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Satzung des W201 e.V. auf Grund Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 10.07.2016
Beitragsordnung
Auf Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in Ihrer Sitzung am 04.10.2014 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedesbeitrag :
Beitritt ab Januar bis März | Beitritt ab April bis Juni | Beitritt ab Juli bis September | Beitritt ab Oktober | |
Zahlung | ||||
einmaliger Aufnahmebeitrag | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € | 10,00 € |
Jahresbeitrag | 36,00 € (1/1) |
27,00 € (3/4) |
18,00 € (1/2) |
9,00 € (1/4) |
Jahresbeitrag für Ehepaare/ Paare in eheähnlicher Gemeinschaft | 56,00 € (1/1) |
42,00 € (3/4) |
28,00 € (1/2) |
14,00 € (1/4) |
Die Beiträge sind fällig zum 1. Kalendertag des Beitrittsmonats. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist jeweils im voraus zu leisten. Bei laufender Mitgliedschaft sind die Beiträge für das Folgejahr zum 31.12. des aktuellen Jahres fällig.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrags findet generell über das SEPA Mandat statt