Beiträge von Dirk1968

    So Leute jetzt sag ich mal was dazu!!!!
    Ich benutze das Produkt schon 6 Monate und bin begeistert.Ich hatte auch meine zweifel aus einem bestimmten Grund ich hab nämlich
    Tankwart gelernt ich weiß nicht obs den Beruf noch gibt.Da hatt man
    gelernt dasFahrzeug erst richtig abzudampfen und dan zu waschen.
    Aber egal ich hab es probiert und muß sagen nur Klasse [smilie=trillian-021-thumbup.gif]
    und mein 190er steht nicht nur in der Garage sonder ich fahre damit Baustellen an wo ich im Einsatzt bin,und dort ist der jeden Tag im Staub Dreck und sonstigen Umwelteinflüssen ausgezetzt . Es gibt ein Sprichwort
    was der Bauer nicht kennt frist er nicht,aber mann sollte erst mal Testen
    bevor man über ein Produkt urteilt
    Ich sag jetzt nur noch Danke Kalle für das super Zeug bin super zufrieden [smilie=trillian-021-thumbup.gif]


    Gruß Dirk

    Hallo hätte da mal eine Frage taugen die Bremsbelaege von Lucas was?
    Zum Preis die sollen mich 27€ kosten für mein 2.3 axo
    hätte ich fast vergessen es geht um Belaege für vorne.


    Gruß Dirk
    [smilie=trillian-001-yawn.gif]

    Im Ausland werden Verkehrssünden oft viel schwerer bestraft als hier bei uns in Deutschland. Aber was ist, wenn mir im Ausland ein Fahrverbot erteilt wurde? Gilt das dann auch für Deutschland?


    Ein Fahrverbot ist nur in dem Land rechtskräftig, in dem es erteilt wurde: Wer also in Deutschland wohnt und einen deutschen Führerschein hat, darf hier auch dann ganz normal Auto fahren, wenn er zum Beispiel während seines Italien-Urlaubs ein Fahrverbot kassiert hat. Blöd ist es nur, wenn die italienische Polizei den Führerschein gleich behalten hat – in dem Fall solltet ihr zu eurer zuständigen Führerscheinstelle gehen und dort um eine Bescheinigung bitten, die belegt, dass ihr einen deutschen Führerschein habt. Damit könnt ihr dann bei einer möglichen Kontrolle nachweisen, dass ihr auch tatsächlich fahren dürft.


    Das gilt übrigens für alle Länder weltweit. Also, wenn ihr im August 2006 einen Monat Fahrverbot in der Schweiz oder auch in den USA kassiert habt, dann könnt ihr zum einen in Deutschland während des „verbotenen“ Monats ganz normal fahren und zum anderen nach der Verbotsfrist auch wieder in dem Land, in dem das Ganze passiert ist. Und noch was: Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es auch keine Punkte in Flensburg. [smilie=trillian-021-thumbup.gif]

    Da hab ich noch was für Patrick
    Änderungen der Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten ab 11. April 2007
    Am 11. April 2007 treten die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelten Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten in Kraft. Der nachfolgenden Übersicht können Sie die augenblicklich geltenden Vorschriften entnehmen und sich informieren, welche Bestimmungen am 11. April 2007 in Kraft treten:
    Aktuelle Bestimmungen
    VO (EWG) 3820/85 / AETR Ab 11. April 2007 gültige Bestimmungen
    VO (EG) 561/2006
    Lenkzeitunter
    brechung A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit


    B. Aufteilung in Abschnitte von 15 Min. zulässig A. Wie bisher


    B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig
    Tägliche
    Lenkzeit A. Maximal 9 Std.


    B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig A. Wie bisher



    B. Wie bisher
    Wöchentliche
    Lenkzeiten A. Keine ausdrückliche Regelung, aber de facto höchstens 56 Std. (zwischen 2 wöchentl. Ruhezeiten)


    B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) A. Höchstens 56 Std. pro Woche




    B. Wie bisher
    Tägliche
    Ruhezeit A. Mindestens 11 Std.


    B. Verkürzung auf 9 Std. zulässig (3 mal pro Woche), aber Ausgleich bis zum Ende der folgenden Woche notwendig


    C. Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Außerdem muss ein Abschnitt mindestens 8 Std. betragen.


    D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 8 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum A. Wie bisher


    B. Verkürzung auf 9 Std. zulässig (3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten). Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!


    C. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen.


    D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum
    Wöchentliche
    Ruhezeit A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit


    B. Verkürzung auf 36 Std. am Standort des Fahrzeugs oder Heimatort des Fahrers und auf 24 Std. an anderen Orten möglich (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)



    C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach 6 Tageslenkzeiten einzulegen (Ausnahme für grenzüberschreitenden Personenverkehr) A. Wie bisher


    B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
    a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
    b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)


    C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)


    also Patrick schön an die Ruhezeit halten [smilie=emot-lol.gif]


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bag.bund.de/cln_002/nn_46210/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true">http://www.bag.bund.de/cln_002/nn_46210 ... __nnn=true</a><!-- m -->

    Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.


    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Dann mal gute Fahrt,und den passenten Link
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.busgeldkatalog.de/">http://www.busgeldkatalog.de/</a><!-- m -->

    Danke Karl hatt allles hingehauen mit der Einstellerei,
    muß das aber auf unser Treffen noch mal richtig von dir machen lassen.
    Also nochmal besten Dank und ein schönen Sonntag noch. [smilie=trillian-021-thumbup.gif]


    Gruß Dirk

    Wahre GESETZE
    # Männern ist es in Miami verboten, sich in der Öffentlichkeit in einem Morgenmantel ohne Gürtel sehen zu lassen.


    # Es verstößt in Idaho gegen das Gesetz, wenn ein Mann seiner Angebeteten eine Pralinenschachtel überreicht, die weniger als 50 Pfund wiegt.


    # In Ottumwa, Iowa ist es jeder männlichen Person untersagt, innerhalb der Stadtgrenzen einer ihnen unbekannten Frau zuzuwinken.


    # In Carmel, NY gibt es ein Gesetz zur Förderung des guten Geschmacks: Männern ist es strikt untersagt, das Haus zu verlassen, wenn ihre Schuhe nicht zum Jacket passen.


    # Kein verheirateter Mann darf in Virginia an einem Sonntag fliegen.


    # In NYC ist es Männern verboten, Frauen hinterherzuschauen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wird gezwungen, Scheuklappen für Pferde zu tragen, wann immer er auch spazieren geht. Weiterhin muß er eine Strafe von 25$ entrichten.


    # Aufgrund eines Gesetzes darf in Pennsylvania kein Mann ohne der schriftlichen Genehmigung seiner Frau Alkohol kaufen.


    # In Utah ist der Ehemann für jedes kriminelle Vergehen seiner Ehefrau verantwortlich, welches sie in seinem Beisein begeht.


    # In Florida ist es Männern verboten, sich mit einer sichtbaren Erektion in der Öffentlichkeit sehen zu lassen.


    # In New Mexiko dürfen die Taschen eines Mannes jederzeit von der Ehefrau durchsucht werden.


    # In Detroit/Michigan ist es Männern gesetzlich verboten, ihre Frauen an Sonntagen böse anzuschauen.


    # Feuerwehrmännern in Huntington, West Virginia ist es gesetzlich untersagt, an der Wache entlangflanierenden Frauen nachzupfeifen.


    # Ohne Begleitung seiner Frau darf in Kentucky kein Mann einen Hut käuflich erwerben.


    # In dem Städtchen Brainerd in Minnesota wird es allen Männern gesetzlich abverlangt, sich einen Bart wachsen zu lassen.


    # In Wichita, Kansas wird die Mißhandlung eines Mannes durch seine Schwiegermutter nicht als Scheidungsgrund anerkannt.


    und noch mehr da zu gibts hier
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.unmoralische.de/law.htm#frauen">http://www.unmoralische.de/law.htm#frauen</a><!-- m -->
    [smilie=emot-lmao.gif]

    ich denke ja,weil die Motortemperatur zu dem Zeitpunkt zu hoch war.
    Ein zu heisser Motor hat sicher einen zuhohen CO2 Ausstoß.
    der 2 polige kostet 22,89€ zzgl Mwst und hat die Teilenummer A 006 545 1524.


    EDIT: Ich hab noch einen neuwertigen hier.Falls Interesse...
    oder frag mal Laszlo.Der hat bestimmt auch noch einen.


    Danke Herbert für die Info,Laszlo hatt keinen mehr da nehm ich dein Angebot doch mal in anspruch.
    !!!!!!!!! Gekauft !!!!!!!!! [smilie=trillian-021-thumbup.gif]

    Jo Herbert das ist klar werde ich machen ist ja net die Welt,
    aber meinste das hatt was mit den co2 wert zu tun gehabt.
    Ich hab ein zwei polig schalter

    Zitat von "Petrolferrari"

    Oh oh....


    Da wünsch ich dir mal, dass es sich schnell aufklärt. Vielleicht ist es ja ein bekanntes Problem mit der KE?


    Wie oben beschrieben Frank nach dem ich den Lüfter gebrückt habe
    waren die Werte Top und hab ASU bekommen.

    So komme grade vom ASU machen,das hatt über 1 stunde gedauert
    nach drei maligen Testen ist mein 2.3 drei mal durchgefallen.
    Grund der co2 Wert lag über 10 Prozent des erlaubten,beim 4 versuch
    hat der Tester nicht mehr mit gemacht und es ging garnix mehr
    anscheid hat mein 190er den Aperat mit co2 vollgepumt so das nix mehr ging.So jetzt kommt es nach den 5 versuch hab ich fetgestellt das der
    Kühlerlüfter bei 120 C nicht an ging,da hab ich einfach das Teil überbrückt
    so das der Lüfter läuft ihr könnt es glauben oder nicht
    siehe da meine Werte waren auf einmahl in ordnug und hat ASU bestanden.
    Jetzt frag ich mich doch ob das was mit dazu tun hatt wo ich das gebrückt habe sind meine co2 Werte in Ordnug ,der Meister konnte das auch nicht glauben warum das so ist.
    Ich denke ich brauche dringend ein Motorscheck von Karl


    [smilie=trillian-001-yawn.gif]


    Gruß Dirk

    Zitat von "wBert"

    Der Toyota ist aber auch kein Kombi? Ist nen normaler Reiskocher 3-Türer...Nimm besser nen Sunny-Kombi aus dem Baujahr; aber nicht den 1.6'er; die sind nichts; nen 1.4 ist besser und vom motor auch schon Euro 2 aus 1990 (muss man sich mal überlegen; nen 1990'er mit Euro 2) Tja, wurden ja auch in die Staaten verkauft. Genau so wie man alter 2.8 Nissan Laurel von 1988 => war schon Diesel EURO II; war ja auch ein US-Imiport Yellow_Flash_Colorz_PDT_04


    Na da hab ich noch garnet dran gedacht danke für den Tipp
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.autoscout24.de/home/index/detail.asp?ts=7929068&id=2txz2gknxuf&source=as24_inseratsg_detail_bild">http://www.autoscout24.de/home/index/de ... etail_bild</a><!-- m -->