Punkt 4 sagt, dass der kleine Hund nicht rein darf. Dann wohl auch nicht in die Kantine.
Hausordnung
1. Die Klassikstadt ist eine für die
Öffentlichkeit zugängliche Liegenschaft privater Investoren. Der Zugang
zu den Gebäuden ist für das allgemeine Publikum durch die Öffnungszeiten
geregelt. Diese sind montags bis samstags von 10.00 bis 20.00 Uhr sowie
an Sonn- bzw. Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser
Öffnungszeiten ist der Aufenthalt in den Gebäuden für die Öffentlichkeit
nicht gestattet.
2. In den Gebäuden der Klassikstadt herrscht
absolutes Rauchverbot. Feuer, offenes Licht und Feuerwerkskörper sind
auf der Liegenschaft ebenfalls verboten.
3. Das Mitführen von Speisen und Getränken in den Gebäuden der Klassikstadt ist nicht gestattet.
4. Im Gebäude gilt ein generelles Hundeverbot.
5. Die ausgestellten Fahrzeuge dürfen ohne Zustimmung der Eigentümer nicht berührt werden.
6. Bei Feueralarm sind die Gebäude unverzüglich auf kürzestem Wege zu verlassen.
Den automatischen Durchsagen und denen des Personals ist Folge zu
leisten. Die Benutzung von Aufzügen ist bei Feueralarm und im Brandfall
nicht gestattet.
7. Für Besucher ist das Befahren der Klassikstadt
mit Auto, Fahrrad, Roller, Rollschuhen, Inline-Skates etc. verboten. Für
Mieter und Werkstattkunden gilt innerhalb der Klassikstadt
Schrittgeschwindigkeit.
Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
8. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die
Klassikstadt nur in Begleitung von Erwachsenen betreten. Eltern haften
für Ihre Kinder.
9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder
die missbräuchliche Nutzung von Gegenständen oder Einrichtungen
(Toiletten etc.) sind zu unterlassen und gegebenenfalls unverzüglich
anzuzeigen.
10. Fotografieren für gewerbliche Zwecke ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Klassikstadt Managements gestattet. Die
Eigentümerin der Klassikstadt erhält die Rechte für die Verwertung aller
in der Klassikstadt gemachten Aufnahmen, sofern dies nicht ausdrücklich
anders vereinbart ist.
11. Jede gewerbliche Betätigung in der Klassikstadt
bedarf der Zustimmung des Klassikstadt Managements. Für das Verteilen
von Werbematerialien, das Ankleben von Plakaten, Kundenbefragungen etc.
wird eine schriftliche Genehmigung des Klassikstadt Managements
benötigt. Das Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie
Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Klassikstadt
Managements nicht gestattet.
12. Den Anordnungen des Klassikstadt Managements und des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
13. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder
Anordnungen des Klassikstadt Managements können Hausverbote
ausgesprochen sowie gegebenenfalls Strafanzeige gestellt oder bei
Schäden Ersatz gefordert werden.