Vollabnahme?! ABER...

  • Hi,


    ich habe mir vor einiger Zeit einen 190er aus Litauen geholt, der Wagen soll nun endlich auf deutsche Straßen kommen. Nun hiess es immer, dass ich dazu eine Vollabnahme machen lassen muss, es ei denn:


    "Ausgenommen von dieser Regelung sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge, die
    eine EWG-Betriebserlaubnis und eine EG-Übereinstimmungserklärung haben,
    die bezogen auf die Fahrzeug-Identifikations-Nummer vom Hersteller oder
    Importeur ausgestellt wurde. "


    Haben unsere Fahrzeuge so etwas?


    Grüße


    Martin

    Suche: Mittelfach beige, Lederausstattung beige, SWRA, Lederlenkrad
    M103 3,0 mit max 200tkm.

    • Offizieller Beitrag

    Haben unsere Fahrzeuge so etwas?

    Moin,


    meines Wissens nicht.Diese EG-Betriebserlaubnis gab es erst mit der C-Klasse W202.Als Beispiel der damit auch einhergehenden eu-weiten Harmonisierung der Fahrzeuge will ich hier mal den Wegfall der gelben Scheinwerfer in Frankreich anführen,oder die ab dem Zeitpunkt auch in Deutschland vorgeschriebenen Seitenblinker,die ja früher schon in vielen EU-Ländern (BeNeLux,Norwegen,Italien) Pflicht waren.
    Frag mal den CommanderBenz,der hat den ganzen Kram ja hinter sich mit seinem Ölscheich.


    Gruß Bianca