!!!! Wichtig !!!! neues von der Zulassungsstelle bei Fahrzeu

  • Ich war heute Morgen in der KFZ-Zulassungstelle,weil ich Kurzzeit Kennzeichen brauchte.
    Da Kammen wir auf das Thema Fahrzeug Brief.
    Der Fahrzeug Halter ist verpflichtet, denn alten Fahrzeug Brief im Auto mitzuführen.
    Weil bei einer Kontrolle der Poli,damit nachgewissen werden Mus, das Anbauteile ( Spoiler/Felgen/Reifen u.s.w )am Fahrzeug eingetragen sind. Ist zu vergleichen mit der AU die mitgeführt werden Mus.


    So weit so gut.
    Und jetzt kommt das beste.


    Kann man nicht nachweisen, das etwas am Fahrzeug eingetragen ist, weil man denn Brief nicht mitführt, oder nicht mehr hat, ist die Poli berechtigt, das Auto auf dem TÜV vorzuführen.
    Wenn der TÜV man dann sagt: Ja das kann man so lassen, oder sowie das Auto hier steht, hätten wir das auch eingetragen, Mus die Poli denn TÜV und die Vorführung aus eigener Tasche bezahlen.
    Sollte aber der Tüvman sagen NEIN, dann haste ein Riesen Problem.
    Und das betrifft alle Sachen die mit einer Einzelabnahme gemacht worden sind, und bei einer normalen Eintragung niemals eingetragen würde.
    Beispiel:
    32er Lenkrad ohne ABE ( Einzelabnahme)
    9J+16 mit 215/40/16 die per Einzelabnahme gemacht worden sind und etwas aus dem Radkasten stehen.
    Der TÜV wird nur sein ja dazu geben, wenn es nach denn Tüvbestimmungen eingetragen worden ist.
    Jede andere Brutal geile Rad/Reifen Kombi hat dann beim TÜV verloren.( Das betrifft auch Tieferlegung/Spoiler )
    Wie gesagt, das betrifft nur Leute die ihren Brief nicht mitführen, oder nicht mehr haben.


    Bei neuen Eintragungen, nach der Zulassung werden die Teile in denn neuen Fahreugbrief eingetragen,( Ein neuer Brief mit der Eintragung wird ausgestellt.)


    So hier sind die Antworten:


    Aussage der Polizeiinspektion Mayen:


    1.Es ist keine Pflicht denn alten Brief mitzuführen aber !!!


    2.Die Polizei kann nur jedem raten,denn alten Brief,oder eine Kopie mitzuführen.


    3.Kann vom besitzer nicht nachgewissen werden das anbauteile eingetragen sind gibt es auf jeden fall einen Mängelbericht.Und der Besitzer ist in der Beweispflicht das auto mit allen eintragungen vorzuführen.Kann er das nicht gibts ein Strafverfahren.


    4.Sollte jemand denn alten Brief mit denn eintragungen nicht mehr haben,und auch sonst keine ABE/Teilegutachten von denn eintragungen haben,hat auf gut deutsch pech gehabt.
    Diese eintragungen sind somit erloschen,und müssen mit einem neuem gutachten neu eingetragen werden.weil nicht mehr nachgewissen werden kann das die Teile eingetragen waren.


    5.Die Polizei ist berechtigt ( bei extrem Tuning ) das fahrzeug beim Tüv vorzuführen.



    Aussage Tüv Rheinland:


    1.Der Tüv trägt nichts mehr in denn neuen Brief ein.


    2.Der Tüv erstellt nurnoch ein Gutachten über die am Fahrzeug angebauten teile.


    3.Mit diesem Gutachten mus zur zulassungsstelle gefahren werden,die dann einen Zettel an denn Brief mit dem Gutachten anheftet.


    4.Der Tüv bestätigt die aussage der Polizei (siehe oben)



    So das ist Fakt!!
    Und so sieht die Gesetzlage aus.




    Solten original teile verbaut sein die aber in Deutschland keine zulassung haben,gibts nur die möglichkeit die per einzelabneme eintragen zu lassen.
    Ansonsten wird genauso verfahren wie mit teilen die halt kein tüv haben.
    Wobei meine persönliche Meinung dazu ist,das das die Poli nicht merkt,und kaum auffallen wird,im gegensatz zu schwarzen blinkern die ja sofort auffallen.


    !!!!!!!!! Nachtrag !!!!!!!!!
    Ab denn 01.10.2005 gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr.Wurde mit dem neuen Brief mit eingeführt.
    Das heist wer denn Wagen nach dem 01.10.2005 abmeldet,bekommt diese Abmeldebescheinigung nicht mehr.Dafür bekommt man denn ungültig gestempelten Fahrzeugschein,der bei der wieder Zulassung des Fahrzeuges vorzulegen ist.
    Der alte Fahrzeugschein, dient dann als Ersatz für die Abmeldebescheinigung.


    Also gut aufbewahren!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hi!


    Und bei mir haben die heute die Eintragungen vom alten KFZ Brief, in die neue Zulassungsbescheinigung Teil1 übernommen und noch ein zusätzliches Blatt drangeheftet.


    Die können sich wohl nicht entscheiden wie sie's machen. [smilie=metzel010.gif]


    Gruss,
    Udo