Fahrzeug von 1975 erstmalig zulassen

  • Grüß Gott,


    ich besitze einen Fahrzeug (Kleinschlepper) samt Brief von 1975, welches noch nie zugelassen war.
    Kann ich das ohne Probleme anmelden oder brauche ich dann ein Einzelgutachten?
    Theoretisch gesehen ist es ja ein Neufahrzeug, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Nico

  • Hi,


    Das Problem ist, das Neufahrzeuge in Deutschland an die aktuellen Abgasrichtlinien gebunden sind. Fahrzeuge, die noch nie zugelassen waren, fallen unter diese Veordnung - ohne Rücksicht auf das Baujahr.
    Wäre das Fahrzeuge von 1975 bis heute auch nur einen Tag zugelassen gewesen, wäre es kein Thema, so ist die Anmeldung auf legalem Wege nahezu unmöglich !


    Das gleiche Problem besteht übriges mit den VW T2 Importen aus Brasilien.


    Theoretisch geht dies nur über den Umweg UK - kommt halt drauf an, ob sich das wertmäßig rentiert !?


    Lg Christian

  • Nein, ....


    Selbst bei Fahrzeugen die keine 20 Jahre alt sind, gibt's keine AU mehr, da aktuell EURO 5 oder so Pflicht ist.


    Du hast 3 Möglichkeiten :


    Möglichkeit A: Fahrzeug nach England ausführen (verzollen etc.), dort zulassen und wieder nach D einführen.
    Möglichkeit B: Brief als "verloren" melden und beim KBA aufbieten lassen und hoffen, dass dieser Betrug keinem auffällt (relativ unwahrscheinlich)
    Möglichkeit C: (die günstigste) möchte ich nicht näher ausformulieren, hat aber etwas mit einem Schweissgerät und einem baugleichen (Schlacht-)Fahrzeug zu tun.


    Was für ein Auto ist es denn ? O-km oder ein Fahrzeug aus der Industrie ?


    Lg

  • Christian:
    Das hätte ich vielleicht gleich genauer schreiben sollen.
    Es ist ein Kleinschlepper, dieser wurde von meinem Opa samt Schneeschild gekauft.
    Der wurde nie zugelassen, wahrscheinlich weil er eine Höchstgeschwindigkeit von 13km/h hat und meist auf Privatgelände genutzt wurde.

  • Das ist dann ein Sonderfall.
    Bei einem normalen Fahrzeug wäre es legal nahezu unmöglich, hier könntest du Glück haben, weil der eventuell keiner Abgasnorm unterliegt. Aber das weiß ich nicht genau.


    Gruß

  • Ich glaube, es ist nicht nur die Abgasnorm, sondern auch dieses Sicherheitsgedöhns wie ABS, ESP,Airbag, Gurtstraffer,...was schon seit vielen Jahren Vorschrift ist, für Neufahrzeuge.


    Aber auch das sollte bei 13km/h-Fahrzeugen eher uninteressant sein... :D