Hallo liebes Forum,
ich bitte hier um eure Hilfe. Ich bin mit meinem Latein am ende....
Hier kommt mein Problem:
Am 16.11.2015 suchte ich die GTÜ Prüfstelle K. in der H...Star in Berlin auf. Grund ist eine AU/ HU Nachuntersuchung der Begutachtung vom 28.10.2015 im Rahmen eines Oldtimergutachten (w201 Vergaser, 2 Liter) . Ich teilte den Prüfer mit das das Fahrzeug bereits Betriebstemperatur hat. Der Prüfer hat seine Abgasuntersuchung durchgeführt und teilte mir mit das die Abgasuntersuchung nicht bestanden ist , und ich zu dem Prüfer gehen soll, welcher die AU bereits am 22.4.2015 ) durchgeführt hat.
Der Prüfer händigte mir kein Dokument/ Prüfbericht aus. Ich zeigte dem Prüfer nochmals die extrem unterschiedlichen Werte der AU (ebenfalls GTÜ) vom April 2015 (CO2 hier gmessen 0,15) und Oktober dieses Jahre und teilte ihm mit, das ich vor der Nachprüfung in einer KFZ-Werkstatt war, wo die Motoreinstellungen überprüft wurden und nicht beanstandet wurden. Ich bin einfach nur noch ratlos, der Kühlkreislauf und die Motorleistung sind vollkommen in Ordnung, der Prüfer im April teilte mir sogar noch mit das die Werte für einen Vergaser überdurchschnittlich gut sind. Seit April wurde an den Motor und Vergasereinstellungen nichts geändert. Weder die GTÜ noch die Fachwerkstatt konnten eine Erklärung oder Hinweise für die zu hohen co2 werte finden.
Ich folgte dem Rat des Prüfers, zu der vorherigen GTÜ Prüfstelle zu gehen und begab mich zum Fahrzeug um den Prüfer von April zu kontaktieren zwecks einer AU.
Im Fahrzeug bemerkte ich vor dem losfahren von der Prüfstelle, dass die Motortemperatur bei deutlich über 100 Grad Celsius lag. Ich bemerkte vor dem losfahren, dass sich ein großer Kühlwasseraustritt sich auf dem Boden befand. Ich begab mich zurück in die Prüfstelle und berichtete dem Prüfer von dem soeben bei der AU verursachten Schaden, und das der Kühler nun defekt ist und ich nicht weiterfahren kann. Der Kühlwasserkreislauf war vorher vollkommen in Ordnung.Er wurde ja ne Woche vorher bei der AU auch nicht bemängelt. Ich hatte selbst bei enormer Hitze im Sommer noch nie Probleme mit der Motortemperatur.
Der Prüfer weigerte sich den Schaden direkt vor seiner Prüfstelle zu besichtigen, obwohl das Fahrzeug seit Abstellen durch den Prüfer nicht bewegt wurde.Hier bin ich dann ausgerastet....
Ich rief dann von der Prüfsstelle die GTÜ Zentrale an. Dort sprach die Qualitätsabteilung mit mir und auch mit dem Prüfer. Erst daraufhin begaben sich der Prüfer und sein Vorgesetzter zum Fahrzeug und begutachteten den Schaden. Der Prüfer teilte mir mit das durch die AU eine Lamelle im Kühler gerissen sei. Am Telefon sagte mir ihr Mitarbeiter der Qualitätssicherung, das ich darauf bestehen soll, das mir auch ein Prüfbericht für die heutige Untersuchung ausgehändigt wird.
Ich forderte den Prüfer auf, mir doch bitte einen Prüfbericht über die AU auszuhändigen, nachdem er mit dem Mitarbeiter der Qualitätssicherung telefonierte. Ich bezahlte die AU Nachuntersuchung.
Schon während der Prüfung ist mir aufgefallen das der Prüfer in der Abgasuntersuchung sehr hochtourig prüfte. Eine solche Vorgehensweise habe ich bei bisherigen Prüfungen noch nie erlebt. Ich teilte dem Prüfer schon vor der Prüfung mit das das Fahrzeug temperiert ist, da ich 60 Kilometer unmittelbar vorher gefahren bin. Die mangelnde Kenntnisses des Models beobachtete ich schon bei Öffnung des Motorhaube.(..ja ,man muss bei vormopf Modellen auf den kleinen Knopf im scharnier drücken). I
Ich habe mich an die Qualitätssicherung gewendet um den von den Prüfer durch unsachgemäße Durchführung der AU verursachten Schaden schnellst möglich zu regulieren. Ich wollte die gesamten Kosten für das Oltimergutachten und der integrierten HU/AU seitens der atü erstattet bekommen.
In diesem Fall würde ich von weiteren juristischen Schritten absehen.
Besonders erschreckend finde ich die Tatsache, das der Prüfer mir den verursachten Schaden nicht mitteilte. Der Prüfer nahm somit Folgeschäden am Fahrzeug billigend im Kauf.
also noch mal Leute, was soll ich tun?? Muss ich einen Anwalt einschalten? Es ist mir völlig unverständlich das die GTÜ mir überhaupt nicht entgegen kommt. Ich habe 160 Euro für Gutachten ausgegeben, dir GTÜ stellt mir ein defektes Fahrzeug vor die Tür und erklärt sich nicht mal bereit die Kosten für das Gutachten zu ertatten oder wenigstens das Teil zu bezahlen. Was tun sprach Zeus....
Hier nun die Antwort der GTÜ auf meine Beschwerde welche heute gekommen ist:
Sehr geehrter Herr von Glasenapp,
vielen Dank für die geführten Telefonate und die Einreichung verschiedener Unterlagen, in denen
Sie verschiedene unterschiedliche Sachverhalte ansprechen, die voneinander getrennt zu
betrachten sind. Wir haben zu den Sachverhalten intern recherchiert und übersenden Ihnen
nachfolgend unsere Antwort zu den verschiedenen Sachverhalten.
Am 16.11.2015 besuchten Sie die Prüfsteile unseres Vertragspartner Ingenieurbüro K. in
der ...in Berlin, um die Abstellung der am 28.10.2015 bei einer
Hauptuntersuchung und Begutachtung nach §23 StVZO festgestellten Mängel untersuchen zu
lassen, wobei eine Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) mit
Bestandteil dieser beauftragten Untersuchung war. Sie teilten dem ausführenden Prüfingenieur
mit, dass Sie das Fahrzeug bereits warmgefahren hätten, woraufhin mit der UMA begonnen
wurde. Der Prüfingenieur brach die UMA aufgrund des sich unzulässig erwärmenden Motors ab
und parkte das Fahrzeug vor der Prüfhalle. Anschließend wurden Sie von Mitarbeitern des o.g.
Partnerbüros darauf hingewiesen, dass die UMA nicht bestanden wurde und der Motor heiß
werden würde. Nachdem Sie das Büro verlassen haben, stellten Sie einen Kühlmittelfleck unter
Ihrem Fahrzeug fest und betraten erneut das Büro, um die dort anwesenden Personen mit dem
Sachverhalt zu konfrontieren. Nachdem eine direkte Einigung vor Ort aussichtslos erschien,
suchten Sie den telefonischen Kontakt mit unserer Zentrale, der zu dem weiteren Schriftverkehr
führte, den wir als bekannt voraussetzen.
Der freundliche und kompetente Umgang mit Kunden gehört bei einem auf Dienstleistungen
ausgelegten Unternehmen zu den primären Aufgaben. Dass Sie sich persönlich im Rahmen der
in Auftrag gegeben Untersuchung schlecht behandelt fühlten und den Eindruck gewonnen
haben, Ihr Anliegen würde durch unseren Vertragspartner nicht mit dem gebührenden
Engagement nachgegangen, bedauern wir und möchten uns hierfür entschuldigen. Wir werden
unsere regelmäßigen Fortbildungen nutzen, um unsere Vertragspartner für dieses Themengebiet
noch mehr zu sensibilisieren.
Die Durchführung der UMA ist ein vom Gesetzgeber geregelter Prozess, der sich vom Umfang je
nach Ausstattung des Fahrzeugs mit Abgasnachbehandlungssystemen unterscheidet. Im Fall
Ihres PKW muss eine CO-Messung im Leerlauf durchgeführt werden. Liegen die vom Gerät
angezeigten Werte über dem zulässigen Sollwert, ist es in Fachkreisen anerkannt und gängige
Praxis, das Fahrzeug im Rahmen der Messung nochmals zu konditionieren. Dies geschieht
durch Erhöhung der LeerlaufdrehzahL Der geschilderte Sachverhalt, diese Konditionierung wäre
"sehr hochtourig" durchgeführt worden sein, ist eine subjektive Wahrnehmung, eine nominale
Bestätigung geht aus den Unterlagen nicht hervor. Wird bei der Durchführung der UMA bemerkt,
dass sich die Motortemperatur über den im Normalbetrieb anzunehmenden Wert erhöht, wird die
UMA abgebrochen, um Folgeschäden am Fahrzeug zu verhindern. Eine genaue Fehleranalyse
ist entgegen Ihrer Einschätzung nicht gefordert, kann aus Gründen der Kundenzufriedenheit aber
erfolgen. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist es allgemein bekannt, dass Bauteile aus
Altersgründen Defekte aufweisen können. Wann diese Defekte auftreten, lässt sich nicht
vorhersehen. Ihren Schilderungen und den Schilderungen des ausführenden Prüfingenieurs
folgend, lässt sich jedoch auch unter Berücksichtigung o. g. Fakten kein Fehlverhalten seitens
des Prüfingenieurs erkennen lassen. Wir können auch nicht ausschließen, dass evtl. bereits eine
für unseren Prüfingenieur nicht zu erkennende Vorschädigung des Kühlers oder des
Kühlsystems vorlag.
Dass eine im April 2015 durchgeführte UMA bestanden wird und zum jetzigen Zeitpunkt dies
nicht mehr möglich ist, stellt keinen Widerspruch dar, da es in Expertenkreisen anerkannt ist,
dass sich Fahrzeuge im Laufe ihres Betriebs durch Alterung und Verschleiß verändern. Mit
welchen Mitteln und in welchem Umfang die genannte Motorüberprüfung vor der UMA
durchgeführt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir sehen in dem genannten Sachverhalt
keinen Grund, die am 16.11.2015 bzw. am 28.10.2015 durch Messung ermittelten Ergebnisse
anzuzweifeln.
Aus der von Ihnen eingereichten Schilderung des Sachverhalts ist keine Verfehlung im Rahmen
der Durchführung der Begutachtung nach §23 StVZO vom 28.10.2015 zu erkennen. Daher
müssen wir die von Ihnen geforderte Rückerstattung der Kosten ablehnen, zumal die Rechnung
vom 16.11.2015 auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin erstellt wurde. Auch der Vorwurf, sie
würden nicht über die erhöhte Motortemperatur informiert worden sein, ist nicht zu halten. Die
vom Prüfingenieur bemerkte erhöhte Temperatur wurde Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Wir hoffen, Ihnen damit den Sachverhalt transparent und nachvollziehbar dargestellt zu haben.
Im Ablauf der Hauptuntersuchung ist durch uns kein Fehlverhalten des Prüfingenieurs erkennbar.
Für Ihren Hinweis sind wir sehr dankbar, da Rückmeldungen von Kunden ein wichtiges Element
unserer internen Qualitätssicherung sind. Der von Ihnen erwähnte Weg, juristische Schritte
einzuleiten, steht Ihnen natürlich frei. Einer fachlichen und juristischen Prüfung des Sachverhalts
stellen wir uns gerne.
Freundliche Grüßen,
F.P.