Servus zusammen,
wie villeicht der ein oder andere mitbekommen hat, ist am Samstag vor einer Woche mein Vater gestorben. Seitdem haben mein Bruder, die Lebensgefährtin (nicht eingetragen) von meinem Dad und ich einen Haufen Sach zu erledigen.
Jetzt gibt es eine Sache, um die (auch wenns der Zecke von Lebensgefährtin nicht passt) ich mich gerne kümmern würde. Mein Vater hat sich vor etwa 2 Monaten den Traum für seinen Lebensabend erfüllt, einen R231 SL 63 AMG. Allerdings habe ich aufgrund von ein paar Differenzen seit einem guten halben Jahr den Kontakt zu meinem Vater zurückgefahren, weshalb mir viele wichtige Informationen sozusagen fehlen.
Alles was ich von meinem Bruder bisher so grob weiß ist, dass er für das Fahrzeug eine Anzahlung geleistet hat (Betrag unbekannt) und einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat, der vorsieht, dass das Fahrzeug in 3 Jahren vollständig abbezahlt ist.
Nun war ich letzte Woche bei der Niederlassung und wollte bei denen nachfragen. Allerdings bin ich nicht bevollmächtigt (im Testament hat er die Zecke zur Generalbevollmächtigten ernannt -.-) und damit dürfen mir die bei der NL keinerlei Auskunft geben.
Meine Frage ist jetzt die Folgende:
Ich meine mich zu entsinnen, dass mein Vater, als er noch seinen R129 hatte, ein ähnliches Finanzierungsschema hatte. Also Anzahlung + Finanzierungsvertrag. Als der R230 auf den Markt kam und er sich den bestellt hatte (55er, er konnte es einfach nicht lassen^^), hat er den R129 mit dem Restwert ganz gekauft und wiederum weiterverkauft, um damals die Anzahlung + Finanzierungsbeiträge zu einem Teil wieder "rauszukriegen". Sprich, wenn er damals eine Anzahlung von einem Betrag von 10.000DM, durch die Finanzierung eine Summe von 30.000DM und einen Restwert von 20.000DM gehabt hätte, dann hätte der Wert des Fahrzeugs bei 60.000DM gelegen. Also hat er ihn aufgekauft und ihn für 80.000DM weiterverkauft, somit 20.000DM im Vergleich zu dem, was ihm das Autohaus geboten hätte, wieder gut gemacht. Versteht man das Beispiel?
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob das hier auch klug wäre? Denn - ohne angeben zu wollen - es geht hier ja um ein Paar Scheine haben oder nicht haben, so makaber das auch klingt, meiner Mutter entfallen ab jetzt mtl. 1600€ Unterhalt, ich bekomme im ersten Lehrjahr lasche 120€ mtl., habe zwar noch vor Ausbildungsbeginn so gearbeitet und einiges beiseite legen können, dennoch bin ich auf das Erbe angewiesen.
Kann mir da jemand etwas dazu sagen?
Vielen Dank schonmal im voraus
Gruß Julius