Insofern schützt das H-Kennzeichen nicht vor dem Fahrverbot, da die Ausnahmeregelung eben nur für die Umweltzone gilt, nicht aber für das gerichtlich verhängte Fahrverbot (bzw. das Fahrverbot, zu dessen Umsetzung die Kommunen gerichtlich verdonnert wurden).
Genauso ist es...wer gedacht hat bald hab ich das "H" dann ist es sowieso egal und betrifft einen nicht..hat leider falsch gedacht..mal sehen ob die Regierung auch noch das Oldtimeralter hoch setzt zB ab 40 Jahre..
Wenn unsere Wagen nicht mehr fahren dürfen, Stehfahrzeuge werden, geht der Verkaufspreis auch runter wer also viel Geld in den W201 gesteckt hat,was auch viele getan haben,bekommt nur noch einen Bruchteil von dem was mal reingefloßen ist...
Gruß Jürgen