H-Zulassung Felgen

  • Servus,


    mich würde es mal interessieren, ob schon jmd Erfahrung mit Oldtimereintragung hat. Speziell würde mich interessieren, ob ein Auto eine H-Zulassung bekommen würde (nehmen wir mal einen 190er Mercedes :thumbup: ) mit Felgen, die nicht original Mercedes sind. Im TÜV Anforderungskatalog steht:

    • Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
    • Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.


    Wenn die Felgen aus der Bauzeit stammen, aber nicht original sind, dürfte das Fahrzeug doch eigentlich nicht die H-Zulassung erhalten, oder irre ich mich?
    Mich irritiert der zweite Punkt, mit zeitgenössischer Umrüstung. Wenn die Felgen aus der Zeit stammen (Bj.88 zum Beispeil) und auch Gutachten mit ABE und Eintragung etc.PP haben, werden die dann akzeptiert?!


    Für die die noch einmal nachlesen wollen http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf


    Grüße :)

  • Hallo,


    grundsätzlcih gilt: Der Allgemeinzustand und Eindruck ist entscheidend.


    Alles was nicht original ist, jedoch zur Bauzeit hinzugefügt wurde, oder ein später hinzugefügtes, zeitgenössisches Zubehör ist, steht dem H nicht im Wege. Meine Jalousie an der Heckscheibe oder das Autotelefon haben den Prüfer zum Beispiel gar nicht gestört.



    Wenn die Felgen aus der Zeit stammen (Bj.88 zum Beispeil) und auch Gutachten mit ABE und Eintragung etc.PP haben, werden die dann akzeptiert?!


    ganz klar JA.


    Grüße
    Sebastian

  • Mal von Seite 3 des von Dir verlinkten Dokuments kopiert:


    "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
    Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
    30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."


    Also:


    Hat der Erstbesitzer des 190ers aus dem Baujahr 1988 direkt nach dem Kauf die Stahlfelgen runter und Melber-Felgen drauf gemacht, so ist das zeittypisch und steht der H-Zulassung im Jahr 2018 nicht im Wege.


    Hat er die Felgen 1998 drauf gemacht, so passierte das in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung und steht der H-Zulassung im Jahr 2018 nicht im Wege.


    Macht er die Melber-Felgen erst im Jahr 2014 drauf, kann aber nachweisen, dass das auch schon 1988 möglich gewesen wäre, so steht das der H-Zulassung im Jahr 2018 nicht im Wege.


    Beschließt er aber im Jahr 2014, 17-Zoll-Felgen aus dem aktuellen ATU-Katalog an sein Auto zu schrauben, so wird das erst 30 Jahre später historisch - das "H" gibt´s dann erst im Jahr 2044. :D


    Aber vielleicht hat der 1988er W201 ja auch einen Kat und evtl. sogar einen Kaltlaufregler, so dass ihm das "H" eigentlich nichts bringen würde... :whistling:

  • Aber vielleicht hat der 1988er W201 ja auch einen Kat und evtl. sogar einen Kaltlaufregler, so dass ihm das "H" eigentlich nichts bringen würde... :whistling:


    Ich ignoriere mal gekonnt den letzten Satz :D


    Aber trotzdem danke für die schnellen Antworten. Dann kann ich meine Felgen getrost aufbereiten lassen :thumbup:


    Herzliche Grüße