Bei meinem ersten 190er hab ich in 2005 deswegen 1. keine neuen Reifen gekauft bekommen und 2. auch keine Plakette bekommen. W124 ja, W201 nein.
Seit dem habe ich nur noch 15" mit 205er Reifen, wie es sich
für Sportline gehört.
Bei meinem ersten 190er hab ich in 2005 deswegen 1. keine neuen Reifen gekauft bekommen und 2. auch keine Plakette bekommen. W124 ja, W201 nein.
Seit dem habe ich nur noch 15" mit 205er Reifen, wie es sich
für Sportline gehört.
Moin Udo,
nur noch 17" mit 205er Reifen, wie es sich
für Sportline gehört
Meinst du nicht 15" mit 205er Reifen (205/55R15 auf Felge 7Jx15)? Das wäre die Sportline-Bereifung.
Etwas ab vom Thema, aber dennoch meine Frage zur Quelle bzw. eher wie komme ich auch ran.
Vom After-Sales ist hier im Forum eine Freigabeliste für den W201 eingestellt (klasse Liste, habe ich mir ausgedruckt!).
Hat jemand die Liste für C208 oder weiß jemand wo man die bei MB abrufen kann?
Tolle Sache, dieses Google. Muss ich bei Gelegenheit auch mal probieren...
Ich glaube nicht das sich dieses "Internet" durchsetzen wird
Mit Sicherheit nicht. Neumodischer Kram...
Ich glaube nicht das sich dieses "Internet" durchsetzen wird
Denke ich auch nicht, hätte mich vor Schreck fast auf meiner Enigma vertippt.
Moin Udo,
Meinst du nicht 15" mit 205er Reifen (205/55R15 auf Felge 7Jx15)? Das wäre die Sportline-Bereifung.
Klar, wie komm ich auf 17"? Absoluter Quatsch. Danke für den Hinweis.
Hallo zusammen,
ich bin heute zum zweiten Mal erfolglos zur Nachuntersuchung der HU gewesen. Leider fällt mir akutell nichts Vernünftiges mehr ein, daher erhoffe ich mir eventuell von Euch noch eine Idee zu bekommen.
Was bisher geschah:
1. Normale HU, Mängel (EM): Spurstangen links + rechts schleifen an Felgen, Zulässigkeit nicht nachgwiesen der Felgen (waren ja noch die 6,5Jx15 drauf, soweit so schlecht).
2. Neue Felgen mit der ET Nummer 201 400 1302 mit neuen Reifen in 205/55/15 aufziehen lassen.
3. Erste Nachuntersuchung: Aussage Prüfer "Wir können die Zulässigkeit der Felge nicht prüfen wenn sie montiert ist, da wir die Nummer nicht lesen können. Bitte gehen sie in eine Werkstatt mit Vor-Ort HU, wir dürfen nichts demontieren".
4. Zweite Nachuntersuchung in Werkstatt mit örtlichem Sachverständigen: Spurstangen sind zu nah an der Felge, keine HU" (ich war leider nicht dabei. Ich hatte extra die angehängten Daten ausgedruckt und mitgegeben, hat aber scheinbar keiner gelesen oder sich für interessiert).
Bei der Abholung habe ich (zum x-ten Mal) selbst nachgeschaut. Ja, die Spurstangenköpfe sind SEHR nah an den Felgen. Da passt gerade ein Blatt Papier zwischen.
Nach Rücksprache mit diversen Leuten folgende Ergänzungen:
1. Die Spurstangen sind vom Maß her mit originalen identisch (sind von Lemförder)
2. Auto ist nicht tiefer oder ähnlich
3. Laut Auflagen des Gutachtens muss/kann/darf nichts Richtung Freigängigkeit Fahrwerk bzw. Lenkung unternommen werden. Alles bezieht sich nur auf Radabdeckung der Lauffläche durch die Kotflügel (ist gegeben).
4. Es gab ein paar ähnliche Fälle im Nachbarforum, dort waren jedoch (ist schon Jahre her) Wuchtgewichte auf der Innenseite das Problem. Ich habe Klebegewichte innen.
Was mir nicht in den Kopf will: MB sagt laut Gutachten: "Passt". Prüfer sagen, mir egal was im Gutachten steht, Freigängikeit muss gegeben sein (leuchtet mir auch ein). Es gibt aber keine Einstellmöglichkeit um das zu ändern.
Bin ich jetzt einfach nur an drei unfähige Prüfer geraten und selbst zu vorsichtig? Oder habe ich was übersehen?
Spurplatten wären eine Möglichkeit, eigentlich möchte ich das aber nicht. Die andere wären Downgrade auf 6x15, wobei die ganze Aktion bis hierhin schon recht kostenintensiv war
Danke fürs Mitdenken,
Alexander
Hallo,
das Problem ist, dass die 7Jx15 Gullideckel nicht offiziell für Vormopf-Modelle freigegeben sind, bzw. nur für Fahrzeuge ab einer bestimmten Fz-Ident-Nr.
Deswegen auch die im Gutachten aufgeführten Fz-Ident-Nr. ab wann die Felgen ohne Probleme verwendet werden können (muss ab Sommer 1989 gewesen sein bei Einführung der Sportline-Modelle).
Also eigentlich nur Mopf-Modelle und generell 16V.
Gilt nur für Fahrzeuge ab Fz—Ident-Nr.: WDB .... A 183540
bzw.: WDB .... F 072509
(Serienmäßige Ausrüstung mit 15 " Rädern)
Auf meinem Mopf-Diesel (EZ März 1989) dürfte ich die Felgen eigentlich auch nicht fahren, da meine FZ-Ident-Nr. auch kleiner ist als die oben aufgeführten.
Auf meinem 2.6er Bj.1990 ist das kein Problem, obwohl mir der Abstand zum Spurstangenkopf nicht wirklich viel größer erscheint als beim Diesel.
Ich wollte das mit der Freigängigkeit auch mal wissen und habe die Felgen getauscht. Konnte aber keinen großen Unterschied erkennen.
Beim Tüv ist das bis jetzt aber auch keinem aufgefallen, da der Prüfer komischerweise die ET-Nummer gesehen hat.
Die ET-Nummer passt ja augenscheinlich zum Fahrzeug.
Bei den letzten zwei Prüfungen hatte ich aber auch noch die Winterreifen in der Standard-Kombination drauf.
Evtl. muss man sich die Felgen eintragen sicherheitshalber eintragen lassen falls möglich.
Viele Grüße
Hallo Alex,
bezüglich der Spurstangen. Auch wenn die Teilenummer identisch ist mit der OE von MB, so waren zumindest bei mir die Spurstangenköpfe von Lemförder ein kleines Stück größer und selbst mit den Serien 6Jx15 Gullideckeln war die Freigängigkeit nicht mehr gegeben (es waren glaube ich 6mm, mind. 1cm ist gefordert). Damals musste ich in den sauren Apfel beißen und hab originale Spurstangen gekauft, die sich dann doch trotz gleicher OE Nummer, an den Köpfen unterschieden haben und dort schmaler waren. Ich kann da nur darauf tippen, dass bei dir ebenfalls die Spurstangenköpfe leicht im Umfang größer sind und deswegen zu nah an die Felge kommen.
Dass die 7J Felgen bei deinem Vormopf durch die Untersuchung fallen ist auch klar. Hierzu müsste, wie auch im Gutachten angegeben, folgende zusätzliche Auflage beachtet werden. Da bin ich mal frei und kopiere dies mal dort heraus.
[...]
2) Die gesamten Radausschnitte der Vorderkotflügel sind umzubördeln (Winkel
zwischen Waagrechten und dem Bördelrand mindestens 60 °)
Fahrzeuge 201 ab FIN: WDB 201 .... F 628 280 und 201 ab FIN: WDB 201 .... A 500 238
sind bereits serienmäßig umgebördelt.
3) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckung sind an den
vorderen unteren Befestigungspunkten der Vorderkotflügel Unterlegscheiben
einzubauen. (s. Mercedes-Benz Service-Information 00/101)
[...]
Mit Spurplatten wäre dir also auch nicht geholfen, da du dieses Kriterium auch nicht erfüllst. Einzig logischer Schritt wäre eigentlich leider nur das "Downgrade" auf 6Jx15 ET49 (also die Serienmäßigen Gullis) oder auf 6,5Jx15 ET44 mit den entsprechend im Gutachten angebenen Felgen (8-Loch Felgen vom 124er). Beide kannst du aber nur mit 185er Reifen fahren, so dass du dir die 205er schon einmal umsonst zugelegt hast.
Oder du machst eine Einzelabnahme mit Eintragung inkl. Spurplatten und sehr wahrscheinlich musst du um alle Kriterien zu erfüllen auch die Kotflügel umbördeln und die Unterlegscheiben anbringen. Beim Umbördeln würde Lack wahrscheinlich aufplatzen und man müsste neulackieren. Ich stand damals vor dem gleichen Problem und hab bei MB eine Kostenschätzung erfragt. 600€ nur das Umbördeln der Kotflügel, und dass nur wenn der Lack nicht aufplatzt.
Ich fahre übrigens mittlerweile dein angeheftetes Gutachten durch die Gegend mit den 124 401 1202 Felgen (6,5Jx15 8Loch). Dieses Gutachten muss übrigens für seine Gültigkeit von der örtlichen MB-Niederlassung gestempelt werden!
Bei mir ist es die Interimslösung, solange ich keine Fuchs Gullideckel für meinen Vormopf finde.
Tut mir Leid dich mit diesen Daten so enttäuschen zu müssen.
Grüße,
Marc
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Rückmeldungen. Ich habe mir natürlich das Gutachten sehr gut durchgelesen. Auf Seite 1 steht bei den **: Gilt nur für Fahrzeuge ab FIN: <<größer als meine FIN>> in Klammern: (davor Umbau / Anpassungen gemäß Angaben im Gutachten 18 10 07 1417/4).
Eben dort steht dann bei 0) Gilt nur für Fahrzeuge ab Fz-Ident-Nr: <<kleiner als meine FIN>>, also ist es an meinem Fahrzeug mti den "Auflagen" zulässig.
Nun hat Marc bereits erwähnt was dort steht:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs
zulässig.
*) Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen (Siehe Ziff. 6 und Ziff. 16).
Die serienmäßigen Reifenfülldrücke gelten für die Umrüstbereifung weiter.
Der Fahrzeughalter/-führer muß dafür Sorge tragen, daß bei Erneuerung
der Reifen es zu keiner Gefährdung oder Unvorschriftsmäßigkeit kommen darf.
2) Die gesamten Radausschnitte der Vorderkotflügel sind umzubördeln (Winkel
zwischen Waagrechten und dem Bördelrand mindestens 60 °)
Fahrzeuge 201 ab FIN: WDB 201 .... F 628 280 und
201 ab FIN: WDB 201 .... A 500 238
sind bereits serienmäßig umgebördelt.
3) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckung sind an den
vorderen unteren Befestigungspunkten der Vorderkotflügel Unterlegscheiben
einzubauen. (s. Mercedes-Benz Service-Information 00/101)
4) Die Verwendung von Schneeketten ist bei Fahrzeugen mit Sportfahrwerk nur
zulässig in Verbindung mit Niveauregulierung an der Hinterachse.
Schneekettenbetrieb ist nicht zulässig in Verbindung mit Sonderrad
7Jx15H2 ET 41.
Das ist alles schön und gut, betrifft jedoch nicht den Abstand zwischen Spurkopf und Felge!
Das bringt nichts in diesem Punkt, warum sollte sich die Freigängigkeit verbessern?
Es ist eine Abdeckung der Laufflächen gegeben, darüber hat auch keiner gemeckert.
Wie ich darauf kam das die Spurstangenköpfe nicht "dicker" sind als die originalen? Ich habe mit Herbert telefoniert, er hat eine nicht montierte ausgemessen und ich bin auf den selben Wert gekommen (Durchmesser des Kopfes 31,5mm) 190D Fahrer kannst DU vielleicht mal messen?
Für mich ergibt das alles keinen SInn und wenn ich höre die 6x15 passen auch nicht mit diesen Köpfen kriege ich echt ne Krise
Hallo Alex,
ja ich habe die Spurstangen von Lemförder hier noch liegen. Ich komme bei mir auf ca. 35-36mm bei beiden Köpfen.
Ich habe mich damals auch geärgert, dass die 6Jx15 ET49 nicht mehr den passenden Abstand hatten. Nun verwundert es mich aber, dass du auf 31,5mm kommst.
Und dass ich den Punkt mit dem Kotflügel angesprochen habe liegt nur daran, dass ein Prüfer, der sehr genau auf die Fzg-Ident schaut dir auch nicht die 7Jx15 zulassen wird, mehr auch nicht. Es war mehr als zusätzliches Übel zum Abstand der Spurstangen gedacht.
Wie dem auch sei. Ich hoffe du bekommst dein Problem schleunigst und kostengünstig behoben *daumendrück*
Gruß,
Marc
"Witzig", mein Schrauber-Andi hat mich bei Abholung des Autos auch auf die Felgen angesprochen, ob die denn original seien, weil auch ihm der Abstand zwischen Felge und Spurstange seeeeehr eng vorkam. Ich hatte bisher beim TÜV aber keine Probleme, obwohl der letzte Prüfer sehr penibel war und sogar das nicht mehr einwandfrei verriegelnde Zündschloss bemerkt hat..
Jetzt kenn ich die genauen Daten meiner Felgen leider auch nicht, kann aber sagen, dass ich die Gullideckel mit ovalen Löchern habe, weshalb ich davon ausgehe, dass es die zeitgenössisch für den VorMopf korrekten Fuchs-Felgen sind. Montiert auf 185/65/15, wie ab Werk vorgesehen, allerdings laut Datenkarte nicht mit diesen, sondern Stahlfelgen vom Band gelaufen - vielleicht lassen sich die Zustände in Alzey ja mal auf ner Hebebühne vergleichen
Hallo
Das ist alles schön und gut, betrifft jedoch nicht den Abstand zwischen Spurkopf und Felge!
Für mich ergibt das alles keinen SInn und wenn ich höre die 6x15 passen auch nicht mit diesen Köpfen kriege ich echt ne Krise
Das ist natürlich ärgerlich..es gäbe zwei Möglichkeiten..du leihst dir Stahlfelgen mit 185 Reifen aus machst die Nachuntersuchung und später wieder die Gullideckel drauf ..oder du fährst mal nach Mercedes und lässt dort die Nachprüfung machen, wo bei man dir direkt was sagen kann ob das so durchkommt..
Naja also ehrlich gesagt kann ich nachdem ich die Preise dort für meine WSS gesehen habe (die zum Glück meine Versicherung gezahlt hat) deine Begeisterung für die Jungs am Wasserturm nicht ganz nachvollziehen. Wenn die mir das Gutachten stempeln zahle ich bestimmt nicht nur die Gebühren für die Nachprüfung...
Das mit den Stahlfelgen ist sicher ne Option
Die Frage ist ja auch ob das alles wirklich so ok ist. Ich möchte beim nächsten TÜV nicht wieder so ein Gerenne haben und tatsächlich alles legal und sicher
Mahlzeit,
wenn ich die Sachlage mal so auf die Schnelle richtig überblicke, dann ist wohl in erster Linie die poitive Einpresstiefe der Schlüssel zum Erfolg, die bei zunehmender Reifenbreite abnehmen muss, was natürlich durch den Kotflügel zwecks Laufflächenabdeckung begrenzt ist.
6,5 x 15 oder 7x 15 oder was auch immer ist aussagelos ohne die ET, da die entscheidet, wie die Felge zum Kotflügel bzw. nach innen zur Achgeometrie steht.
Da aber naturgemäß, um die gleiche Stabilität zu gewährleisten, eine Alufelge immer eine größere Materialstärke aufweist, als eine Stahlfege (Alu ist halt weicher als Stahl) und die Materialaufdickung ins Felgeninnere erfolgen muss, da ja sonst der Felgendurchmesser ( 15", 16" usw.) verändert würde, kommt die Felge zwangsweise näher an die Achsbauteile ( Bremssattel, Spurstangenkopf). Um dem entgegenzuwirken, muss also die ET abnehmen, damit der ausreichende Abstand gegeben ist.
Ja genau das ist ja auch passiert, die ET ist von 48 auf 44 gesunken bei Zuwachs von 0,5 Zoll in der Breite. Daher ist auch klar das es keinen Gewinn oder Verlust an Abstand zur Spurstange geben kann (theoretisch zwar schon, aber die Gullis sind ja von der Geometrie gleich).
Also stimmte da schon vorher was nicht oder es war schon immer ok. Hinterher ist man ja immer schlauer. Ich hab mich nie mit Felgen beschäftigt vorher, da mir die normalen Gullis gefallen und ich etwas naiv davon ausgegangen bin das Felgen mit 201er Nummer schon gehen werden....
Dann muss man mal in die Tiefe gehen und prüfen, ob am Achschenkel zum MoPf hin was verändert wurde.