Hallo Alex,
bei solchen Aussagen kann ich mich immer wieder aufregen. Sprichst du nun aus eigener Erfahrung oder aus Hörensagen von einem Bekannten dessen Bekannter mal einen Schadensfall hatte?
Ich übe diesen Beruf seit mittlerweile über 18 Jahren aus und kann nur sagen, dass meine Kunden bei einem berechtigten Anspruch auch eine Entschädigung bekommen haben. Zudem ist eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes auch im Sinne aller Versicherten, auch in deinem Sinne. Oder möchtest du dauerhaft extrem steigende Beiträge aufgrund unberechtigter Schadenansprüche?
Auch ich hatte selbst schon eigene Versicherungsschäden gehabt, welche nicht bei meiner Gesellschaft versichert sind und habe bisher alle berechtigten Ansprüche voll und ganz bezahlt bekommen, und dass alles ohne großes TamTam.
Und nun bezogen auf den aktuellen Fall. Es wurde nicht geprüft, weil LED´s verbaut waren, sondern weil der Gegenverkehr geblendet wurde. Dieses wurde durch mehrere Zeugen bestätigt, also wird dieser Sachverhalt natürlich geprüft. Wenn hierbei herauskommt, das verbotene Leuchtmittel eingesetzt werden, dann ist es die Aufgabe der Versicherung Ansprüche zu prüfen und unberechtigte Ansprüche im Sinne und zum Schutze der Versichertengemeinschaft abzulehnen.
Also, wer hat denn hier nun etwas falsch gemacht? Die Versicherung, welche berechtigterweise den Sachverhalt prüft, oder der Kunde der wissentlich falsche und für diesen Fahrzeugtyp nicht zugelassene Leuchtmittel einsetzt?
Also, dieses Märchen von der nur beitragskassierenden Versicherung die alle Schäden versucht abzulehnen sollte man einmal hinterfragen. Wenn dem so wäre, würde uns die Bafin und weitere Institutionen ordentlich auf die Füße treten.
Diese Art und Weise mag eventuell bei den allseits bekannten Billigheimern eine Taktik zu sein, um die Beiträge niedrig zu halten. Irgendwie muss ja das Unternehmen Geld verdienen.
Ich hoffe, das Ganze war nicht allzu scharf geschrieben aber ich wollte hier einmal Klarheit schaffen.
Euch allen einen schönen Abend noch.
Gruß Dieter