos sein. Er darf durchaus Gebrauchsspuren aufweisen
und muss dem Gutachter nicht komplett restauriert vorgeführt werden. Grobe optische Mängel, wie nicht behobene
Unfallschäden, große Dellen, Lackschäden und vor allem Rost, können allerdings Ausschlusskriterien für die
Erteilung des H-Kennzeichens sein. In jedem Fall muss natürlich die Verkehrssicherheit gewährleistet sein.
Zudem muss eine Hauptuntersuchung "unter Berücksichtigung der damaligen Technik ohne erkennbare Mängel"
bestanden werden.
Was kostet die Bewertung durch einen Gutachter?
Die Hauptuntersuchung und die Bewertung des schützenswerten Charakters können in der Regel in einem Termin
durchgeführt werden. Für die Begutachtung durch einen Sachverständigen, zum Beispiel vom TÜV oder der DEKRA,
müssen ca. 100 Euro für einen PKW und ca. 65 Euro für ein historisches Kraftrad gezahlt werden. Die
Hauptuntersuchung unterscheidet sich preislich nicht von der aktueller Fahrzeuge und kostet ca. 70 Euro.
Vorteile eines H-Kennzeichens
Das H-Kennzeichens bedeutet für den Fahrzeughalter zahlreiche Vorteile. So ist die Kfz-Steuer pauschal auf
46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für andere Fahrzeuge (§9 Abs. 4 Nr.1 bzw. Nr.2 KraftStG) festgelegt.
Desweiteren kann man deutlich bei der Kfz-Versicherung sparen, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass
entsprechende Fahrzeuge besonders vorsichtig und eher selten bewegt werden. Viele Versicherungsunternehmen
bieten daher spezielle Oldtimer-Versicherungen
an. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen übrigens auch in Umweltzonen bewegt werden, in denen sonst spezielle
Auflagen gelten. Eine Feinstaubplakette ist für diese Fahrzeuge nicht nötig.
Damit diese Vorteile auch bestehen bleiben, ist auf eine regelmäßige Pflege und sorgsame Behandlung des
alten Gefährts zu achten. Denn bei jeder anstehenden Hauptuntersuchung werden gleichzeitig auch die
Anforderungen an das H-Kennzeichen erneut überprüft. Werden diese, z.B. durch Umbau wesentlicher
Fahrzeugteile, nicht mehr erfüllt, kann das H-Kennzeichen entzogen werden.
Die Merkmale des Kennzeichens
Das H-Kennzeichen sieht in Format und Aufbau fast genauso aus wie das reguläre Autokennzeichen für Pkw in
Deutschland. Als besonderes Merkmal trägt es jedoch hinter der Nummer ein zusätzliches "H", das für
"historisches Kraftfahrzeug" steht. Daraus ergibt sich die Einschränkung, dass bei einzeiligen Kennzeichen
die Buchstaben und Ziffern vor dem H aus Platzgründen die maximale Anzahl von 7 nicht überschreiten dürfen.
Beispielsweise könnte ein Kennzeichen wie folgt aussehen: AB CD 123H.
Viele Oldtimerfans empfinden den blauen Eurobalken am Anfang des Kennzeichens als störend. Ein Fremdkörper
im gesamten Erscheinungsbild. Denn wenn der gesamte Wagen dem Zustand vergangener Zeiten entsprechen soll,
dann sollte dies auch nicht vor dem historischen Nummernschild
halt machen. In den Bundesländern Bremen und Hessen wurde deswegen vorrübergehend eine Ausnahmeregelung
etabliert, wodurch es möglich war, ein H-Kennzeichen nach der bis zum Jahr 2000 gültigen DIN-Norm bei
der An- und Ummeldung zu erhalten.Ab 2011:
Neue Regelungen für H-Zulassung
Seit November 2011 gelten für die Begutachtung von Oldtimern
neue Richtlinien und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen.
Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder
zeitgenössisches Interieur - die meisten Kriterien sind nach der Novelle
der Richtlinie (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zwar
gleich geblieben, dennoch gibt es einige wichtige Neuerungen. So fällt
das bislang fünfstufige Bewertungssystem weg. Zukünftig reicht schon ein
guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein
Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische
Ausstattung aus um den positiven Bescheid zu erhalten.Verschärft wurden hingegen die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss
Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn
Jahren nachgerüstet worden sein. Bisher durften auch zeitgenössische
Aggregate verbaut werden, sofern sie technisch zum Fahrzeug passten.Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe
und Lenkung. Weiter erlaubt ist auch das Verwenden von Originalteilen
bei der Restauration.Büddeschön........
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Nicht schlecht das Ergebnis würde ich auch gern machen
Sage Dir bescheid wenn alles soweit steht und einsatzbereit ist
Ps. in meinen Pulverofen passen Felgen bis 16".....
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