Riesen Problem mit Autoverkauf.

  • Weil ich ja momentan nicht genug Ärger habe, will mich nun noch Jemand bei Ebay für eine falsche Angabe des TÜVs dran kriegen.


    Also, es war so, dass ich einen Fiat mit Mängeln für meine alte C Klasse in Zahlung genommen habe.Ich habe den Wagen dann mit allen Mängeln beschrieben und bei ebay verkauft. (350€)
    Nun war es so, dass er mir schrieb, dass er zum Wochenende kommen und ihn holen möchte. Als ich ihn dann am Wochenende angeschrieben habe, um den Abholtermin zu erfahren, hat er wieder abgesagt und wollte das nächste Wochenende kommen.
    Ich habe ihn drauf hin geschrieben, dass das eigentlich nicht in Ordnung ist, habe ihm aber keine Frist gesetzt ihn auch wirklich an dem nächsten Wochenende zu holen. dann hat er wiedr abgesagt und wollte wieder das nächte WE kommen. Ich habe ihm dann eine Frist bis zum Montag nach den besagtem Wochenende gegeben. Er wollte dann die Fahrzeugdaten und eine Beleg für den Resttüv.
    Leider ist hier jetzt das Problem. ich habe in der Artikelschreibung gesagt, dass der Wagen knapp ein jahr TÜV hat, er hat aber nur 9 Monate, war ich nicht aufmerksam genug.
    Nun hat er den Termin am Montag auf Grund der Unstimmigkeit abgesagt und wollte, das ich den TÜV auf mindestes ein Jahr verlängere. ich habe dann geschrieben, dass das sich auf Grund der Mängel, des Wagens nicht lohnen würde.
    Dann meinte er, er muss den Wagen dann selbst herrichten lassen und würde daher den Wagen so, ohne zu bezahlen holen, da das ja über 300€ kosten würde. Daraufhin sagte ich dann wieder, dass er hätte nach Ebayrichtlinie nach 4 tagen zahlen müssen und ich entgegenkommenderweise darüber hinweg gesehen habe. Er könne dann auch so nett sein und die 2 Monate weniger Tüv akzeptieren. Oder vom Kauf zurücktreten. Dazu habe ich noch erwähnt, dass mir Standkosten entstanden sind da der Wagen im Weg stand.
    Er wollte das jetzt aber auch nicht, denn er wäre ja mit mir in Kommunikation gewesen und ich hätte den Verschiebungen zugestimmt. Und er hat ihn schon als Abigeschenk vorgestellt, weswegen er den Wagen haben muss. Ich soll ihm den Wagen bis zum 05. aushändigen zum Preis von 50€, 300 bräuchte er ja für die Reperatur. Dazu meint er, er würde mich auf Schadensersatz verklagen wollen, wenn ich die Forderung nicht erfüllen würde.
    Das schlimmste: Er scheint Rechtsanwalt zu sein.


    Ich habe dann in der Verbraucherschutzzentrale angerufen, der meinte ich müsse schon eine angemessenen Rabatt gaben, da ich falsche angeben gemacht hätte (Tüv zu kurz). Ich habe ihm dann meinerseits eine Einschätzung der Auftretenden Kosten von 100€ gegeben, da der TÜV von mir ja nur anteilig für 2 neue Jahre Tüv gezahlt werden müsste. Ich habe ihm dann auch eine Frist gesetzt mir bis zum 03. zu Antworten. Ansonsten würde ich den Wagen an jemand anders verkaufen.
    Er hat sich nun noch nicht wieder gemeldet.


    Was sagt Ihr dazu? Das ist doch alles nicht mehr normal.


    kennt Ihr evtl. noch jemanden, der das mal einschätzen kann, ob ich so richtig gehandelt habe?


    Danke und Grüße


    Martin :S

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    M103 3,0 mit max 200tkm.

  • Mal ehrlich - wegen 2 Monaten TÜV bei einem 300,-€ Auto!?


    Melde die Sache EBAY - denn ob Kommunikation oder nicht, auch Du kannst vom Verkauf zurücktreten wenn der nich kommt (- oder warum auch immer Du als Verkäufer es Dir anders überlegt hast... )


    Musst dann eben nur die EBAY-Kosten tragen , und die hättst ja sowieso.



    Er kann Dich nicht zwingen ihm den Wagen zu schenken - und aufgrund des geringen Wertes lohnt sich auch auf gar kein Fall ein Gerichtsverfahren - den lachen die aus da, ob Anwalt oder nicht.


    Das weiss der auch ganz genau, glaub mal. Er versucht nur Dich einzuschüchtern.



    Für Sowas empfehle ich immer EBAY Kleinanzeigen - da gibt es keine Einstellungsfrist und keine Missverständnisse, gezahlt wird vor Ort bei Abholung - und es ist vor Allem KOSTENLOS.



    Gruss Sven

  • Zur rechtlichen Seite kann ich nichts sagen, da solltest Du Dich an einen Anwalt wenden.


    Was ich viel interessanter finde: Wie soll denn der TÜV "auf ein Jahr" verlängert werden? Die Plakette wird entweder für zwei Jahre zugeteilt oder verweigert. "So ein bisschen TÜV" gibt´s nicht.

  • Übrigens,


    Wenn Du wirklich in der Artikelbeschreibung geschrieben hast , "dass der Wagen knapp ein Jahr TÜV hat..." ist das Ganze Auslegungssache.


    9 Monate sind nämlich auch "knapp ein Jahr..." !



    Wenn er es so nicht will - dann blas die Sache ab und inserier' den Wagen neu - glaub mir , wer so wie der auftritt bereitet Dir dann später auch nur noch Ärger.


    Irgendwas finden solche Leute später immer, gerade bei einem sogenannten 300€ Auto.



    Gruss Sven

  • Martin, mach dir keinen Kopf.... Das ist kein Anwalt.
    Eher Hobbyjurist ... Leider ist er in BGB und HGB etwas verrutscht.


    Natürlich könnte man in einer Musterfalllösung so ein Szenario als Käufer durchsetzten (daher die Vermutung "Hobbyjurist"), aber in der Realität ist so ein Schwachsinn kaum realisierbar... Falls du Rechtsschutz hast, gönn Dir den Spaß.


    Lg Christian

  • Er hat sich nun gemeldet. Er meint es wäre nicht möglich eine Teilleistung zu erbringen. Ich müsste das ganz Zahlen. Für 2 Jahr TÜV.


    Er will mir nun einem Brief mit einer Einforderung des Wagens zu senden. Ich habe ihm nun einen Erlass von 150€ vorgeschlagen, da er Wagen nun auch wieder läuft. Er ging immer davon aus, dass er nicht läuft und er das in seine Minderung einbezogen. Dann habe ich noch Ausschluss von Garantie und der gleichen nach Abholung erwähnt. Ich hoffe er lenkt nun ein.


    Ich habe auch klar gestellt, dass ich Ihm den Wagen ja geben will, dass es aber fair bleiben soll.


    Ich weiß nun eben nicht in wie weit er wirklich recht hat. Er hätte ja nach Ebayrichtlinie nach 4 Tagen zahlen müssen. Hat er ja aber nicht, da er da noch nicht von dem fehlenden Monaten TÜV wusste.


    ich bin jedenfalls genervt.


    Grüße


    Martin

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  • Storniere den Verkauf!


    Mehr kann ich dazu nicht sagen.


    Er hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz, und Du kannst die Stornierung anhand Deines versehentlichen TÜV-Zeitraum-Irrtum's plausibel gegenüber EBAY erklàren. (- Sollte die das überhaupt interessieren...)


    Gruss Sven

  • Das würde ich gerne, der Käufer muss das aber bestätigen. Das macht er aber nicht.

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  • Sag einfach der soll sich einen anderen Dummen suchen. Der macht dir nur Angst. Lass dich nicht darauf ein. Jede Rechtschutzversicherung wird abwinken wenn der zu seinem Anwalt rennt und die, die Erfolgsausicht prüfen. Er müsste aus eigener Tasche den Fall bestreiten und das wir er nicht. Leider waren dein Geldliches entgegenkommen ein Zeichen von Schwäche. Er denk jetzt dass du notfalls das auto so rausgeben wirst. Deshalb, schreibe ihm es gibt kein Auto aber er kann gerne mal vorbei kommen. ;)

  • Hi,
    knapp ein RestTÜV sind immernoch weniger als 12 Monate. Sofern er tatsächlich Jurist ist, kann er zumindest soweit rechnen. Auch sollte ihm dann bekannt sein, dass es, wie bereits erwähnt, TÜV nur für 2 Jahre möglich ist. Falls Du über seinen Namen im Netz nichts findest, ist sein Beruf reine Spekulation. Anwälte lassen sich immer irgendwo registrieren, und sei es nur über anwalt punkt de.


    Sagt Orste etwas dazu?


    Falls Du nicht weiterkommst, schreib mir mal eine PN.
    ;)

  • Ich werde mir jetzt wohl auch einen Anwalt nehmen. Ich habe nun gesehen, dass wenn man nichts zu Garantie und Rückgaberecht in der Artikelbeschreibung erwähnt, Pech haben kann und 2 Jahre für das Auto haften muss.


    Das wird mir zu haarig. Nicht das er immer wieder ankommt, wenn was mit dem Auto ist.


    Grüße


    Martin

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  • Ach Martin,


    wat ist das furchtbar. Warum gibt es immer wieder Leute, die so ein riesen Fass für 350€ aufmachen. Ich kann sowas nicht begreifen. Das lohnt doch die Zeit und den entstehenden Ärger nicht.
    Du hast Dich für meine Begriffe sehr bemüht das ganze ins rechte Licht zu rücken und wer Dir dort eine böse Absicht unterstellen will, hat imho nicht alle Latten am Zaun. 8|


    Ich hoffe Du bekommst das gelötet! :S

  • Also ....


    geh die Sache doch mal peu a peu an .....


    Dein Käufer möchte §437 II BGB i.V.m §440 1 BGB gegen dich geltend machen. Fraglich ist nun,ob dieser § überhaupt haltbar ist. Meines Erachtens läuft der leer, da der vom Käufer geltende Sachmangel nach §434 eventuell gar nicht greift. Laut §434 2 muss der Gegenstand für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein. Eine 2-Monatige TÜV-Reduktion tut demnach nichts zur Sache - das Fahrzeug ist direkt anmeldbar.
    Im Gegenzug dessen muss der Käufer seiner Grundpflicht §433 (2) erstmal nachkommen - ZU ZAHLEN - was er offensichtlich nicht vor hat. Er versucht also §276 (1) geltend zu machen - hierfür müsste er Dir aber erstmal Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen. Laut §276 (2) handelt derjenige Fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt ... ! Hast du das gemacht ?? Nun ja ... Sind 9 Monate fast ein Jahr - dies scheint Auslegungssache zu sein. Da die Karre ja auch schon einige Zeit bei Dir rum steht, könnte man Sogar mit §293 BGB den Annahmeverzug ins Spiel bringen, greift das nicht, dann dein Rücktritt mit §349 BGB oder Sonst irgendwas ... Eine Minderung um 86% ist jedenfalls "too much" ... Wenn du Mängel angegeben hast und soweit alles korrekt ist - bis auf 9 Monate statt 11 Monate TÜV ... ist die Gier des Käufers sein Untergang .... Ich versteh nicht, warum du dich so irre machen lässt ... Wäre sicherlich ein interessantes Verfahren, bei dem der gierige Käufer auch gerne mal tief in die Tasche greifen könnte ....

  • Sehr gut, Christian :)


    So seh ich das auch. Im Groben und ganzen.


    @martin: kopier mal den Text vom Christian (oder formulier den mit den sachlichen Argumenten und Paragraphen neu - und schreib das mal Deinem Spinn... , ähh, Käufer...


    Dann biete ihm die Stornierung an.



    Ach , und nochwas:


    Du kannst bei EBAY vom Verkauf zurücktreten - dazu muss der Käufer nicht zustimmen.


    Seine Zustimmung brauchst Du nur um auch die EBAY - Verkaufsprovision nicht zahlen zu müssen.
    Wenn er also nicht zustimmt - egal, dann zahlst halt die paar Euro Provision an EBAY!


    Nachteile hast Du dadurch nicht, und da er ja auch "die Ware" noch nicht bezahlt hat, hat er auch keine Nachteile o. einen Schaden oder irgendwas, was er geltend machen kann.


    Also auch kein Streitwert.


    Gruss Sven

  • @martin: kopier mal den Text vom Christian (oder formulier den mit den sachlichen Argumenten und Paragraphen neu - und schreib das mal Deinem Spinn... , ähh, Käufer...

    Nee, also als juristisch wasserdichtes Statement ist das nicht geeignet, eher nur als Ansatz ... Aber man könnte da schon was machen. Haste vllt mal die Auktion zur Hand ... vllt findet sich was brauchbares zwischen den Zeilen ?



    Mit dem Rücktritt (als Verkäufer) bei Ebay ist das nicht ganz so einfach ... in dem Falle dürfte das aber keine große Nummer sein.



    Gruß

  • Oh, das ist wirklich klasse. Das hört sich schonmal besser für mich an. Hier mal die Auktion:
    http://www.ebay.de/itm/1613374…_trksid=p3984.m1559.l2649



    Ich möchte mich auch für die Anteilnahme herzlich bedanken, evtl. kann ich mich dafür ja auch mal revanchieren. [danke]
    Leider bin ich auch nicht grade locker bei sowas. Da ich nun auch schon etwas mit Recht durch meinen Beruf und Studium zu tun hatte, weiß ich, dass es böse Fallen gibt. (umso blöder von mir nicht im Auktionstext genauer zu sein)


    Ich könnte bei Interesse sicher auch mal den Email Verlauf senden.



    EDIT: HA! ich habe in der Beschreibung richtige Angaben gemacht, guckt mal unter HU, da steht 03.2015!
    Der Spinnt wohl.


    Grüße


    Martin

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  • EDIT: HA! ich habe in der Beschreibung richtige Angaben gemacht, guckt mal unter HU, da steht 03.2015!
    Der Spinnt wohl.

    ... und nach EU Recht sind nun für Spaßbieter 30% des Kaufpreises fällig .... !
    Auf geht´s ... ;)


    Und das ist wasserdicht !!! Vgl. : Amtsgericht Bremen (Az.: 16 C 168/05)

    P.S.: Nerv den ein bisschen mit der Spaßbieterklausel, aber schau, dass du trotzdem aus dem Vertrag aussteigst ... die Garantieklausel haste -wie du schon bemerkt hast- in der Tat vergessen und ich denke da wird dieser "Fuchs" darauf ab zielen.


    Gruß Christian

  • Ja, ich möchte auch vom Kauf zurücktreten, ich habe ihm damals eine 3 tägige Frist zum abholen den Wagens gegeben. Die hat er nicht Wahrgenommen, da er meine der TÜV wäre nicht in Ordnung. Nun darf ich doch nach § 433 Abs. 2
    BGB den Kaufvertrag aufheben oder nicht?


    Die von Dir erwähnt Klausel werde ich auch mit einbringen.





    Grüße



    Martin

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  • Nun darf ich doch nach § 433 Abs. 2
    BGB den Kaufvertrag aufheben oder nicht?

    Natürlich !
    Der Käufer ist seinen einzigen beiden Verpflichtungen (Bezahlung & Abnahme der Sache nach 433 II BGB ) nicht nachgekommen - demnach klarer Vertragsbruch. Da du ihm ja die Sache zur Abnahme zugänglich gemacht hast, liegt somit ein Annahmeverzug vor ....


    Du könntest jetzt sogar was ganz krasses drehen ... lass das Auto verschrotten ... der Käufer müsste immer noch die 352€ + Entsorgung zahlen ... der Annahmeverzug war nämlich Vorsätzlich/Grob fahrlässig :D (Aber lass das besser - auch wenn´s lustig wäre)


    P.S.: der Form halber : Az.: 16 C 168/05 (AG Bremen) ist keine Klausel, sondern ein Aktenzeichen, bei dem ein Ebay Verkäufer bereits erfolgreich 30% Schadensersatz eingefordert hat - demnach könnte man das als allgemein gültig bezeichnen.



    Gruß Christian