Hallo Bianca,
Moin,
m.W. sollte das kein Problem darstellen,da eine Nachrüstung ein unverhältnismäßig hoher Aufwand zum Wert des Fahrzeuges darstellt und zum anderen gibt es da auch noch eine Baujahrklausel. LWR war hier in EU erst ab (91?) Vorschrift. Ich hab jedenfalls noch von keinem gehört,das eine LWR nachgerüstet werden mußte.
Bewahre dir die Originalscheinwerfer schön auf,hast du erst mal die Zulassung,kannst du bei Bedarf immer noch wieder auf Original umbauen.
Gruß Bianca
ja ca. um '91 begann die Vorschrift. Ehrlich gesagt, ich habe die Leuchtweitenregulierung noch nie genutzt bzw. nutzen müssen. Eines der überflüssigsten Extras, die ich kenne. Ein größeres Problem anstelle eventuell höher stehender H4 Scheinwerfer stellen die gnadenlos blendenden Xenon-Leuchten der modernen Fahrzeuge dar.
Von der Regelung habe ich auch gehört, zumal das Fahrzeug 22 Jahre alt ist und die Ersatzteile nicht unbedingt mehr erhältlich sein müssen. Bei aktuellen Reimporten von Neufahrzeugen ist das dann wiederum etwas anderes. Ich werde die Originalscheinwerfer auf jeden Fall aufbewahren. Höchstwahrscheinlich besorge ich mir zu diesen Scheinwerfern einen neuen Satz Rahmen (vordere Aufsätze), da diese dann nicht milchig sind.
Zitat von Atrophis
was sind denn das für Türknöpfe?
Sehen aus wie vom /8... gehörte das zur Sonderausstattung der limitierten Auflage?
Die Türknöpfe aus dem /8 bzw. W108/9 wurden standardmäßig immer für alle 190er in den USA verbaut, warum weiß ich nicht. Es ist keine explizite Sonderausstattung der Final Edition.