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Über Uns >> Satzung des W201 e.V.

Satzung des W201 e.V. auf Grund Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 10.07.2016

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Beitragsordnung

Auf Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 04.10.2014 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder.

Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedesbeitrag :

Beitritt ab Januar bis März Beitritt ab April bis Juni Beitritt ab Juli bis September Beitritt ab Oktober
  Zahlung
einmaliger Aufnahmebeitrag 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 €
Jahresbeitrag 36,00 €
(1/1)
27,00 €
(3/4)
18,00 €
(1/2)
9,00 €
(1/4)
Jahresbeitrag für Ehepaare/ Paare in eheähnlicher Gemeinschaft 56,00 €
(1/1)
42,00 €
(3/4)
28,00 €
(1/2)
14,00 €
(1/4)

Die Beiträge sind fällig zum 1. Kalendertag des Beitrittsmonats. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist jeweils im voraus zu leisten. Bei laufender Mitgliedschaft sind die Beiträge für das Folgejahr zum 31.12. des aktuellen Jahres fällig.

Der Einzug des Mitgliedsbeitrags findet generell über das SEPA Mandat statt

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Jahrestreffen 2017

Unser 2017er Jahrestreffen findet am 24. Juni statt.

Stammtische

Du suchst nach einem Stammtisch in Deiner Nähe,
den findest Du HIER.

Vorteile für Mitglieder

Alle Mitglieder des W201 e.V. verfügen über folgende Vorteile:

Vereinszeitung
Unsere Mitglieder bekommen 4 mal im Jahr eine Vereinszeitung kostenlos zugeschickt. Inhaltsverzeichnisarchiv

Motorcheck
Mitglieder können sich 1 mal im Jahr kostenlos den Motor von unserem Motor-Spezi checken lassen.


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