Felgengrößen

  • Moin Freunde,


    es sind Fragen aufgekommen,

    die bitte nur von den Reifen und Felgenspezialisten kommentiert werden sollte, Danke. :)


    Mein W201 (0709 387) fährt mit der Felgengröße 7Jx15 ET 37 mit einem Reifen 195/60R 87H (Sommer) durch die Gegend.


    1. Frage: Ist das so erlaubt. (TÜV hat nichts moniert) ?!


    Weiter, nun habe ich in meiner Schrauberbude die "gleichen" Felgen entdeckt, die ich darauf habe und dachte diese mit Winterreifen zu bestücken. Doch gleich sind sie nicht, es steht eine andere Nummer drauf: 6 1/2 Jx15 ET44.


    2. Frage: Darf ich diese mit Winterreifen bestücken und an meinem Auto verbauen?


    3. Frage: Welche Felgengröße darf ich wirklich verbauen? (Reifen steht ja im FZ-Schein.)


    Ich freue mich auf fachkundige Antwort und verbleibe mit

    freundlichen Grüßen


    Christian


    Ach, es sind Alufelgen, um die es geht / weiß nicht, ob dies wichtig ist.


    Bestimmt lacht ein Fachkundiger über meine Fragen - sorry - Danke für deine Bemühungen. ;)

  • Mich würde interessieren was für Alufelgen das sind, 8 Loch oder die Kanaldeckel Felgen?

    Davon abgesehen kannst Du auf eine 6 1/2 x 15 ET44 einen 185/65 Reifen fahren.

    Gruß Heiko

  • Moin MB Frank, Moin BayerMUC,


    danke für Eure Hilfe.


    Ich merke, daß es nicht so einfach ist.

    Deine Unterlagen, BayerMUC, waren sehr hilfreich.


    Lieben Dank für Eure Hilfe

    kommt gut an,


    Gruß Christian

    • Offizieller Beitrag

    Moin Christian,


    7Jx15 ET 37

    ist keine Originalfelge vom W201. Die hatten eine ET von 44 (7Jx15) oder 49 (6Jx15). Ich tippe mal auf ein Modell vom W202, hast du mal ein Bild?


    1. Frage: Ist das so erlaubt.

    Ja, denn mit der Reifendimension erfüllst du die Vorgaben bzgl der Tachoabweichung durch andere Reifendimensionen, ausgehend von der Standardgröße 185/65 R15. 195/60 ist etwas breiter und ergibt eine Umfangsdifferenz von -1%, was eine Tachabweichung von +1km/h ergibt bei effektiv 100km/h. Bis +7Km/h kannst du m.W. gehen.

    Die

    6 1/2 Jx15 ET44.

    kannst du nehmen, mit 185/65 R15 bestücken. Ist im Vergleich zu 195/60er ein noch häufiger verwendeter Reifen(alte A-Klasse W169) und daher auch nicht teuer.

    Wenn du noch Fragen hast, kannst mich gerne anrufen.


    LG Bianca:*

  • Dann klinke ich mich hier mal ein. Ich suche ja gerade nach 6J x 15 H2 ET49 und kann diese auf Teufel komm raus nicht finden.

    6,5J x 15 H2 ET 49 finde ich hingegen zu Hauf.

    Nun fahre ich aber einen 190D und weiß nicht, ob ich diese Felgen nutzen dürfte mit meinen 185/65 R15. Immerhin steht, in dem Dokument, was auch BayerMUC geteilt hat, dass der 190D im Zusammenhang, dass meiner eine niedrige WDB Nummer (230 455) hat, nur 185/65 R15 auf 6J x 15 H2 ET49 fahren darf. Oder verstehe ich da was falsch?


    Könnt ihr mich dahingehend aufklären?
    Brauche ich dann eine Einzelabnahme oder eine ABE und wenn ja, was kostet mich das dann?

    Ich bin da in dem Felgenthema leider überhaupt nicht drin.


    Danke für eure Antworten.


    Grüße,

    Marc

    • Offizieller Beitrag

    Moin Marc,


    ganz ehrlich? Da würde ich mir keine großen Gedanken zu machen. Ob jetzt 6J oder 6,5J, das macht einen halben Zoll (~1,25cm) an Felgenbreite aus, was kaum auffällt. Ob das ein Prüfer jemals sieht?? Und wenn, dann kannst du immer noch den Unwissenden mimen. Aber bis dahin würde ich damit fahren.

    6,5J x 15 H2 ET 49 finde ich hingegen zu Hauf.

    In der Tabelle steht aber 6,5Jx15 ET44 was auch Sinn macht und dann 5mm ausmacht, die das Rad weiter nach außen steht. Darauf gilt es zu achten, damit die wenig breitere Felge noch den nötigen Freigang beim Lenken hat. Wenn du keine ET44 bekommen kannst und nur ET49, dann kannst du auch 5mm Distanzscheiben verbauen. Dann bist du wieder bei ET44 und alles wird gut. Einzelabnahme? Nee, würde ich nicht sagen. Für Distanzscheiben liegt ne ABE vor und die Felge ist frei gegeben von MB.

    Und mal als Beispiel, was alles geht: Wir haben neulich von einer Azubine den 190er tiefer gelegt und mit 18 Zöllern von der A-Klasse bestückt. TÜV hatte keine Einwände.

    IMG_20210629_160823.jpg

    LG Bianca

  • Hallo Bianca,


    die 6,5J mit ET44 sind 8-Loch Felgen und die mit ET49 sind die 15-Loch, sprich die Gullideckel für den W124.

    Ob das ein Prüfer jemals sieht?? Und wenn, dann kannst du immer noch den Unwissenden mimen. Aber bis dahin würde ich damit fahren.

    Wenn ich ehrlich bin will ich das ganz offiziell machen. Nicht dass es hinterher noch Probleme gibt. Z.B. mir fährt jemand rein und dann wird die Schuld auf mich abgewälzt, weil ich falsche Felgen fahre, etc.

    Und auch so kostet mich der Satz Felgen wohl um die 400€. Wäre schade, wenn ich ihn dann doch nicht offiziell nutzen kann.

    In der Tabelle steht aber 6,5Jx15 ET44 was auch Sinn macht und dann 5mm ausmacht, die das Rad weiter nach außen steht. Darauf gilt es zu achten, damit die wenig breitere Felge noch den nötigen Freigang beim Lenken hat. Wenn du keine ET44 bekommen kannst und nur ET49, dann kannst du auch 5mm Distanzscheiben verbauen. Dann bist du wieder bei ET44 und alles wird gut. Einzelabnahme? Nee, würde ich nicht sagen. Für Distanzscheiben liegt ne ABE vor und die Felge ist frei gegeben von MB.

    Wie sieht es denn mit der Freigabe für die 6,5J x 15 H2 ET49 aus? Die ist ja so gesehen nur für den W124 zugelassen, weil ich diese ja nicht in der Liste für den W201 finde. In der Liste für den W124 steht er hingegen drin, wie im Anhang zu sehen Verlinkung zu Mercedes

    Weil eine Felge ist ja nicht automatisch für alle Modelle zugelassen, nur weil Sie von Mercedes kommt oder verstehe ich da etwas falsch?

    Oder wird die Felge technisch gesehen durch die Spurplatten zur "6,5J x 15 H2 ET44" und benötigt dann kein weiteres Dokument, außer das zu Anfang des Thread Verlinkte?


    Tut mir Leid, wenn ich mit meinen Fragen für Verwirrung sorge, aber wie gesagt habe ich da keinen Durchblick bei dem Thema Felgen und wie diese zugelassen werden/sind, da ich bisher immer nur mit meinen originalen Felgen zu tun hatte. Und wie bereits erwähnt sollte da alles rechtlich in trockenen Tüchern sein inkl. aller Dokumente, sowie möglichst keine Einzelabnahme :)


    Grüße,

    Marc

  • Hallo Marc,

    ich bin selbst jahrelang mit den 6,5J X 15 ET49 Felgen (Gullydeckel) gefahren, weil ich die mal günstig von jemand bekommen hatte, der sie auch auf einem w201 hatte und ich erst später gemerkt hab, dass man eigentlich 6J Felgen bräuchte.
    Ich rate dir zu nix, möchte aber behaupten dass kaum ein Prüfer bei der normalen HU die Räder abnehmen wird, um die Felgeninnenseite zu begutachten…

    Anders sieht’s aus bei einer evtl. H-Abnahme, da wäre ich vorsichtig.

    Viele Grüße

  • 6 1/2 Zoll Felgen und 195er Reifen ging früher gar nicht. Hatte meinen ersten 190er mit dieser (passenden) Kombination gekauft und keine Ahnung davon gehabt. Wurde in den frühen 2000er Jahren von den TÜVs abgelehnt, und es wollte mir kein Reifenhändler neue 195er Reifen verkaufen. Die ETn sind den Prüfern egal, Hauptsache, es passt und schleift nirgends.

    Aber mal ganz ehrlich: Genau dieses Thema hatten wir hier schon zigmal... Immer wieder das Gleiche...

    • Offizieller Beitrag

    Weil eine Felge ist ja nicht automatisch für alle Modelle zugelassen, nur weil Sie von Mercedes kommt oder verstehe ich da etwas falsch?

    Oder wird die Felge technisch gesehen durch die Spurplatten zur "6,5J x 15 H2 ET44"

    Moin Marc,


    nein, natürlich ist nicht jede MB Felge automatisch für jeden Typ zu verwenden. Das war damals schon so und ist heute bei der Vielzahl an Varianten noch mehr der Fall. Du kannst aber, wie an dem Beispiel mit der 18" Felge zu sehen, mit etwas Anpassung an die baulichen Gegebenheiten einiges machen, was dann auch den Segen des Prüfers findet.

    Die zweite Frage beantworte ich mit einem JA! Et49 + 5mm Spurplatte wird zu einer Gesamt ET von 44. So läßt sich das auch fortsetzen, bis du halt an die Grenzen kommst, die in der Regel vom Freigang des Reifens zum Kotflügel beim Einfedern vorgegeben ist.

    Aber noch mal: Dein Ansinnen, alles Hieb und Stichfest zu haben (typisch deutsch;)) in allen Ehren, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde das so machen und bei der nächsten HU den Prüfer darauf ansprechen, wenn du unbedingt den offiziellen Segen haben willst. Und für den Worst Case, den ich für äußerst unwahrscheinlich halte, kannst du die Felgen immer noch verkaufen. Wird aber nicht nötig werden, da bin ich mir sicher.

    Nicht dass es hinterher noch Probleme gibt. Z.B. mir fährt jemand rein und dann wird die Schuld auf mich abgewälzt, weil ich falsche Felgen fahre, etc.

    Wer will das denn im Schadensfall wissen? Das sind keine extremen Zubehörfelgen, wo ein Gutachter misstrauisch werden könnte, du hast keine abgefahrenen Reifen, die für eine Teilschuld in Frage kämen, nee alles gut!


    LG Bianca