Hallo,
der Wiederbeschaffungswert dürfte bei dem Wagen doch locker bei 6.500 € anzusetzten sein. Notfalls ein Gegengutachten erstellen lassen, bei denen die auch Classic-Data Bewertungen erstellen. Was der Gutachter der gegnerischen Versicherung meint, ist unerheblich. Für die sind unsere Autos eh nur noch Schrott wert.
Abgesehen davon, Anzeige gegen diesen Typen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenberkehr. Mit Handy am Ohr fahren geht gar nicht. Such dir einen geeigneten Anwalt, der das Thema voll ausreizen kann. Danach wird der Typ sicher nicht mehr mit Handy fahren.
