Zulassung- ein paar Fragen

  • Hallo zusammen,
    Einige werden es beim letzten Stammtisch ja mitbekommen haben, am 10. April geht es für mich dauerhaft nach Italien.
    Nun gibt es noch einige Komplikationen was meinen 190er angeht.
    Folgende Situation:
    Auto hat ein Saisonkennzeichen von Mai bis Oktober
    Auto muss noch mal für 2 Tage in die Werkstatt nach Düsseldorf zwecks Querlenker/Achsvermessung/Bremsschläuche
    Auto steht 100km von der Werkstatt entfernt (Eifel)
    Rote Nummern sind nicht zu organisieren.


    Meine Idee wäre jetzt:
    Kurzzeitkennzeichen (5Tage) besorgen, zur Werkstatt fahren, dort alles machen lassen und sich dann rein setzen und mit Kurzzeitkennzeichen nach IT. Dort kann der Wagen bis Mai noch auf Privatgrund abgestellt werden->Kein Problem mit der Polizei dort zu erwarten.


    Jetzt die Frage: Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung sind ja auf direktem Wege auch mit ungültigen Kennzeichen möglich, sofern Versicherungsschutz vorhanden.
    Heißt das, ich darf dort zum Straßenverkehrsamt fahren, obwohl die Saisonkennzeichen noch nicht gültig sind? Versicherungsbestätigung wäre vorhanden.


    Hätte jemand eine andere Idee, die Sache zu lösen?
    Bitte jetzt keine Nacht-und Nebelaktionen die beim erwischt werden einen in den Knast bringen; Ich werde grundsätzlich
    a: Von jedem 2. Polizeiwagen der mir begegnet kontrolliert
    b: Wenn ich was "falsch" mache auch erwischt


    Gruß


    CB



    P.S.
    Sucht wer noch eine möbilierte Wohnung in Düsseldorf, 36m², 2Zi, Bad+ Schreibtischecke? Sehr zentrale Lage und frisch renoviert?

    Vom Brenner bis Salurn, vom Vinschgau bis nach Osttirol,
    erstreckt sich dieses Land, gebaut durch Gottes Hand.

  • Es gibt einer Regelung bezüglich der Fahrt zur Zulassungsstelle ohne oder ungültigem Kennzeichen. Aber genaueres...???
    Um ins Ausland zu fahren gibt es auch ein spezielles Kurzzeitkennzeichen. Aber genaueres...???


    Am besten die Versicherung mal fragen.

  • Hallo,


    ich würde auch auf jedenfall abklären ob die Italiener das deutsche Kurzzeitkennzeichen auch tolerieren bzw. was benötigt wird damit es anerkannt wird.
    Aber eigentlich heißt es,
    Zitat:Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Quelle:http://www.strassenverkehrsamt…ssung-kurzzeitkennzeichen


    Also kannst direkt von Werkstatt nach Italien und sofort dort zur Zulassungsstelle...


    Gruß Tom

  • Dieses rote Kurzzeitkennzeichen ist ein Zollkennzeichen und der Wagen wird dann endgültig aus D abgemeldet und kann auch nicht wieder angemeldet werden.
    Deswegen fällt diese Variante auch weg

    Vom Brenner bis Salurn, vom Vinschgau bis nach Osttirol,
    erstreckt sich dieses Land, gebaut durch Gottes Hand.

  • Da der Wagen getüvt ist, würd ich ihn einfach regulär zulassen und wenn du ihn am Ende der Saison wieder abgemeldet haben willst, kannst du ja wieder auf Saison wechseln.
    Insgesamt dürften die Kosten dafür auch nicht höher sein, als wenn du dir ein Kurzzeitkennzeichen holst.


    Gruß
    Jan

    Die meisten Menschen sind sich gar nicht darüber im klaren, wieviel Spaß einem 75PS bereiten können!!!