LED Nachrüstsets vor der Zulassung?

  • Hallo Ihr Lieben,

    heute erreichte mich folgende Mail:

    Hi Alexander,


    es freut mich sehr dir mitteilen zu können, dass der W201 die Zulassung für unsere Philips Ultinon Pro6000 H4-LED erhalten hat ? !!

    Die Zulassung gilt für den unten markierten Scheinwerfer mit der aufgeführten Genehmigungsnummer. Unsere Website und der Download der ABG nach Kauf des Produktes

    werden in den nächsten Tagen aktualisiert. Die ABG vorab aber schon einmal im Anhang.


    Die Info darf gerne geteilt/verbreitet werden. Wir können auch gerne noch einmal telefonieren um Fragen zu klären usw.

    Alle Infos zum Produkt gibt es unter http://www.philips.de/LED-Strassenzulassung

    Zur Info: In der letzten Ausgabe Mercedes-Tuner hatten wir eine mögliche Zulassung für den 190er bereits angedeutet. In der nächsten Ausgabe, wird es dann bereits einen Erfahrungsbericht geben.

    Zudem wird in den nächsten Wochen auch ein Video zu dem Thema über Mercedes-Fans veröffentlicht ?!

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    Viele Grüße,

    Alexander

  • Hallo,

    entsprechend den Bildern von bassje scheinen die Philips LED die Hella Scheinwerfer zu betreffen.

    Mal hoffen, dass mit Osram auch für Bosch Scheinwerfer die Möglichkeit für Nachrüstung der LEDs ermöglicht wird.

    Grüße,

    Marc

  • Tach auch....,

    Das ist ja mal eine sehr positive Nachricht. Jetzt nur noch Shop finden .....

    Gruß von Bastiaan aus dem HOL-Land
    Groeten van Bastiaan uit het HOL-Land

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    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    ich bin da sehr skeptisch, ob das wirklich so viel besser ist wie eine gute Halogen H4.

    Hier gibt es ein Video, wie das Ergebnis beim 107er ausfällt. Ist jetzt nicht die Welt und wenn ich statt der verwendeten Philips H4 +130% meine Osram Nightbreaker +200% setze, wird der Unterschied wohl noch geringer ausfallen. Ob sich die Investition da lohnt? Dazu noch der deutlich größere Bereich direkt vor dem Auto, wo es deutlich dunkler ist.

    Aber trotzdem ein DANKE an Alex für deine Bemühungen, deinen Einsatz in der Sache.

    LG Bianca

  • Hallo Bianca,

    Ich kann Dir sagen den Unterschied siehst du sofort! Ich habe das ja schon auf abgesperrter Teststrecke 8o ausprobiert.

    Ich habe auch alle Tests gelesen etc. Man kann das weder in Fotos noch Videos richtig erkennen. Du bist gerne eingeladen es mal auszuprobieren beim Oktoberfest.

    Grüße,

    Alex

  • Das ist auch meine Erfahrung, Alex.

    Davor hatte ich Osram Night Breaker Halogenlampen.

    Die möchte ich jetzt nicht mehr..

    "Einer der letzten mit echtem Kühlergrill!"

  • Tja,

    leider nur eine Scheinwerfergenehmigung aufgeführt, es gab allerdings laut Fahrzeug-ABE (C750/2) mehrere verschiedene, vermutlich je nach Zulieferer (Bosch, Hella etc.). Ich zum Beispiel habe die E1 34442 und E1 34443. Dann muss ich jetzt also erst noch andere Scheinwerfer kaufen...

  • Bei mir sind die Streuscheiben nicht mehr original, also weder Bosch oder Hella. Das LED-Zeugs scheint eine ganz heiße Kiste zu sein, wenn die Genehmigungsspezifikation nicht 100% passt. Im Zweifelsfall ist es wohl klüger, auf LED zu verzichten, bis wirklich ALLES geklärt ist.

    Herzliche Grüße aus der Pfalz

    Peter

  • Das ist glaube ich auch nicht im Sinne der Erfinders...

    Das ist einfach der Tatsache geschuldet, das einer mal Wasser gezogen hat und ausgetauscht wurde. Da hat über LED noch keiner nachgedacht.

    Das LED-Zeugs scheint eine ganz heiße Kiste zu sein, wenn die Genehmigungsspezifikation nicht 100% passt. Im Zweifelsfall ist es wohl klüger, auf LED zu verzichten, bis wirklich ALLES geklärt ist.

    Keine Ahnung was Du damit meinst, Peter. So eine Zulassung gibt es nun mal NUR spezifisch für einen Scheinwerfer Typ. Das ist Vorgabe des KBA. Da kann keiner der Hersteller was dran drehen. Es kann in die eine Richtung vorteilhaft sein (siehe VW-Typen die zugelassen sind, ein Scheinwerfer in X-Fahrzeugen (Golf 1+2, Transporter, Caddy etc,), in der anderen Richtung aber auch nachteilig (zwei Hersteller mit unterschiedlichen Zulassungsnummern für das gleiche Teil). Es ist alles geklärt, mit HELLA darst Du nun LED fahren (MUSST es aber nicht), mit Bosch eben nicht. Ist jetzt nicht so unklar für mich...


    Viele Grüße,

    Alexander

    • Offizieller Beitrag

    So eine Zulassung gibt es nun mal NUR spezifisch für einen Scheinwerfer Typ. Das ist Vorgabe des KBA.

    Moin,

    so eine Erbsenzählerei gibt es aber auch nur in Deutschland/Europa. Deshalb sind mir die Vorgaben ziemlich

    unklar...

    Anyway, it is, what it is und wir müssen das nun mal so hinnehmen, ob wir das nun verstehen oder nicht. Denn... letztlich macht der Boschscheinwerfer ja das gleiche Licht wie das Konkurenzmodell. Anders hätten die ja keine damals keine Zulassung bekommen.

    Ich fahre übrigens mit Bosch, von daher hat das für mich eh noch keinen Wert.

    LG Bianca

  • Wie schon gesagt, dieses ganze Geeiere (bei den Scheinwerfern geht’s, bei denen aber nicht) mach ich nicht mit; darauf habe ich keine Lust. Die H4 Birnen bleiben drin und ich hab meine Ruhe und Rechtssicherheit :)

    Herzliche Grüße und danke an Alex für seine Mühe rund um das LED Thema

    Peter

  • Tja,

    leider nur eine Scheinwerfergenehmigung aufgeführt, es gab allerdings laut Fahrzeug-ABE (C750/2) mehrere verschiedene, vermutlich je nach Zulieferer (Bosch, Hella etc.). Ich zum Beispiel habe die E1 34442 und E1 34443. Dann muss ich jetzt also erst noch andere Scheinwerfer kaufen...

    Tach auch....,

    das ist denke ich bei dein VorMoPf?

    ich werde nachher mal schauen welche ich habe. :/

    Gruß von Bastiaan aus dem HOL-Land
    Groeten van Bastiaan uit het HOL-Land

  • N'abend Bastiaan,

    das ist denke ich bei dein VorMoPf?

    es haben beide die gleichen Bosch-Scheinwerfer, mit den genannten Nummern. Sowohl mein VorMoPf als auch der MoPf. Dann ist das nunmal so. Gebrauchte Hella-Scheinwerfer in einem gescheiten Zustand gibt es sowieso nicht mehr, und neu erst recht nicht. Abgesehen davon möchte ich meine guten Scheinwerfer auch nicht wegwerfen. Schade, dass man die ABG nicht auch für die anderen verbauten Scheinwerfer analog anwenden kann, die Leuchtwirkung müsste eigentlich bei allen verbauten Scheinwerfern gleich sein, sonst hätte es damals nicht mit der ABE für das Gesamtfahrzeug geklappt.

    Aber Philips wird sicherlich kein wirtschaftliches Interesse haben, auch noch andere Scheinwerfer testen zu lassen. Aber, wie schon gesagt, es ist nunmal so...

  • Wie schon gesagt, dieses ganze Geeiere (bei den Scheinwerfern geht’s, bei denen aber nicht) mach ich nicht mit; darauf habe ich keine Lust. Die H4 Birnen bleiben drin und ich hab meine Ruhe und Rechtssicherheit :)

    Herzliche Grüße und danke an Alex für seine Mühe rund um das LED Thema

    Peter

    Schließe ich mich dieser Meinung mal einfach an , wer LED oder Xenon haben mag kann sich ja das "passende Auto" zu kaufen. ;)

    LG Heinz