Hi,
ich habe mir vor einiger Zeit einen 190er aus Litauen geholt, der Wagen soll nun endlich auf deutsche Straßen kommen. Nun hiess es immer, dass ich dazu eine Vollabnahme machen lassen muss, es ei denn:
"Ausgenommen von dieser Regelung sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, die
eine EWG-Betriebserlaubnis und eine EG-Übereinstimmungserklärung haben,
die bezogen auf die Fahrzeug-Identifikations-Nummer vom Hersteller oder
Importeur ausgestellt wurde. "
Haben unsere Fahrzeuge so etwas?
Grüße
Martin