Rote Rückleuchten US Style

  • Moin


    wollte mal wissen ob die roten Rückleuchten in Deutschland erlaubt sind?! Es steht zwar hinten e1 drin weiß jedoch das der Tüv bei roten Rückleuchten bzw Blinker(ist ja beides drin) sich anstellt!


    Gruß

  • Hallo Klimbim
    Ob erlaubt oder nicht, das weiß ich nicht, besprich das am Besten mit dem TÜV deines Vertrauens, die lasierten Leuchten im "US-Style" sind aber definitiv verboten, egal was der Verkäufer sagt, auch wenn sie immer auf die E-Nummern verweisen. Betreffs der Blinker, die Blinker bei der US-Version nicht rot, sondern wie in Europa gelb. Positionsleuchten bei diesen Leuchten sind rot, was in Europa ja auch wie vorn gelb sein sollte, aber rote Positionsleuchten hinten sind eintragungsfähig (hatte jedesmal bei meinen Amis nen Sondereintrag). Was ich allerdings nicht glauben kann, ist die E-Nummer, von der Du sprichst, normalerweise sind auf US-Lampen DOT-Nummern, diese Lampen gabs ja offiziell nur außerhalb von Europa, zB USA, Kanada, Japan...
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    Gruß Gabriel


    das Einzige was mich am 190er nervt ist, daß ich nicht eher einen gekauft hab...

  • Hallo zusammen
    habe auch die roten Rückleuchten drin . Meine sind von FIFFT und haben eine ABE. Sind also
    eintragungsfrei. Leider giebt es diese nicht mehr. Habe schon im Net nach geforscht aber ohne Erfolg.
    FIFFT hat auch weiße Blinker mit standlicht Birne produziert mit ABE. Gibts glaube ich auch nicht mehr.



    Gruß
    Der Öcher

    Lache nie über jemanden der einen Schritt zurück macht,er könnte Anlauf nehmen!!!

  • Hi...
    Die ganze sache mit den lichtern liegt immer ganz im Ermessen der Rennleitung bzw. des Prüforgans.
    Ich hab bis vor nen halben jahr dunkel gespritzte rückleuchten drin gehabt und es hat mal wirklich
    "keine Sau" gejuckt. Und ich war damit sowohl beim Tüv als auch in mehreren Polizeirazzias auf diversen
    Tuningtreffen. Seid ich die leuchten wieder für die originalen getauscht habe, hab ich sowohl in den blinkern
    vorn als auch in den rückleuchten seitenmarkierungsleuchten drinne. Vorn Orange, hinten rot, ausserdem noch
    Orange Standlichtbirnen in den NSW's und die normalen standlichter in den hauptscheinwerferreflektor.
    Sprich leuchtet der wagen bei nacht kunterbunt wie ein Christbaum :) Juli beim Tüv damit gewesen, selber noch
    gefragt ob das ein problem sei, antwort kurz und knapp nein, solang es net Grün / Blau o.ä. ist, und die rückleuchten
    seitlich keine roten rückstrahler haben. In dem falle wäre es auch nicht verboten, aber eintragungspflichtig,
    mit dem Risiko das es aber doch net eingetragen wird. Hirnrissig :/
    Will aber niemanden was einreden oder falsche hoffnungen machen, weil eigentlich ist sowas grunsätzlich
    net erlaubt.
    Grüsse
    Dano

    Es ist eine Sie und ich nenn's Leona

    Um halb Europa sind wir schon gefahren und bis ans Ende der Welt werden wir's auch noch schaffen.