LED Nachrüstsets vor der Zulassung?

  • Peter,

    Du sprichst mir aus der Seele.

    Wollen wir hier jetzt Oldtimer fahren oder nicht?

    Wenn ja, dann bitte die Autos auch so lassen, wie sie gebaut wurden, allenfalls mit zeitgenössischen Extras.


    Ich habe in einem meiner Autos auch intelligentes LED Licht, intelligenten Abstandstempomat, Spurhalteassistent und noch so etliche Spielereien der Neuzeit.

    Der ist aber auch erst ein knappes Jahr alt, der darf das und bis zum H-Kennzeichen ist noch ein bisschen hin.

    Gruß
    Björn


    Erst denken, dann schrauben ;)8o

    Wenn der Benz bremst, brennt das Benzbremslicht und wenn der Benz nicht bremst, brennt das Benzbremslicht nicht. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Sierra86 ()

  • LED's blenden generell mehr, als XENON, auch in den dafür aktuellen zugelassenen Autos! Insbesondere SUV, da diese höher liegen.

    Jein,

    in Scheinwerfern die dafür nicht gebaut wurden, sind LEDs die Hölle.

  • Hallo zusammen,


    erstmal freut es mich, das hier seit langem mal wieder eine rege Diskussion stattfindet!


    Auch wenn ich Peters @kibac89 humoristischen Ausflug natürlich nachvollziehen kann, so reden wir hier im Kern nicht davon, technisch etwas am Fahrzeug zu ändern. Leuchtmittel sind in 2 Minuten spurlos rückrüstbar, schneller als bling-bling Felgen ^^

    Es wird übrigens auch niemand gezwungen auf LED zu wechseln, falls es eine Zulassung geben sollte.

    Wollen wir hier jetzt Oldtimer fahren oder nicht?

    Klar, aber gerne mit der bestmöglichen Fahrbahnausleuchtung. Das ist ja nicht nur eine gackige Sache, man sieht definitv mehr (auch Fußgänger und unbeleuchtete Radfahrer z.B.). Wenn man so argumentiert Björn, dann müssen auch bitte alle Fahrzeuge die auf 12V umgerüstet wurden wieder zurückgebaut werden, und bitte auch alle nachgerüsteten Gurte raus.



    n Scheinwerfern die dafür nicht gebaut wurden, sind LEDs die Hölle.

    Finde ich ehrlich gesagt sehr gewagt die Aussage. Der ADAC und viele andere haben bereits Retrofit LED getestet. Keiner dieser Scheinwerfer war für LED konstruiert, auch wenn es neuere Fahrzeuge mit Zulassung natürlich alternativ mit LED oder Xenon gab. Die sind jedoch vollkommen anders konstruiert.


    Ein sauber eingestellter Scheinwerfer ohne technische Defekte wird auch mit LED-Leuchtmitteln nicht blenden. Sonst hätte es auch keine Zulassung für andere Fahrzeugtypen gegeben.


    Ich bin selber in dieser Branche tätig und hatte so einen Fall auf dem Tisch. Unfallgegner wurde durch die LED nachweislich und gutachterlich bestätigt, geblendet

    Interessant dieser Fall. Spannende Frage wäre,, hätte das bei einem Halogen-Scheinwerfer jemand geprüft oder für wichtig befunden? Ich will Dir und der Branche nicht zu nahe treten, aber das ist ja bekannt das Versicherer das Haar in der Suppe suchen um nicht zahlen zu müssen....

    Ist schon jemand fündig geworden bezüglich für 2 Birnchen im Kombi-Instrument?

    Bastiaan, hast Du die Leuchtmittel überhaupt mal getauscht? Ich war nämlich sehr überrascht als ich das bei mir gemacht habe, wie hell das mit normalen Lämpchen sein kann. Die Kolben der alten (vermutlich noch ersten) waren richtig schwarz, kein Wunder das da kaum noch Licht raus kam. Also für mich gibt es keinen Grund, an dieser Stelle LED einzubauen will ich damit sagen.


    Grüße in die Runde,


    Alex

  • Tach auch Alex....,


    Die habe ich tatsächlich schon mal getauscht, das 2R 2007 wo ich die Öltemperaturanzeige verbaut habe ..... Sollte ich wohl mal wieder machen oder doch gleich LED :/

    Gruß von Bastiaan aus dem HOL-Land
    Groeten van Bastiaan uit het HOL-Land

  • Ich denke... wenn man saubere Reflektoren + sauber eingestellte Scheinwerfer hat - sollte es mit LED nicht blenden.

    Auch denke ich das unsere "Deutschen Zulassungsregeln" selten etwas dem Zufall überlassen.



    Wobei mir meine Ausleuchtung reicht bei dem was ich fahre.
    (Osram Night Breaker).


    Würde aber gerne einmal so eine Ausleuchtung in Aktion sehen beim 190ér...

  • Auch denke ich das unsere "Deutschen Zulassungsregeln" selten etwas dem Zufall überlassen.

    Tach auch.....,


    Du glaubst wohl auch noch an der Osterhase und Weihnachtsmann. Was war denn vor einige Jahren ..... war da nicht mit VW Audi und der EA189 Dieselskandal!


    Die Behörden sind käuflich und garantiert nicht unabhängig. Und wenn ich bei manch ein Fahrzeug die Beleuchtung anschaue, ja die hellen LED Scheinwerfern schmeißen ordentlich Licht auf der Straße. Aber Fahrzeugbeleucht beinhaltet noch mehr, Bremslicht und Blinker. B,inker sind zwar sehr hell aber oft sehr klein sodass man diese bei wo Item Wetter kaum erkennen kann. Ich frag mich dann welchen 'Prüfinscheniör' da sein OK gegeben hat.

    Gruß von Bastiaan aus dem HOL-Land
    Groeten van Bastiaan uit het HOL-Land

  • ....und du glaubst zu wissen woran ich glaube ❓️


    Was ich lediglich damit sagen wollte ist ,dass es ein Unterschied zwischen geprüfte und ungeprüfte Teile gibt das ist nun einmal so.


    Nicht mehr und nicht weniger...

  • Die Behörden sind käuflich und garantiert nicht unabhängig.

    Nö. Wäre das so, hätten der angesprochene VW-Konzern und andere keine Betrugssoftware gebraucht, um eine Zulassung für ihre Fahrzeuge zu bekommen.


    Aber worum es mir eigentlich geht:

    Ich möchte Alex ( Flaschenoeffner ) meinen Dank aussprechen, dass er sich darum bemüht, entsprechende Kontakte herzustellen, um auch für unsere Autos eine solche Nachrüstmöglichkeit zu erhalten. [danke] Ob man sie dann nutzt oder ob man beim klassischen Glühobst bleibt, kann dann ja jede(r) für sich selbst entscheiden.

  • Hallo Alex,


    bei solchen Aussagen kann ich mich immer wieder aufregen. Sprichst du nun aus eigener Erfahrung oder aus Hörensagen von einem Bekannten dessen Bekannter mal einen Schadensfall hatte?


    Ich übe diesen Beruf seit mittlerweile über 18 Jahren aus und kann nur sagen, dass meine Kunden bei einem berechtigten Anspruch auch eine Entschädigung bekommen haben. Zudem ist eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes auch im Sinne aller Versicherten, auch in deinem Sinne. Oder möchtest du dauerhaft extrem steigende Beiträge aufgrund unberechtigter Schadenansprüche?


    Auch ich hatte selbst schon eigene Versicherungsschäden gehabt, welche nicht bei meiner Gesellschaft versichert sind und habe bisher alle berechtigten Ansprüche voll und ganz bezahlt bekommen, und dass alles ohne großes TamTam.


    Und nun bezogen auf den aktuellen Fall. Es wurde nicht geprüft, weil LED´s verbaut waren, sondern weil der Gegenverkehr geblendet wurde. Dieses wurde durch mehrere Zeugen bestätigt, also wird dieser Sachverhalt natürlich geprüft. Wenn hierbei herauskommt, das verbotene Leuchtmittel eingesetzt werden, dann ist es die Aufgabe der Versicherung Ansprüche zu prüfen und unberechtigte Ansprüche im Sinne und zum Schutze der Versichertengemeinschaft abzulehnen.


    Also, wer hat denn hier nun etwas falsch gemacht? Die Versicherung, welche berechtigterweise den Sachverhalt prüft, oder der Kunde der wissentlich falsche und für diesen Fahrzeugtyp nicht zugelassene Leuchtmittel einsetzt?


    Also, dieses Märchen von der nur beitragskassierenden Versicherung die alle Schäden versucht abzulehnen sollte man einmal hinterfragen. Wenn dem so wäre, würde uns die Bafin und weitere Institutionen ordentlich auf die Füße treten.

    Diese Art und Weise mag eventuell bei den allseits bekannten Billigheimern eine Taktik zu sein, um die Beiträge niedrig zu halten. Irgendwie muss ja das Unternehmen Geld verdienen.

    Ich hoffe, das Ganze war nicht allzu scharf geschrieben aber ich wollte hier einmal Klarheit schaffen.


    Euch allen einen schönen Abend noch.


    Gruß Dieter

  • Hallo Dieter,


    Da es komplett OT ist möchte ich mich nur kurz äußern: Leider aus eigener Erfahrung. Und es war keine kleine Biligheimer Gesellschaft. Natürlich kann man nicht die ganze Branche über einen Kamm scheren.


    Im geschilderten Fall ist es natürlich auch völlig in Ordnung das der Verursacher belangt wurde. Ich behaupte aber einfach mal das der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegangen wäre wenn „nur“ die Scheinwerfer zu hoch eingestellt gewesen wären. Selbstverständlich ist es recht und billig in dieser Situation mit erlöschen der ABE zu argumentieren, der Unfall wäre aber wahrscheinlich auch mit Halogen nicht zu vermeiden gewesen. Es war ja noch Glück für den Geschädigten, das der Verursacher überhaupt ermittelt wurde.


    In dem Sinne, weitere Diskussionen zum Thema Versicherungen sollten wir ggf. an anderer Stelle führen.


    Grüße,


    Alex

  • Hallo Dieter,


    zu Deiner Aussage:

    Auch ich hatte selbst schon eigene Versicherungsschäden gehabt, welche nicht bei meiner Gesellschaft versichert sind und habe bisher alle berechtigten Ansprüche voll und ganz bezahlt bekommen, und dass alles ohne großes TamTam-

    da kann ich ganz andere Erfahrungen vermelden.

    Unstrittiger Schaden, Partnerwerkstatt aufgesucht, beide Fahrzeuge bei gleicher Versicherung.

    Versicherung kürzt mit willkürlichen Begründungen.

    SV beauftragt, Rep. durchgeführt, Versicherer kürzt trotzdem.

    Erst nach Einschaltung RA und vorformulierter Klage wurde der Restbetrag erstattet.


    Das ist meiner Erfahrung nach kein Einzelfall, grade deshalb haben die Versicherer ja auch die Firma "Control Expert" gegründet, die willkürlich und entgegen den Rep-Vorgaben der Hersteller nach angeblichen Sachverständigenprüfungen kürzt.


    Gibt also - wie immer - 2 Seiten.

    Viele Grüsse Franz-Josef

  • Hallo Alex,


    alles gut. Nur abschließend zur Info. Falsch eingestellte zugelassene Scheinwerfer gelten als grobe Fahrlässigkeit und sind in userem Bedingunswerk mitversichert, der Schaden würde übernommen werden.


    Franz Josef

    Das Unternehmen "Control Expert" ist mir ein Begriff und sehe ich auch als einen durchaus windigen Verein. Diesen kann man leider bei einigen Gesellschaften nur mit besagten Rechtsanwalt beikommen. Ist aber glücklicherweise nicht die Regel.


    Gruß und einen schönen Abend noch

    Dieter

  • Hallo zusammen,


    also, es gibt die StVZO und die FzTV. Beide regeln, was wie gebaut und zugelassen werden kann und was im Rahmen der Zulassungsverordnung rechtlich erlaubt ist. Die Firma Hella arbeitet an Umrüstkits für LED-Einbauten (Retrofit). Wenn ich dort sehe, dass ein Land-Rover gefühlt von 1950 bis zur Einstellung der Baureihe einen Umrüstsatz verbauen darf, dann müssen wir uns halt noch ein wenig gedulden, bis W124 und W201/202/203 dran sind und die Investition in solche Umbauten genehmigt wird.


    Und was Dieter (blauer-fridolin) schrieb, ist die Konsequenz aus den obigen Rechtsvorschriften. Bevor ich mein Scheinwerfer-Leutchtmittel gegen eines mit LED austausche, muss ich 100%ig sicher sein, dass es legal ist. Dieter schrieb von Schaden, stellt euch vor, es handelt sich nicht "nur" um einen Sachschaden, sondern um einen Personenschaden mit Verletzten, möglicherweise querschnittsgelähmt... Da rechnen sich die China-LED-Kits nicht im geringsten, weil ihr den Rest eures Lebens wegen Vorsatz für die Lebensumstände des Geschädigten aufkommen dürft. Nicht so cool, oder?


    Peter, du darfst im Dunkeln eigentlich nicht schneller als die Reichweite deines eingeschalteten Abblendlichts fahren... Wenn mit LED 10 bis 20m mehr drin sind, sehe ich das als sicherheitstechnisches Upgrade und hat, wie von dir spassig angeführt, nichts mit der Elektroniküberfrachtung der heutigen Fahrzeuge zu tun. Daran ist die EU mit ihrem Plan schuld, bis 2050 0 Unfalltote. Dies geht nur, indem manche/ viele Menschen unterstützt werden. Und ja, du kannst viele Assistenten abschalten... ausser den Sicherheitsrelevanten!


    Just my 2 Cents,


    Frank (der auch gerne Retrofit H4-LEDs im S124 hätte).

    Zitat

    Erst wenn der letzte 190er tiefergelegt, verspoilert und verhunzt ist, dann werdet ihr merken, dass Ingenieurskunst, Qualität und Design keiner Verbesserung bedarf.



    Zitat

    Habe immer mehr Mercedes-Benz, als gleichzeitig in der Werkstatt stehen können, dann geht´s dir gut.



    Bestand 01.01.2018: 59.540 angemeldete W201, entspricht 3,17% der Produktion.

  • Hallo Frank,


    Schön mal wieder was von Dir zu hören, hoffe Dir geht es gut :)


    Den meisten Deiner Aussagen kann ich nur zustimmen. Diese Passage irritiert mich aber etwas:

    Da rechnen sich die China-LED-Kits nicht im geringsten, weil ihr den Rest eures Lebens wegen Vorsatz für die Lebensumstände des Geschädigten aufkommen dürft. Nicht so cool, oder?

    Inhaltlich soweit korrekt. In diesem Thread hier sprach jedoch niemand von den zweifelsfrei schrottigen China LEDs.


    Sowohl Osram als auch Philipps haben ja bereits Zulassungen für bestimmte Fahrzeuge (eigentlich genau genommen Scheinwerfertypen) mit H4. Nun muss nur (wegen der Deutschen Gesetze und Regularien) für jeden neuen Typ eine Zulassung erwirkt werden. Es wird nicht für jeden neuen Typ eine neue Lampe entwickelt, es muss nur nachgewiesen werden, dass sich das Leuchtmitel konform verhält. Und genau da liegt - meiner bescheidenen Meinung nach - der Hund begraben.


    Man stelle sich vor, jemand käme auf die Idee, H4 Halogenlampen zu bauen, der das noch nie gemacht hat. Er müsste nur ein einziges Mal beweisen, das das Produkt normativ alle Anforderungen erfüllt. Ende aus.


    Möchte man das nun mit LEDs tun….. wir wissen was da nötig ist. Meine - vielleicht naive - Denkweise ist, wenn ein Leuchtmittel die Anforderungen für einen Scheinwerfer Typ H4 erfüllt, wieso sollte das bei einem anderen Typ nicht zutreffen? Ich bin mir sehr wohl bewusst, das LED einen anderen Abstrahlwinkel haben. Aber das betrifft demnach auch wieder alle (die Faktoren physikalisches passen wegen der Bauform und eventuell nötige CAN-Bus Emulation etc. lassen wir mal weg da für uns und mMn auch für die Zulassung nicht relevant).


    Also mich würde im Umkehrschluss interessieren, ob es Fahrzeuge bzw. Scheinwerfer geben könnte, die keine Zulassung bekommen könnten (kommerzielle Aspekte völlig außen vor gelassen)?


    Viele Grüße,


    Alex

  • Hallo allerseits,


    ich bin wie versprochen dran geblieben. Nachdem der ADAC mir einen Kontakt bei Phlipps (bzw. der Tochter LumiLEDs) gegeben hatte, habe ich parallel bei denen und bei Osram (hier leider nur als allgemeine Anfrage per Web-Formular, mal sehen ob die noch an richtiger Stelle landet und ich eine Antwort erhalte) eine Nachfrage konkret für den W201 und perspektivisch für die folgenden C-Klassen gestellt.


    Heute erhielt ich dann einen "erhellenden" Anruf (man verzeihe mir das Wortspiel in dem Zusammenhang :S ). Der W201 wird noch dieses Jahr eine offzielle Freigabe erhalten [danke] . Als Zeitrahmen wurde etwa bis Oktober genannt! Der Prozess läuft schon eine ganze Weile und eigentlich sollte der Termin zur Freigabe bereits in der Vergangenheit liegen...
    Zu folgenden Modellen mochte man noch keine Aussage treffen. Scheinbar wurde sogar aktiv versucht "uns" anzusprechen, mir ist jedoch nicht bekannt ob es eine offizlelle Anfrage gab. Eventuell auch im Spam verschwunden, wer weiß...


    Wo Licht ist, ist auch Schatten: Der Erinnerung des freundlichen Mitarbeiters nach wurde der Zulassungsprozess mit nur einem Scheinwerfer-Typ durchgeführt Wie viele wissen, verwendete MB jedoch Hella und Bosch als OEM-Lieferanten. Meine Frage an die Allgemenheit wäre, ob jemand der sowohl Bosch als auch Hella Scheinwerfer besitzt mal zu schauen, ob die die gleiche Zulasssungsnummer haben (fängt idR mit E1-an).


    Auch an weiteren Modellen ist "man" dran, z.B. auch am W124. Hier wird wohl erstmal der Mopf2 eine Zulassung bekommen, da es bei älteren Modellen Probleme mit den Lampenkontrollgeräten gibt (als ob die nicht ohnehin genug Probleme machen würden :rolleyes: ).


    Da meine Kontaktdaten nun vorliegen und ich explizit um weitere Benachrichtigungen (ggf. um es auch im BBB veröffentlichen zu können) gebeten habe, gehe ich nun davon aus das "wir" auch noch mal eine offizielle Bestättigung erhalten wenn die Zulassung erteilt wurde.


    Viele Grüße,


    Alexander

  • Auch ich bedanke mich für den Einsatz im Hintergrund. Da ich meinen 190er auch öfter Nachts im Alltag bewege, verfolge ich die LED-Thematik auch.


    Im Anhang füge ich mal meinen Bosch Scheinwerfer zum Vergeich der Zulassungsnummern bei.


    Grüße,

    Marc

  • Meine Frage an die Allgemenheit wäre, ob jemand der sowohl Bosch als auch Hella Scheinwerfer besitzt mal zu schauen, ob die die gleiche Zulasssungsnummer haben (fängt idR mit E1-an).

    Hella E1:

    IMG_0731.jpg


    Bosch E1:

    IMG_0732.jpg