Weil ich ja momentan nicht genug Ärger habe, will mich nun noch Jemand bei Ebay für eine falsche Angabe des TÜVs dran kriegen.
Also, es war so, dass ich einen Fiat mit Mängeln für meine alte C Klasse in Zahlung genommen habe.Ich habe den Wagen dann mit allen Mängeln beschrieben und bei ebay verkauft. (350€)
Nun war es so, dass er mir schrieb, dass er zum Wochenende kommen und ihn holen möchte. Als ich ihn dann am Wochenende angeschrieben habe, um den Abholtermin zu erfahren, hat er wieder abgesagt und wollte das nächste Wochenende kommen.
Ich habe ihn drauf hin geschrieben, dass das eigentlich nicht in Ordnung ist, habe ihm aber keine Frist gesetzt ihn auch wirklich an dem nächsten Wochenende zu holen. dann hat er wiedr abgesagt und wollte wieder das nächte WE kommen. Ich habe ihm dann eine Frist bis zum Montag nach den besagtem Wochenende gegeben. Er wollte dann die Fahrzeugdaten und eine Beleg für den Resttüv.
Leider ist hier jetzt das Problem. ich habe in der Artikelschreibung gesagt, dass der Wagen knapp ein jahr TÜV hat, er hat aber nur 9 Monate, war ich nicht aufmerksam genug.
Nun hat er den Termin am Montag auf Grund der Unstimmigkeit abgesagt und wollte, das ich den TÜV auf mindestes ein Jahr verlängere. ich habe dann geschrieben, dass das sich auf Grund der Mängel, des Wagens nicht lohnen würde.
Dann meinte er, er muss den Wagen dann selbst herrichten lassen und würde daher den Wagen so, ohne zu bezahlen holen, da das ja über 300€ kosten würde. Daraufhin sagte ich dann wieder, dass er hätte nach Ebayrichtlinie nach 4 tagen zahlen müssen und ich entgegenkommenderweise darüber hinweg gesehen habe. Er könne dann auch so nett sein und die 2 Monate weniger Tüv akzeptieren. Oder vom Kauf zurücktreten. Dazu habe ich noch erwähnt, dass mir Standkosten entstanden sind da der Wagen im Weg stand.
Er wollte das jetzt aber auch nicht, denn er wäre ja mit mir in Kommunikation gewesen und ich hätte den Verschiebungen zugestimmt. Und er hat ihn schon als Abigeschenk vorgestellt, weswegen er den Wagen haben muss. Ich soll ihm den Wagen bis zum 05. aushändigen zum Preis von 50€, 300 bräuchte er ja für die Reperatur. Dazu meint er, er würde mich auf Schadensersatz verklagen wollen, wenn ich die Forderung nicht erfüllen würde.
Das schlimmste: Er scheint Rechtsanwalt zu sein.
Ich habe dann in der Verbraucherschutzzentrale angerufen, der meinte ich müsse schon eine angemessenen Rabatt gaben, da ich falsche angeben gemacht hätte (Tüv zu kurz). Ich habe ihm dann meinerseits eine Einschätzung der Auftretenden Kosten von 100€ gegeben, da der TÜV von mir ja nur anteilig für 2 neue Jahre Tüv gezahlt werden müsste. Ich habe ihm dann auch eine Frist gesetzt mir bis zum 03. zu Antworten. Ansonsten würde ich den Wagen an jemand anders verkaufen.
Er hat sich nun noch nicht wieder gemeldet.
Was sagt Ihr dazu? Das ist doch alles nicht mehr normal.
kennt Ihr evtl. noch jemanden, der das mal einschätzen kann, ob ich so richtig gehandelt habe?
Danke und Grüße
Martin