Kaltlaufregler - AU und Einbaubestätigung?!

  • Schönen guten Abend :)


    Hab mal eine Frage an die Leute hier die schon einen TwinTec KLR (Oder auch einen HJR) verbaut haben... Konnte da noch keine wirklich ausführliche Antwort zu finden:


    Bei den KLR sind ja sowohl Einbaubestätigung als auch AU Vordruck dabei. Reicht mir für die Eintragung beim Straßenverkehrsamt nun nur die Einbaubestätigung oder muss ich auch eine AU machen?!


    Motor: M102 2.0


    Danke schon mal :)


    Gruß Dirk

  • Für den korrekten Einbau soll nach Einbauanleitung/ABE vor dem Einbau eine AU gemacht werden um zu prüfen ob alles OK ist.
    Nach dem Einbau sollte wieder eine AU gemacht werden um zu bescheinigen, das alle Werte mit dem KLR auch wieder passen.
    Wurde der z. B. falsch eingebaut und die Karre zieht Falschluft merkt man des dann.
    Dafür ist der Wisch mit dabei, insofern gehört der eigentlich dazu.
    Da die meisten Werkstätten einen Tester mit Computer und Drucker haben, bekommt man alternativ deren Ausdruck mit dazu, um den korrekten Einbau zu bestätigen.
    Habe ich nur einmal dabei gehabt, hat niemand interessiert, nur der Stempel der AU berechtigten Werkstatt auf der Einbaubestätigung ist wichtig.
    Der Werkstatt ist es auch egal, wenn man hinterher irgendwas an der Karre rumschraubt.
    Da ich vom Einbau (Ausfüllen der Papiere) bis zum Amt mal 6 Wochen gebraucht habe, haben sie des sogar zurückdatiert.
    Insofern langt in D/EU auch korrekt ausgefülltes Papier, um auch mit einem Diesel auf Euro6 zu kommen.
    Laß euch nie dabei erwischen, Konzerne dürfen des, nur den kleinen Mann mit der alten Karre, nimmt man sich, wie immer, vor. :wacko:


  • Danke :)
    Das hört sich doch gut an :) Dann kann ich das Thema ja bald mal angehen.


    Gruß,
    Dirk