N'Abend zusammen!
Ich brauche mal bitte ne zeitnahe Rückmeldung / Einschätzung von euch:
Der kleine graue Autowagen hat die HU heute nicht bestanden, mit dem Argument, dass die Lenkradverriegelung bereits einrasten würde, wenn die Zündung aus ist und der Zündschlüssel noch im Schloss steckt. Das dürfe so nicht sein, die Verriegelung dürfe erst einrasten, wenn man die Schlüssel abziehe.
Stimmt das so? Ich habe das WIS schon durchsucht, aber zur Funktionsweise des Lenkradschloss nix gefunden, nur wie man das Zündschloss ausbaut. Habt ihr vielleicht noch einen Tipp, wo im WIS ich mehr zur Funktionsweise der Lenkradverriegelung finden könnte?
Da es die Zündschlösser bekanntlich neu nicht mehr passend zur Schließanlage gibt, laufe ich jetzt Gefahr demnächst auch mit zwei Schlüsseln durch die Gegend zu laufen, obwohl das Zündschloss als solches normal funktioniert 
Also: Hat der Prüfingenieur heute wirklich Recht gehabt oder ist das jemand "übermotiviert" gewesen?
Danke und besten Gruß
Hendrik