SL 63 AMG Finanzierungsauflösung

  • Servus zusammen,


    wie villeicht der ein oder andere mitbekommen hat, ist am Samstag vor einer Woche mein Vater gestorben. Seitdem haben mein Bruder, die Lebensgefährtin (nicht eingetragen) von meinem Dad und ich einen Haufen Sach zu erledigen.


    Jetzt gibt es eine Sache, um die (auch wenns der Zecke von Lebensgefährtin nicht passt) ich mich gerne kümmern würde. Mein Vater hat sich vor etwa 2 Monaten den Traum für seinen Lebensabend erfüllt, einen R231 SL 63 AMG. Allerdings habe ich aufgrund von ein paar Differenzen seit einem guten halben Jahr den Kontakt zu meinem Vater zurückgefahren, weshalb mir viele wichtige Informationen sozusagen fehlen.


    Alles was ich von meinem Bruder bisher so grob weiß ist, dass er für das Fahrzeug eine Anzahlung geleistet hat (Betrag unbekannt) und einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat, der vorsieht, dass das Fahrzeug in 3 Jahren vollständig abbezahlt ist.


    Nun war ich letzte Woche bei der Niederlassung und wollte bei denen nachfragen. Allerdings bin ich nicht bevollmächtigt (im Testament hat er die Zecke zur Generalbevollmächtigten ernannt -.-) und damit dürfen mir die bei der NL keinerlei Auskunft geben.


    Meine Frage ist jetzt die Folgende:


    Ich meine mich zu entsinnen, dass mein Vater, als er noch seinen R129 hatte, ein ähnliches Finanzierungsschema hatte. Also Anzahlung + Finanzierungsvertrag. Als der R230 auf den Markt kam und er sich den bestellt hatte (55er, er konnte es einfach nicht lassen^^), hat er den R129 mit dem Restwert ganz gekauft und wiederum weiterverkauft, um damals die Anzahlung + Finanzierungsbeiträge zu einem Teil wieder "rauszukriegen". Sprich, wenn er damals eine Anzahlung von einem Betrag von 10.000DM, durch die Finanzierung eine Summe von 30.000DM und einen Restwert von 20.000DM gehabt hätte, dann hätte der Wert des Fahrzeugs bei 60.000DM gelegen. Also hat er ihn aufgekauft und ihn für 80.000DM weiterverkauft, somit 20.000DM im Vergleich zu dem, was ihm das Autohaus geboten hätte, wieder gut gemacht. Versteht man das Beispiel?


    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob das hier auch klug wäre? Denn - ohne angeben zu wollen - es geht hier ja um ein Paar Scheine haben oder nicht haben, so makaber das auch klingt, meiner Mutter entfallen ab jetzt mtl. 1600€ Unterhalt, ich bekomme im ersten Lehrjahr lasche 120€ mtl., habe zwar noch vor Ausbildungsbeginn so gearbeitet und einiges beiseite legen können, dennoch bin ich auf das Erbe angewiesen.


    Kann mir da jemand etwas dazu sagen?


    Vielen Dank schonmal im voraus


    Gruß Julius

  • Hey Julius,



    erstmal wünsche ich Dir mein herzlichstes Beileid...:(


    Wie willst Du denn an das Fahrzeug rankommen, wenn Du nicht mal bevollmächtigt bist, Infos über die Finanzierung zu bekommen? Um die "Zecke" wirst Du nicht herumkommen, wenn Sie die rechtmäßige Erbin ist wirst Du ohne ihre Zustimmung wohl nix machen können... oder irre ich mich da?!


    Es kommt eigentlich alles auf die Konditionen im Finanzierungsvertrag an, wenn schon 2/3 des Kaufpreises beglichen wären, müsstest Du noch das letzte Drittel zahlen und könntest das Fahrzeug dann im Anschluss verkaufen. Aber ob sich das wirklich lohnt kommt auf die Ablöse an, und auf den angepeilten Restwert.


    Klär es lieber ab und dann kann man genauer erörtern, ob es sich lohnen würde, aber Glaskugellesen ist nich so produktiv.


    Fabi

  • An das Fahrzeug komme ich insofern ran, weil sie mit solchen Sachen wenig am Hut hat und ich eben mehr. Da habe ich mich quasi als V-Mann angeboten, sie könnte mich bevollmächtigen, als Generalbevollmächtigte, tut sie aber wahrscheinlich nicht. Ich traue ihr nicht, sie traut mir nicht - so ist das leider.


    Es geht auch nicht drum, dass ich mir den Wagen jetzt unter den Nagel reißen will, sondern vielmehr um die monetäre Vermögensermittlung. Und diese liegt auch in ihrem Interesse, weil Universalerbe.


    Klar kann man jetzt in so eine Schwackeliste schauen, davon halte ich jedoch nix, höchstens als grobe Orientierung.


    Der Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes ist "sofort" einforderbar, sprich, sobald das gesamte Vermögen meines Vaters ermittelt ist, können mein Bruder und ich sagen "okay, wir wollen jetzt auf der Stelle unseren Anteil". Bei der letztendlichen Veräußerung der Sachwerte kann der ermittelte Wert über- oder untertroffen werden, heißt, wenn der Sachverständige für das Fahrzeug (oder einen sonstigen Gegenstand) jetzt 100.000€ ansetzt, würden mein Bruder und ich entsprechend unserem Pflichtteil (die Aufteilung ist 50% Lebensgefährtin, 25% Bruder, 25% ich) von 25.000€ bekommen. Wird das Auto letztenendes für 80.000€ verkauft, dann bekommt sie auch nur diesen Wert und hat Pech gehabt, eine Ausgleichszahlung gibt es nicht. Ebenso kanns auch andersrum laufen, also verkauft sie das Auto dann für 120.000€, steckt sie effektiv mehr in die Tasche.


    Deshalb stelle ich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, als Anhaltspunkt für die Ermittlung das Fahrzeug zu kaufen und den derzeitigen Marktwert anzugeben, oder ob für die Angabe der Restwert, der von der Niederlassung festgestellt wird, hierfür hergezogen wird.


    Gruß Julius

  • Ich sage mal so, wenn da nen SL63 AMG auf dem Hof stehen, dürften da ja auch noch andere Werte sein. Bei der Aufteilung 50/25/25 Kann das dann so aussehen, dass die Lebensgefährtin eventuelle Immobilienwerte behält und du mit deinem Bruder das Auto bekommst. Oder man sich anders einigt. Aber da muss man erstmal Wissen, wie das Erbe im Gesamten aussieht. Und das ist dann meiner Meinung eine Sache die nicht unbedingt in ein öffentliches Forum gehört

    Vom Brenner bis Salurn, vom Vinschgau bis nach Osttirol,
    erstreckt sich dieses Land, gebaut durch Gottes Hand.

  • Servus Leute,


    danke für die Anteilnahme.


    Abgesehen vom Auto ist auch noch anderes Vermögen vorhanden. Darauf werde ich jetzt auch nicht weiter eingehen.
    Die Aufteilung wird wohl so aussehen, dass das gesamte Vermögen eben ermittelt wird und der Betrag anteilig von der Lebensgefährtin an uns beide ausgezahlt wird. Ich denke eine andere Aufteilung wäre zwecks Gegenrechnungen (Auto gegen andere Vermögensgegenstände) zu aufwändig.


    Mich interessiert nur - und das liegt ja im Endeffekt im Interesse aller beteiligten - ob meine Idee so Sinn macht. Ich will nicht habgierig sein, aber ich (und auch mein Bruder und auch die Frau) habe um ehrlich zu sein auch nichts zu verschenken und wenn sich mit dieser "Methode" ein höherer Vermögensbetrag erzielen lässt, dann würde es denke ich Sinn machen, auch so vorzugehen.


    Ja, das Forum ist öffentlich und ich werde jetzt auch nicht weiter mit konkreten Zahlen um mich rumwerfen, zumal ich die selbst noch nichtmal kenne. Ich habe den Thread aufgemacht, weil ich sehen wollte, ob es hier Leute gibt, die sich damit auskennen oder selbst mal so einen Fall hatten. Denn um ehrlich zu sein, kenne ich mich mit diesem ganzen Papierkram der jetzt kommt so garnicht aus (woher auch [Bekloppt] ) und da bin ich um jeden sachdienlichen Hinweis echt dankbar.


    Deshalb könnt ihr mit mir jetzt auch per PN weiterschreiben (einer hat das schon gemacht), da kann man dann villeicht auch etwas konkreter werden.


    Auf jeden Fall danke ich euch schonmal für eure Hilfe. Wie gesagt, ich weiß garnicht, ob meine Überlegung Sinn macht oder überhaupt so funktioniert.


    Gruß Julius

  • Hallo Julius,


    mein Beileid zu deinem Verlust. Sofern ich nicht ganz falsch liege, greift hier die gesetzliche Erbfolge sofern kein Testament vorliegt. Danach kann geklärt werden, was mit den Werten geschieht. Finanzierungen werden ab einer bestimmten Höhe zusätzlich mit einer Lebensversicherung durch das Finanzinstitut abgesichert. Ohne Unterlagen/ Vollmacht wirst du hier aber nichts erreichen können. Eventuell mal Kontakt mit einem Notar oder Rechtspfleger aufnehmen.


    Viel Glück,


    Frank.

    Zitat

    Erst wenn der letzte 190er tiefergelegt, verspoilert und verhunzt ist, dann werdet ihr merken, dass Ingenieurskunst, Qualität und Design keiner Verbesserung bedarf.



    Zitat

    Habe immer mehr Mercedes-Benz, als gleichzeitig in der Werkstatt stehen können, dann geht´s dir gut.



    Bestand 01.01.2018: 59.540 angemeldete W201, entspricht 3,17% der Produktion.