Automobil aktuell

  • Hier möchte ich mal ein neuen Thread starten und fange dann mal an.



    Ab 2011 einheitlich


    Europäer fahren ab 2011 mit einheitlichen Führerschein.Neue Führerscheine
    werden in Europa ab 2011 befristet sein und gleich aussehn.Nach
    jahrelangen Tauziehen hat sich der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel den einheitlichen EU- Führerschein beschlossen

  • Schlag in den Nacken vermeiden
    Mal ehrlich welcher Autofahrer kontrolliert schon regelmäßig die richtige
    einstellung der Kopfstütze?Dabei ist die Position der Kopfstütze besonders wichtig,schützt diese doch vor gefährlichen Halswirbelverletzungen bei
    einem Heck bzw. Frontalauffprall.
    Der kopf sollte die Oberkannte der Kopfstütze nicht überagen und zwichen
    Stütze und Hinterkopf höchstens noch eine flache Hand passen.
    Um Letzteres zu ereichen,muss man meist die die Rückenlehne
    des Sitzes möglichst aufrecht stellen.Nur so kann verhindert werden, das der Kopf bei einem möglicchen Unfall wit nach hinten gescheudert und der Nacken überdehnt wird.



    Gruß Dirk [smilie=trillian-021-thumbup.gif]

  • Ich frage mich eines;


    es gibt Frontairbag, Seitenairbags, Fondairbags und warum gibt es keine:


    Dachhimmelairbag und keine Kopfstützenairbag die nach vorne und hinten aufgehen?

  • Zitat von "wBert"

    Ich frage mich eines;


    es gibt Frontairbag, Seitenairbags, Fondairbags und warum gibt es keine:


    Dachhimmelairbag und keine Kopfstützenairbag die nach vorne und hinten aufgehen?


    Dann kannste den Autofahrer auch gleich in Watte einpacken... Yellow_Flash_Colorz_PDT_02



    Gruß

  • Zitat von "wBert"

    Ich frage mich eines;


    es gibt Frontairbag, Seitenairbags, Fondairbags und warum gibt es keine:


    Dachhimmelairbag und keine Kopfstützenairbag die nach vorne und hinten aufgehen?


    Tach auch.......,



    dann heist es nicht mehr Unfall sondern Kissenschlacht [smilie=trillian-021-thumbup.gif]

    Gruß von Bastiaan aus dem HOL-Land
    Groeten van Bastiaan uit het HOL-Land

  • Man kanns auch übertreiben mit der sicherheit,die autos sollen erst mal alle gedrosselt werden auf 13o km/h


    Zitat

    Neue Führerscheine
    werden in Europa ab 2011 befristet sein und gleich aussehn



    was heißt das genau mit der befristung,so wie bei den lkw schein,ab 50 nur bis alle fünf jahre gültig??

  • Zitat von "MercedesTrucker"


    was heißt das genau mit der befristung,so wie bei den lkw schein,ab 50 nur bis alle fünf jahre gültig??


    Tach auch....,


    jup und das ist auch wohl richtig denn siehe mal: ich habe im Jahre 1980!! mein Klasse 2, Busschein und was weis ich noch gemacht. Seit 1986 bin keines mehr von denen gefahren.


    1. was soll ich noch damit?
    2. werde ich mich schwer tun einen Brummi oder Bus wieder zubewegen.


    Fazit: 05-2008 ist schluss mit Brummi und Bus.

    Gruß von Bastiaan aus dem HOL-Land
    Groeten van Bastiaan uit het HOL-Land



  • Das mit dem lkw führerschein ist klar aber das wird es auch mit pkw geben?was den lkw führerschein betrifft ist es einerseit richtig so,wie du zb wenn du dich jetzt in einem neuen und top modernen lkw setzen würdest,und bist jahre keinen mehr gefahren dient es schon zu eigenen sicherheit,die ganz älteren baujahre die konnten ja lkw schein für 200 DM machen und das mal eben so nebenbei mit ein paar lächerlichen fahrstunden,und heut zu tage kostet es um die dreineinhalbtausend euro,nur der reine lkw führerschein,möchte garnicht erzählen wenn die fünf jahre herum sind was ein lkw fahrer bezahlen muss um seinen schein zu verlängern,da kann man wieder mal sehen das sicherheit ganz schön teuer geworden ist!!!


    MFG,.,.

  • Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
    (Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
    Ab 40 Euro kommen 25,60 Euro Gebühren hinzu.


    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Dann mal gute Fahrt,und den passenten Link
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.busgeldkatalog.de/">http://www.busgeldkatalog.de/</a><!-- m -->

  • Da hab ich noch was für Patrick
    Änderungen der Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten ab 11. April 2007
    Am 11. April 2007 treten die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelten Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten in Kraft. Der nachfolgenden Übersicht können Sie die augenblicklich geltenden Vorschriften entnehmen und sich informieren, welche Bestimmungen am 11. April 2007 in Kraft treten:
    Aktuelle Bestimmungen
    VO (EWG) 3820/85 / AETR Ab 11. April 2007 gültige Bestimmungen
    VO (EG) 561/2006
    Lenkzeitunter
    brechung A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit


    B. Aufteilung in Abschnitte von 15 Min. zulässig A. Wie bisher


    B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig
    Tägliche
    Lenkzeit A. Maximal 9 Std.


    B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig A. Wie bisher



    B. Wie bisher
    Wöchentliche
    Lenkzeiten A. Keine ausdrückliche Regelung, aber de facto höchstens 56 Std. (zwischen 2 wöchentl. Ruhezeiten)


    B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) A. Höchstens 56 Std. pro Woche




    B. Wie bisher
    Tägliche
    Ruhezeit A. Mindestens 11 Std.


    B. Verkürzung auf 9 Std. zulässig (3 mal pro Woche), aber Ausgleich bis zum Ende der folgenden Woche notwendig


    C. Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Außerdem muss ein Abschnitt mindestens 8 Std. betragen.


    D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 8 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum A. Wie bisher


    B. Verkürzung auf 9 Std. zulässig (3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten). Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!


    C. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen.


    D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum
    Wöchentliche
    Ruhezeit A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit


    B. Verkürzung auf 36 Std. am Standort des Fahrzeugs oder Heimatort des Fahrers und auf 24 Std. an anderen Orten möglich (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)



    C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach 6 Tageslenkzeiten einzulegen (Ausnahme für grenzüberschreitenden Personenverkehr) A. Wie bisher


    B. Verkürzung auf 24 Std. möglich, aber innerhalb von 2 Wochen muss mindestens folgendes eingehalten werden:
    a) 2 Ruhezeiten von 45 Std. oder
    b) 1 Ruhezeit von 45 Std. zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Std. (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)


    C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)


    also Patrick schön an die Ruhezeit halten [smilie=emot-lol.gif]


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bag.bund.de/cln_002/nn_46210/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true">http://www.bag.bund.de/cln_002/nn_46210 ... __nnn=true</a><!-- m -->

  • Im Ausland werden Verkehrssünden oft viel schwerer bestraft als hier bei uns in Deutschland. Aber was ist, wenn mir im Ausland ein Fahrverbot erteilt wurde? Gilt das dann auch für Deutschland?


    Ein Fahrverbot ist nur in dem Land rechtskräftig, in dem es erteilt wurde: Wer also in Deutschland wohnt und einen deutschen Führerschein hat, darf hier auch dann ganz normal Auto fahren, wenn er zum Beispiel während seines Italien-Urlaubs ein Fahrverbot kassiert hat. Blöd ist es nur, wenn die italienische Polizei den Führerschein gleich behalten hat – in dem Fall solltet ihr zu eurer zuständigen Führerscheinstelle gehen und dort um eine Bescheinigung bitten, die belegt, dass ihr einen deutschen Führerschein habt. Damit könnt ihr dann bei einer möglichen Kontrolle nachweisen, dass ihr auch tatsächlich fahren dürft.


    Das gilt übrigens für alle Länder weltweit. Also, wenn ihr im August 2006 einen Monat Fahrverbot in der Schweiz oder auch in den USA kassiert habt, dann könnt ihr zum einen in Deutschland während des „verbotenen“ Monats ganz normal fahren und zum anderen nach der Verbotsfrist auch wieder in dem Land, in dem das Ganze passiert ist. Und noch was: Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es auch keine Punkte in Flensburg. [smilie=trillian-021-thumbup.gif]

  • Das schreckt den meisten Autofahrer auch nicht ab,vorallem die geschäftsleute oder vertreter mit ihren dicken E oder S klassen die mit ihren 5er bmw,die am schnellsten ihre hohe geschwindigkeiten drauf haben,aber auch die kleinen,habe schon erlebt,wen ich so um die 100 km/fahre und nen kleiner Polo oder nen 1,6rt golf mich überholt,kann ich nur mit den Kopf schütteln,letzt endlich sind alle gleich aber die dicken auto werde zu geschosse und die kleinen schnell zum hinderniss,wenn ich zb auf der B70 fahre um die 110 km/h,kommt alles paar minuten von hinten einer angeflogen ob kleiner golf oder dicker audi bmw ,hundert ist erlaubt und die wenigsten halten sich dran,da freu ich mich wenn mal jemand vernünftig ist und mit abstand dahinter fährt und sich an ordnung hält,schnell fahren kann jeder das ist keine kunst,aber mit vertand zu fahren können die wenigsten,Und mit dem lkw zb auf schnell oder landstraße ist es noch schlimmer wie ameisen hängen sie hinten am auflieger dran,oder mansche bremsen erst garnicht und brettern wie bekloppte dran vorbei,da hält man sich schon fast die augen zu,genau wie bei den Bußgeldern den die sind noch viel zu gering!!keiner ist pervekt aber einfach mehr rücksicht und sich an der geschwindigkeit halten kann doch nicht so schwer sein!



    gruß...

  • Danke für den Hinweis Yellow_Flash_Colorz_PDT_03 viele regen sich auf,aber ich muss ehrlich sagen mansche regelungen wie hier sind wirklich sinvoll,die touruplanungen werden sich schwieriger gestalten,da hat die dispo ein wenig mehr zu tun,auf der einen seite dient es schon zur sicherheit den meisten fahrern,den 12 oder 15 stunden sind keine seltenheit,natürlich wenn,s schief geht ist feierabend,vor ein paar wochen musste ein lkw fahrer mit einem 40 tonner sattelzug an einer roten ampel anhalten darauf hin ist eingeschlafen,und lag mit n kopf auf lenkrad,das hätte sehr böse enden können,die nächste ampel hätte grün sein können und dan wäre er erst eingeschlafen,eine Firma die was auf sich gibt,die achten schon sehr auf die sozialvorschriften,aber es gibt viele die halt alles mitnehmen müssen,billige fahrer die keine ordentliche kenntnisse haben,billig löhne fahrer die alles mitmachen bis sie umfallen,aber es wird noch weitere gesetztes änderungen geben,aber selbst da kann man nicht alles mit abdecken zum thema sicherheit,zb bei der Dekra,die leute machen da nen crash curs für drei monate,haben dan ce stapler adr kran usw.danach ist zwar wissen vorhanden aber nicht genug praxis,diese leute werden einfach an firmen vermittelt und sind danach auf sich alleine gestellt,aber bald kann man den großen lkw schein nur noch machen wenn man eine zusätzliche ausbildung absolwiert,ist ja ok<<aber wiedermal kosten kosten,sicherheit die mutiwiert<<<C CE ADR Stapler Kran kostet um die 11000 euro.


  • @Bastiaan,


    ich wäre froh ich hätte beim Bund damals nen LKW-Schein machen dürfen; aber nein ich als Rücken-Invalide durfte nicht. Aber gezogen haben sie mich owohl ich nen 5kg-Schein hatte. Hauptsache ich war dabei usw...


    Hätte ich den Schein dort machen dürfen ich glaube ich wäre unter den LKW-Fernfahrern (bevorzugt Ausland) gegangen. Ist für mich heute noch einer meiner Traumberufe auch wenn ich eigentlich letztendlich woanders gelandet bin; dennoch hätte ich dies gerne gemacht. Aber Träume sind zum träumen da und nicht für in die Tat umzusetzen. Lassen wir es einen Traum sein. Die Welt schaue ich mir noch auf anderer Art und Weise an....


    Tjo....Geblitzt das letzte mal anno 1990 haben se mich; Lappen war aber dennoch mal 1996 für ein Monat aus anderen Gründen "weg". War eine harte Zeit Yellow_Flash_Colorz_PDT_04 Seit dem nur noch komplett ohne; Ihr wisst ja was ich meine denke ich mal......Ist halt so: 1000 klappts und irgendwann haben se dich dann....Jedenfalls war es gut so Yellow_Flash_Colorz_PDT_04


    Grüße
    Andreas

  • Zitat

    Wbert <Hätte ich den Schein dort machen dürfen ich glaube ich wäre unter den LKW-Fernfahrern (bevorzugt Ausland) gegangen. Ist für mich heute noch einer meiner Traumberufe auch wenn ich eigentlich letztendlich woanders gelandet bin; dennoch hätte ich dies gerne gemacht. Aber Träume sind zum träumen da und nicht für in die Tat umzusetzen. Lassen wir es einen Traum sein. Die Welt schaue ich mir noch auf anderer Art und Weise an....



    Hallo....weiß ja nicht was für,n baujahr du bist aber der vater von einen collegen von mir hat mit 50 jahren noch den lkw schein gemacht,und der ist bestens zu friden,in dem alter noch seine wahre bestimmung gefunden,aber wenn man im ausland reisen möchte und vieles sehen will,dan würde dan doch lieber als rentner mit nem wohnmobil durch die gegend ziehen Yellow_Flash_Colorz_PDT_01