Auffahrunfall beim Ausparken (Kostenvoranschlag)

  • Hi,


    habe mir erst kürzlich einen TOP erhalten 190 2.0 Automatik mit sehr guten Zustand geholt. Kaufpreis 4.500 €. ( Der Wagen ist es aber auch Wert,vorallem wegen der Laufleistung , Austattung)


    Jetzt ist mir ein Frau in mein Baby gefahren . Sie hat mir den Kotflügel vorne links zerdrückt und er Blinker ist lose. Sprich beide Teile möchte ich wieder in Top Zustand bei Mercedes richten lassen. Ich soll der Frau aber ungefähr sagen was das kosten wird. Sind 700 € da zuviel?

  • also das wird aus meiner Sicht nicht reichen, das geht, wenn Du es nicht selbst richten kannst locker in den 2-stelligen Bereich. Da kommt ganz schnell was zusammen.


    Frag mal nur der Gaudi halber bei MB nach.


    Selbst eine freie Werkstatt wird das anständig nicht für 700 Euro schaffen.


    Bei einem Kaufpreis von 4.500 Euro würde ich den Schaden
    1.stens gutachterlich abklären lassen und die Einschaltung eines Anwaltes in Erwägung ziehen.Habe da einschlägige Erfahrung mit anfangs wohlgesonnen Unfallgegenern.
    2.tens professionell richten lassen.( bei MB )
    Ich würde da keine Kompromisse machen und vor allen Dingen keine voreiligen Zusagen, was die Höhe des Schadens anbetrifft( nur über Gutachten)...
    Die gegnerische Versicherung wird den Gutachter bei dem zu erwartenden Schadenskosten zahlen müssen.


    P.S. Ein ähnlicher Schaden an meinem weissen 190 E 1.8 hat mich vor Jahren mit allem drum und dran 2.500 Euro bei DB München gekostet. Äußerlich war schadensmäßig fast nichts zu sehen. Nur der Kotflügel wurde ausgetauscht und professionell lackiert.
    Den regulierten Schaden hat man in keinster Weise erkennen können, nicht mal im Bereich der Verschraubungen, absolute Toparbeit. Der Wagen hatte damals schon 250.000 km runter.
    Die gegenerische Versicherung hat sich allerdings fast 2 Jahre geweigert den Schaden zu bezahlen. Aber mit Anwalt war das nur eine Frage der Zeit.
    Das Schadensgutachten wurde seinerzeit Daimlerseitig erstellt.

  • Gutachten machen lassen! Umgehend!


    Mir ist morgens auf dem Weg zur Arbeit einer parallel in die Seite "gewechselt". Nur ein paar Schrammen/ Kratzer in Lack und Beplankung sichtbar.


    Zum Zeitpunkt des Unfalls hies es von ihm noch: "Lassen sie einen Kostenvoranschlag machen, ich zahl den Schaden selber!" Ich umgehend nach Daimlers geeiert, der Stellmacher schaute nur kurz: "Das wird der nie selber zahlen.". Nachmittags, als ich die Kopie des Kostenvoranschlags in den Händen hielt, wusste ich warum. 2.800DM Schaden. Der Unfallgegner hat den KV dann bei seiner Versicherung eingereicht und diese forderte mich dann zu einem Gutachten bei Dekra/TÜV auf. Schaden laut Gutachten: 3.200DM!


    Also, erst Gutachten machen lassen, dann kann der Unfallgegner entscheiden, wie er den Schaden reguliert. Alleine ein neuer Kotflügel kostet derzeit ca. 250 Euro, da hat sich am Auto noch kein Schräubchen bewegt.....


    Gruß,


    Frank.

    Zitat

    Erst wenn der letzte 190er tiefergelegt, verspoilert und verhunzt ist, dann werdet ihr merken, dass Ingenieurskunst, Qualität und Design keiner Verbesserung bedarf.



    Zitat

    Habe immer mehr Mercedes-Benz, als gleichzeitig in der Werkstatt stehen können, dann geht´s dir gut.



    Bestand 01.01.2018: 59.540 angemeldete W201, entspricht 3,17% der Produktion.

  • Zitat von "Brummi"

    Hallöchen,


    Ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen:laß ein Gutachten erstellen!Sonst zahlst drauf!


    Gruß Bianca


    [yo] [yo] [yo]

  • Mir ist auch vor nicht all zu langer Zeit jemand beim Ausparken in die hintere Tür gefahren.


    Mach nicht den Fehler und lass dir bei MB einen KV machen, ich hab 150€ dafür bezahlt und die gegn. Versicherung wollte ihn nicht haben - sondern ein gutachten. Teures Schmierpapier.



    Such dir ne gute Verkehrsrechtsanwältin, dann such dir nen guten Gutachter (beides zahlt die gegn. Versicherung!) und lass sie das Gutachten bei der Versicherung geltend machen!



    Am besten fragste mal im Bekanntenkreis rum, irgendwer kennt sicher nen Gutachter der den Wagenwert "aus Liebhabersicht" festsetzt ;)



    H5N1

  • ...wo ist da das Problem?
    Den KV verrechnet MB bei Auftragsübernahme der Reparatur;
    und die Höhe des Schadens bedingt dann ein Gutachten selbstredend.


    Klarer Auftrag an MB, dann geht das in Ordnung, allerdings ist meistens die Höhe des Schadens lt MB in den meisten Fällen ein Streitfall vor Gericht, weil die Versicherungen blocken.


    So habe ich das vielfach selbst erlebt. Anraten meines Anwaltes geht in die gleiche Richtung (Andere Gutachter bestellen).
    Das juckt mich aber nicht, streite dann auch notfalls 1-2 Jahre vor Gericht, bisher immer mit Erfolg.


    Der letzte Fall war bei meinem 190 E 1.8 mit 275.000 km Baujahr 1990 mit einem Schadensfall von 2.500 Euro. Vor Gericht gewonnen ohne Abstriche. ( natürlich bei eindeutiger Rechtslage die Schuldfrage betreffend).