Abend zusammen,
ich habe mal eine versicherungstechnische Frage, villeicht kennt sich jemand damit ganz gut aus. Ich möchte mit meiner Ma und meinem Bruder eine Flottenversicherung abschließen. die vorläufige Versicherungspolice steht soweit auch schon fest.
Die einzige Bedingung ist, dass wir (meine Mutter und ich), da mein Bruder der Flottenführer wird, unsere Fahrzeuge auf den Landkreis Stuttgart (wo mein bruder wohnt) ummelden müssen.
Mein 1.8er war abgemeldet und ist derzeit mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen. Das heißt ich muss ihn anmelden, was ich dazu benötige ist mir soweit klar. Der BMW von meiner Ma ist normal angemeldet und muss nur umgemeldet werden, auch sie hat alle benötigten Dokumente. das einzige, worauf wir noch warten ist das Auto von meinem Bruder. Er hat keine gültige HU/AU Bescheinigung mehr (soll bestenfalls diese woche gemacht werden).
Um die Sache zu beschleunigen frage ich mich, ob er diese Dokumente überhaupt braucht, da sein 2.6er ja bereits auf den Stuttgarter Landkreis angemeldet ist. Denn im Prinzip verändert sich für ihn, abgesehen von der geänderten Versicherung nichts. Könnten also meine Ma und ich auch ohne ihn bzw. ohne seine Dokumente (HU/AU, Fhz. Schein, ect.) die Anmeldung in Stuttgart durchführen, oder wollen die auf der Zulassungsstelle bei einer Flottenversicherung die Dokumente aller 3 Fahrzeuge haben?
Dann könnten wir das nämlich bereits morgen oder übermorgen erledigen, denn der TÜV-Mann kommt erst Mittwoch bzw. Donnerstag und mein Kurzzeitkennzeichen müsste ich dadurch auch nicht erneuern.
Kann mir da jemand was dazu sagen?
Viele Grüße, Julius